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Betreff: Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz "Ehe für alle ... "
Datum: Sun, 1 Oct 2017 14:08:19 +0200
Von: Reinhold Kiehl <kiehl@rki-i.com>
An: Bausback, Winfried, Prof. Dr. <winfried.bausback@stmj.bayern.de>, hans-juergen@prof-papier.de, landesleitung@csu-bayern.de, Kanzlei Ebner-Fuchs <info@kanzlei-ebner-fuchs.de>
Kopie (CC): redaktion@straubinger-tagblatt.de, ernst.fuchs@pnp.de, manfred.sauerer@mittelbayerische.de


Die CSU mit Herrn Justizminister Bausback hat zwar angekündigt, mal wieder - wie bei der "Obergrenze" zu prüfen ... bis jetzt nichts ! 27.10. 2017 R.Kiehl

Diese Beschwerde geht morgen so nach Karlsruhe .... ist am 2. Oktober nach Karlsruhe gegangen, Post hat ausgeliefert, BVG hat noch keine Bestätigung geschickt...
R.Ki.


Prof. Dr. Reinhold Kiehl, Wittelsbacherstr. 27, 94315 Straubing

Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771
76006 Karlsruhe                                                                       Straubing, 01.Oktober 2017




Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des § 1353 BGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrem Schreiben (AR 4955/17,
Schreiben vom 07.08.2017 mit Merkblatt) 1 BvR 1871/17 vom 06. Sep. 2017 lehnen Sie die Annahme meiner Verfassungsbeschwerde mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab.

Hiermit reiche ich die Verfassungsbeschwerde ohne den Antrag auf einstweilige Anordnung erneut, nachdem das Gesetz nun seit 1. Oktober in Kraft getreten ist, ein. Womit Ihren Vorrausetzungen zur Verfassungsbeschwerde nun Genüge getan wird.

Zu meinen bisherigen Erklärungen gegen dieses Gesetz, welche ich hiermit bitte zum Gegenstand meiner neuen Beschwerde zu machen, hier eine neuerliche Diskussion in Bezug zu meiner Beschwerde in Anlage (unten). 


Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Reinhold Kiehl, Gutachter und Berater
Straubing