Betreff: | Ihr Schreiben vom 20.10.16 (E. 24.10.16) Protokoll vom 12.10.2016, Az. 5 T 182/14 |
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Datum: | Tue, 25 Oct 2016 14:02:41 +0200 |
Von: | Reinhold Kiehl <kiehl@rki-i.com> |
An: | Poststelle, LG Regensburg <poststelle@lg-r.bayern.de> |
Kopie (CC): | 'kanzlei-ebner@t-online.de' <kanzlei-ebner@t-online.de>, Kanzlei Ebner-Fuchs <info@kanzlei-ebner-fuchs.de> |
Sehr geehrte Damen und Herren Richter und Anwälte,
Ihr Schreiben mit Protokoll vom 12.10.2016, Az. 5 T 182/14, habe ich am 24.10.2016 erhalten.
Möchte hierzu folgende Bemerkungen noch einmal explizit hinzufügen: Ich beziehe mich in allem, was hier und anderswo gesagt und geschrieben wurde, auf alle meine bisherigen Eingaben, Mails und postalische Schreiben, bei den Gerichten und der Kanzlei Ebner: Nicht nur zunächst... auch meine neuerlichen Schreiben zum BGH (21.10.2016 und 22.10.2016) gehören dazu.
Inwiefern ich beim Anhörungstermin am 12.Oktober etwas gesagt, oder andere etwas bemerkt haben, ist mir im Wortlaut nicht genau präsent.
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5.Satz. Zu Herrn Dr. Simmerl: Meine Feststellung der Befangenheit gegen Herrn Simmerl bleibt bestehen. Herr Simmerl hatte zur Beurteilung meiner Person alte falsche Gutachten zur Hand, welche seine Beurteilung beeinflusst haben. Dies zu den von mir im Anhörungstermin angeführten Punkten - und in meinen diversen Schreiben angeführt. Was ein förmlicher Befangenheitsantrag ist, ist mir noch nicht bekannt.
6.Satz. Ich habe mich auf den Termin überhaupt nicht vorbereitet, da ich keine Zeit und keine Lust dazu hatte, das habe ich auch gesagt. Denke mein Gedächtnis ist noch gut genug, um auf entsprechende Fragen antworten zu können, wenn mir auch nicht alles sofort wieder ins Gedächtnis kommt.
Ich beziehe mich nicht zunächst, wie im Protokoll geschrieben, auf alles, was ich bisher schriftlich vorgetragen habe, sondern wie Eingangs erklärt: Meine Aussagen und Schreiben entsprechen dem, was ich meine, was entsprechend auch belegt ist, was zum damaligen und gegenwärtigen Zeitpunkt den Tatsachen entsprach oder entspricht. Und dies im Besonderen bzgl. des Gutachtens und der bisher vorliegenden Gutachten.
8.Satz. Der Einwilligungsvorbehalt sollte inzwischen weg sein, wie bemerkt und diskutiert, betrifft das Amtsgericht Straubing, das LG-Regensburg .... das BGH-Urteil.
Zur Zielführung: Was aus RA Ebners Sicht nicht zielführend ist, ist nur auf seiner und seiner Tochter Sicht, eventueller Kosten betreffend, bemerkt, denke ich. Alle meine Eingaben und Schreiben sind zielführend und positiv im Ausgang zu bewerten, nicht nur nach meiner Sicht. Das heist, ich widerspreche, wie in all meinen bisherigen Eingaben und Schreiben bemerkt, der Sichtweise von RA Bruno Ebner und seiner Tochter.
11.Satz. Bezüglich meiner Eingaben ist bis jetzt nichts von den Behörden und Gerichten abgearbeitet: Beziehe mich im Besonderen auf meine Schreiben und Widersprüche bzgl. Rente, Pension, Schadensersatz, Schmerzensgeld, usw., zusätzlich zum Problem mit der Wohnung: Meine "Probleme" haben mit dem Berufsunfall am MPI in Heidelberg angefangen. Dazu kommen dann die "Vorkommnisse" in Bochum, in Bielefeld, in Neukirchen bei Hl.Blut, in Furth im Wald, Roding.... alles in meinen Schreiben aufgeführt. Die "Abarbeitung" ist wohl an der "Blockierung" durch die Kanzlei Ebner gescheitert ? ... ich habe bemerkt, daß zur Zeit nichts läuft, nichts weiter anliegt: Damit meine ich, es geht nichts weiter, man wartet wohl darauf, bis sich das Problem gleich meine Person biologisch von selbst erledigt hat, gestorben ist... ich werde schließlich nicht jünger! Habe Herrn Ebner und die Gerichte laufend daran erinnert. Auch die Rentenversicherung deshalb mehrmals angeschrieben: Widerspruch über die Kanzlei Ebner eingelegt.
Zum Schlußsatz dieser Seite. Der Betroffene erklärt weiterhin: Der Ganze Abschnitt ist nicht nachvollziehbar. ............
................. Es gab bis zum Jahre 2006 Fördergelder, welche die Raiffeisenbank zuletzt einbehalten hat, ohne entsprechend meine Vorhaben, meine Sozialleistungen zu bezahlen. Das KfW- Darlehen für meine Vorhaben hat die Bank abgelehnt, da diese selbst einspringen wollte, .... die Fördergelder für meine Vorhaben wurden aufgrund des Einspruches eines ärztlichen Gutachters und weiterer Stellen, wie beschrieben zurückgezogen... desweiteren: Ich hätte weitere Eigenmittel einbringen müssen... und müsste ich auch heute, was ich nicht kann und vor allem auch nicht machen werde oder machen würde. Ob hier ein Einwilligungsvorbehalt mit verantwortlich zeichnet, möchte ich bezweifeln.
Alle meine Vorhaben wurden von Fachspezialisten und Gutachtern als sehr gut und innovativ bewertet! Nicht umsonst wollten alle bei meinen Projekten mitmachen.... Kein weiterer Kommentar... Ich habe und hatte tausende von entsprechenden Schreiben vorliegen, einige sind auf meiner HP eingestellt, weitere in meinem Businessplan aufgeführt.
Möchte noch einmal bemerken: Ich wurde gezwungen zur "Selbständigkeit", obwohl ich dies nie vorhatte und weiter eine Festanstellung anstrebte und/oder anstrebe...
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