-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: 2. Fwd: Fwd: Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz "Ehe für alle ... "
Datum: Mon, 2 Oct 2017 11:13:28 +0200
Von: Reinhold Kiehl <kiehl@rki-i.com>
An: trummer@regensburg.ihk.de
Kopie (CC): Kanzlei Ebner-Fuchs <info@kanzlei-ebner-fuchs.de>, Buergeranfrage-S18@bgh.bund.de
plus weitere

Diese Beschwerde habe ich gerade bei der Post aufgegeben.

Guten Tag Frau Trummer,
Herr Dr. Helmes,

habe Ihre Rechnung betreff Freunde der Uni Regensburg erhalten - kann aber leider immer noch nicht spenden.

Dazu der Anhang und ein 2. Mail, welche ich Sie bitte an den Freund der Uni Herrn Dr. Küspert weiterzuleiten:
Es wird endlich Zeit meine "Probleme" zu lösen.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Reinhold Kiehl, Gutachter und Berater
Straubing, tel.094219298300



-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Fwd: Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz "Ehe für alle ... "
Datum: Sun, 1 Oct 2017 18:43:43 +0200
Von: Reinhold Kiehl <kiehl@rki-i.com>
An: info@zdf.de, fernsehen@br.de


-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz "Ehe für alle ... "
Datum: Sun, 1 Oct 2017 14:08:19 +0200
Von: Reinhold Kiehl <kiehl@rki-i.com>
An: Bausback, Winfried, Prof. Dr. <winfried.bausback@stmj.bayern.de>, hans-juergen@prof-papier.de, landesleitung@csu-bayern.de, Kanzlei Ebner-Fuchs <info@kanzlei-ebner-fuchs.de>
Kopie (CC): redaktion@straubinger-tagblatt.de, ernst.fuchs@pnp.de, manfred.sauerer@mittelbayerische.de


Diese Beschwerde geht morgen so nach Karlsruhe
R.Ki.


Prof. Dr. Reinhold Kiehl, Wittelsbacherstr. 27, 94315 Straubing

Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771
76006 Karlsruhe                                                                       Straubing, 01.Oktober 2017




Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des § 1353 BGB

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrem Schreiben (AR 4955/17,
Schreiben vom 07.08.2017 mit Merkblatt) 1 BvR 1871/17 vom 06. Sep. 2017 lehnen Sie die Annahme meiner Verfassungsbeschwerde mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab.

Hiermit reiche ich die Verfassungsbeschwerde ohne den Antrag auf einstweilige Anordnung erneut, nachdem das Gesetz nun seit 1. Oktober in Kraft getreten ist, ein. Womit Ihren Vorrausetzungen zur Verfassungsbeschwerde nun Genüge getan wird.

Zu meinen bisherigen Erklärungen gegen dieses Gesetz, welche ich hiermit bitte zum Gegenstand meiner neuen Beschwerde zu machen, hier eine neuerliche Diskussion in Bezug zu meiner Beschwerde in Anlage (unten). 


Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Reinhold Kiehl, Gutachter und Berater
Straubing
 

... eine "Ehe für alle" widerspricht nicht nur ganz klar unserer Verfassung ... diskriminiert wird die EHE von Mann und Frau, die Familie zugunsten einer verschwindend kleinen Minderheit, die nicht versteht, daß sie ein ganzes Volk in Haft nimmt für ihr "Nicht" Normalität ...

...  auf eine medizinische "Beschreibung" des Problems dieser Minderheit verzichte ich in Bezugnahme auf meine ursprüngliche Beschwerde.



Die „‚Ehe‘ für alle“ ist nicht nur ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz. Sie ist die Deklaration, dass das Grundgesetz nicht mehr gelte! Denn man beginnt, Begriffe nach Belieben umzudefinieren, so dass Beliebiges in die Verfassung hinein- und weginterpretiert werden kann. Dadurch ist sie de facto staatsstreichartig abgeschafft.

Es gilt von nun an nur noch das, was diejenigen, die die Deutungshoheit an sich gerissen haben, festsetzen. Ihre Deutung wird als "Modernität", anderslautende Positonen als (zu bekämpfende) "Rückwärtsgewandtheit" deklariert werden. Der Bürger kann sich nicht mehr auf die Verfassung berufen - ja, er darf sie auch nicht mehr verstehen können: Denn die gewachsene Sprache mit ihrer weitgehend fixen oder zumindest stark konservativen Lexikalität wird selbst, nach politischer Zielsetzung, nach Belieben dekonstruiert und rekonstruiert werden. Das Verfassungsgericht wird dem nichts bis wenig entgegensetzen. Dies ebnet den Weg in einen Totalitarismus, wie ihn hellsichtige Denker wie George Orwell bereits vorgezeichnet haben: Sprache und Denken werden politisch manipuliert, ja unterminiert. Damit ist das Hauptkorrektiv der Macht vernichtet.

Dass die Bürger die Verantwortlichen dieser Tendenzen bei Wahlen signifikant abstrafen werden, ist leider kaum zu erwarten. Zu stark sind Sprache und Denken bereits befallen.

Die „‚Ehe‘ für alle“ ist nicht nur ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz. Sie ist die Deklaration, dass das Grundgesetz nicht mehr gelte! Denn man beginnt, Begriffe nach Belieben umzudefinieren, so dass Beliebiges in die Verfassung hinein- und weginterpretiert werden kann. Dadurch ist sie de facto staatsstreichartig abgeschafft.

Es gilt von nun an nur noch das, was diejenigen, die die Deutungshoheit an sich gerissen haben, festsetzen. Ihre Deutung wird als "Modernität", anderslautende Positonen als (zu bekämpfende) "Rückwärtsgewandtheit" deklariert werden. Der Bürger kann sich nicht mehr auf die Verfassung berufen - ja, er darf sie auch nicht mehr verstehen können: Denn die gewachsene Sprache mit ihrer weitgehend fixen oder zumindest stark konservativen Lexikalität wird selbst, nach politischer Zielsetzung, nach Belieben dekonstruiert und rekonstruiert werden. Das Verfassungsgericht wird dem nichts bis wenig entgegensetzen. Dies ebnet den Weg in einen Totalitarismus, wie ihn hellsichtige Denker wie George Orwell bereits vorgezeichnet haben: Sprache und Denken werden politisch manipuliert, ja unterminiert. Damit ist das Hauptkorrektiv der Macht vernichtet.

Dass die Bürger die Verantwortlichen dieser Tendenzen bei Wahlen signifikant abstrafen werden, ist leider kaum zu erwarten. Zu stark sind Sprache und Denken bereits befallen.



Die nun abgeschaffte Ehe gehörte zu den geschützten Grundrechten des Grundgesetzes.
Also inhaltlich mit Ewigkeitsgarantie ausgestattet!
Was war der Grund für die Entscheidung der Autoren des Grundgesetzes die Ehe in den Katalog der Grundrechte aufzunehmen?
Sie sahen in der Familie ein Bollwerk gegen jeden Totalitarismus und sahen die Ehe als beste und deshalb besonders zu schützende Grundlage der Familie.
Aus exakt den gleichen Gründen haben Mao Tse-Tung, Karl Marx und übrigens bereits Platon die Familie bekämpft.
Die Abschaffung der Ehe vervollständigt die politische Zersetzung der Familie, wie sie seit Jahrzehnten betrieben wird und insbesondere von Ursula von der Leyen seit 2006 durch die Verstaatlichung der Erziehung forciert wurde.

Nur ein kleiner Einwurf, ABER: Ich muss dahingehend korrigieren, dass die Ewigkeitsklausel bloß Art. 1 UND 20 - nicht: 1 bis 20 - GG betrifft. Außer den Art. 1 und 20 stehen demnach alle weiteren Grundrechte zur Disposition des (grundsätzlich) verfassungsändernden Gesetzgebers.

Die Grundrechte sind ja nur eine Entfaltung von Art 1 und insofern "inhaltlich" von der Ewigkeitsgarantie mitumfaßt. Vielleicht kann man sich darüber streiten, ob das auch für die Ehe gilt - ich würde eben sagen, daß genau dies die Absicht der Autoren des Grundgesetzes war.

Pieper kommentiert:

Unabänderlich ist danach [nach der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 III GG, M.H.] der in Art. 1 GG genannte allgemeine Grundsatz der Menschenwürde. Damit wird auch der Menschenwürdegehalt der einzelnen Grundrechte unabänderlich. Die G
rundrechte (außer Art. 1 Abs. 1 GG) als solche sind einer Änderung zwar nicht entzogen (vgl. Art. 1 und 20 GG, nicht “bis”). Ein Verstoß gegen Art. 79 Abs. 3 GG liegt aber vor, sofern der aus Art. 1 Abs. 1 GG bezogene Menschenwürdegehalt betroffen ist, der dem Menschenrechtsgehalt (Art. 1 Abs. 2 GG) entspricht.

(Alpmann-Skript, Staatsorganisationsrecht, 2010, Rn. 356)

Es ist eine sehr hypothetische Frage. Gleichwohl: Die zitierte Auslegung stimmt nur zum Teil; heißt: eben nicht uneingeschränkt. Es ist in der hL streitig, ob man verfassungskonform auch einzelne Grundrechte ganz abschaffen kann. Grundsätzlich darf der sog. Wesensgehalt der Grundrechte nicht angetastet werden (Art. 19 Abs. 2 GG). Aber, Beispiel Asyl: das BVerfG hat ausdrücklich festgestellt, dass dieses Grundrecht zur Disposition des verfassungsändernden Gesetzgebers steht. Kurzum: die sog. Wesentserhaltsgarantie beschränkt einfachgesetzliche Änderungen - der verfassungsändernde Gesetzgeber hingegen kann darüber hinaus entscheiden, bestimmte Grundrechte ganz zu suspendieren. Immerhin: die Wesenserhaltsgarantie des Art. 19 GG bezieht sich letzthin auf Art. 1 GG! WAS diesen Kernbestand, resultierend aus Art. 1 GG, ausmacht entscheidet abschließend das BVerfG, 'niemand' anderes.

Aber das heißt ja dann eben doch, daß das BVerfG entscheiden könnte, daß die Abschaffung der Ehe auch durch Grundgesetzänderung nicht möglich sei

Was soll denn Abschaffung der Ehe juristisch - nicht politisch!!! - bedeuten?!

Wenn das Wort Ehe nun für etwas völlig anderes verwendet wird, als bisher, dann kommt die Ehe juristisch gar nicht mehr vor. Insofern ist sie dann "abgeschafft".

Lieber Eckhard: diese Auffassung ist vertretbar, aber nicht herrschende Meinung unter Verfassungsrechtlern. Die Erweiterung der Ehe auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften wäre m.E. kein Verstoß gegen 79 III GG. Allerdings bräuchte es eine Verfassungsändernde Mehrheit, die es nicht geben kann, wenn Unionsabgeordnete mehrheitlich zur Beschlusslage von CDU und CSU stehen!

Es liegt insbesondere kein verfassungsrechtlicher Verstoß - ich gehe da mit Ihnen konform - vor, insofern es dem Gesetzgeber freisteht, einfachgesetzlich eine Privilegierung auch der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu beschließen, SOLANGE der verfassungsrechtliche Schutz von Ehe - und Familie - dadurch nicht angegriffen wird. Nur als Ergänzung Ihrer Ausführungen.

Der Sinn der "Ehe für alle" ist ausschließlich die vollständige Aufhebung des grundrechtlichen Schutzes der Ehe, da ja sogar der Ehebegriff dadurch zerstört wird.

Das wird sich zeigen, wenn der Freistaat Bayern gegen die Änderung des BGB vors BVerfG zieht. Aus der bisherigen Spruchpraxis schließe ich, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass das BVerfG hier auf Verfassungswidrigkeit entscheidet. Gleichwohl haben Sie - hypothetisch - Recht: das BVerfG KÖNNTE auf Verfassungswidrigkeit entscheiden. Allein: ich halte das für unwahrscheinlich ...

Kommt die CDU am 24.9. auf etwa +|- 38% und die AfD auf +|- 10%, dann ist eine Verfassungsänderung für die kommende Legislaturperiode ausgeschlossen. Die Zahlen verdeutlichen auch, dass es ohne Frau Dr.Merkel eine Schwarz-blaue Mehrheit geben könnte...

Da der Ehebegriff durch die "Ehe für alle" vollständig zerstört wird, wird auch der verfassungsrechtliche Schutz der Ehe vollständig zerstört. also handelt es sich um einen Verstoß gegen 79 III GG :) (Die Autoren gingen vom ganz normalen deutschen Ehebegriff aus, also einer bestimmten - und eben zu bevorzugenden - Gestaltungsweise der potentiellen biologischen Generativität).

Das verkennt, dass die prinzipielle Gleichstellung von 'Eingetragener Lebenspartnerschaft' mit der 'klassischen' Ehe maßgeblich durch das BVerfG vorangetrieben wurde. Es ist insofern nicht ersichtlich, dass das BVerfG hier einschreiten wird, insofern der Bundestag eine einfachgesetzliche Gleichstellung im Sinne der Angleichung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften durch Änderung des BGB mit der klassischen Ehe beschlossDas verkennt, dass die prinzipielle Gleichstellung von 'Eingetragener Lebenspartnerschaft' mit der 'klassischen' Ehe maßgeblich durch das BVerfG vorangetrieben wurde. Es ist insofern nicht ersichtlich, dass das BVerfG hier einschreiten wird, insofern der Bundestag eine einfachgesetzliche Gleichstellung im Sinne der Angleichung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften durch Änderung des BGB mit der klassischen Ehe beschloss.

Aber zugleich hat das BVerfG doch herausgestellt, daß die Gleichstellung aus der Eingetragenen Partnerschaft eben keine Ehe macht, da die Ehe nur eine zweigeschlechtliche Verbindung sein könne.

Das stimmt! Verfassungsrechtlich scheint mir klar, dass die Ehe die zweigeschlechtliche Verbindung von Mann und Frau darstellt; hat das BVerfG in ständiger Spruchpraxis ja klargestellt. Es wird bloß schwierig sein, die von Ihnen - und vielen anderen - angenomme Zerstörung des klassischen Ehebegriffs tatsächlich (!) nachzuweisen, nur, weil der Bundestag eine der Ehe gleichgestellte Privilegierung auch gleichgeschlechtlicher Partnerschaften beschlossen hat. Ich - persönlich - gehe davon aus, dass bei Anrufung des BVerfG (etwa durch den Freistaat Bayern) dasselbe Gericht entscheiden wird: SOLANGE der Staat die Ehe und Familie unter seinen Schutz stellt, kann der Gesetzgeber auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften privilegieren. Es liegt ihm ohnedies frei, zu privilegieren, wen auch immer er mag. Von Verfassungswegen darf er bloß nicht den Schutz von Ehe und Familie beschneiden. Im Umkehrschluss darf nur nicht davon ausgegangen werden - und hier irren die Dummköpfe der LGBT-Community -, dass aus der einfachgesetzlichen Privilegierung ein verfassungsrechtlicher Schutz derselben resultierte. Was der Bundestag einfachgesetzlich beschlossen hat, kann auch JEDERZEIT, einfachgesetzlich wieder revidiert werden.

Ich meine nicht, daß die Privilegierung der gleichgeschlechtlichen Verbindung (so sehr ich sie ablehne) verfassungswidrig sein müsse, sondern es geht mir wirklich um die sprachliche Manipulation. Diese dient einzig dazu, unklar zu machen, was der Sinn des grundrechtlichen Schutzes der Ehe im GG eigentlich ist und mißachtet dabei auch die angeführte Rechtsprechung des BVerfG.

Wie ein Vorredner schon ausführte: Politisch ist das wirklich absolut unzweifelhaft! Ich befürchte bloß, dass sich 'dies' streng juristisch nicht einfangen lässt. Und insofern würde ich nicht so sehr auf das BVerfG 'vertrauen'.

Ich bin politisch voll und ganz bei Ihnen, juristisch nicht!

Herr Mackh, Ihre polemische Grundannahme ist falsch. Die Ehe ist nicht abgeschafft. Die Ehe von Mann und Frau wird exakt den gleichen übergroßen Zuspruch finden wie bisher. Die sexuelle Orientierung von Menschen ändert sich nämlich nicht durch die Erweiterung des betroffenen Personenkreises. Weil die aus Liebe und Zuneigung entstehende Übernahme der Verantwortung von Mann und Frau füreinander durch Eingehung der Ehe jetzt für andere ermöglicht wird, die die gleiche Verantwortung übernehmen, wird die Ehe von Mann und Frau im wahrsten Sinn des Wortes nicht berührt.

Aber da Sie nicht nur bei diesem Thema ein "Eiferer" sind, dies aber insbesondere bei diesem Thema ins Leere geht, setzen Sie aus Frust immer wieder an. Wenn das für die übergroße Mehrheit der Menschen ein Thema wäre, wäre das doch im Wahlkampf irgendwo aufgetaucht. Ist es aber nicht. Weder in Diskussionssendungen noch auf Plakaten. Oder stellen Sie sich mal in München als "Sandwich-Mann" mit zwei Plakaten gegen die "Ehe für alle" auf den Stachus oder sonst wo hin. Da werden Sie den "Wachtturm-Effekt" der Zeugen Jehovas erleben. Also, lassen Sie es mal gut sein....

Das Wahlkampfargument ist absurd. Das Thema Flüchtlingspolitik ist das mit Abstand brennenste Thema aller Bundesbürger (71%) und es findet praktisch nicht statt. Das Thema "Ehe für alle" im Hauruck -Verfahren einfachgesetzlich zu klären war völlig überflüssig, egal ob man Befürworter oder Gegner ist.

Es gibt nach deutschem Recht ja nun keine staatliche Institution mehr, die den Inhalt der bisherigen Ehe hätte, denn Ehe war bisher ja keineswegs nur, eine "aus Liebe und Zuneigung entstehende Übernahme der Verantwortung für einander", sondern eben eine Gestaltungsweise der biologischen Generativität. Insofern ist die Ehe nun abgeschafft. Ich erkläre Ihnen das aber gerne noch öfter. :) Da ich bei Facebook aktiv bin, muß ich mich aber nicht an den Stachus stellen - auch wenn das sicher auch eine gute Idee ist.

Herr Gahler, ich denke, Sie haben das Grundsätzliche bei diesem Thema nicht verstanden oder wollen es einfach nicht.

Ich stimme nicht zu. Das ist polemisch und kurzsichtig. Die Ehe abzuschaffen um eine Omni-Ehe zu erschaffen war nicht alternativlos, mit den Gefühlen einzelner hat das schon mal gar nichts zu tun, wie ein einzelner soviel unlogisches Zeug stammeln kann, ich hoffe sie haben kein Amt inne, Herr Gahler! Selbstverständlich hätte eine Bindungsform, entwickelt werden können, die die Bedürfnisse von Homosexuellen Beziehungen gerecht wird und die hätte dann aber eben nur nicht Ehe heißen können. Inhaltlich wäre damit der nötigen Differnzierung aus tatsächlichen Sachgründen genüge getan worden. Statt dessen betreiben Sie hier das Werk von hilflosen Ideologen. Ehe für alle ist ausschliesslich Populismus, denn es ändert an der Lebenswirklichkeit der Begünstgten GAR NICHTS.

Früher - vor 2005 - hieß "ihre polemische Grundannahme ist falsch" schlicht "ich teile ihre Auffassung nicht/ bin anderer Meinung"...

Merkels taktische Bewegungsfreiheit.
Das war der ganze Grund. Die ist in deren Augen weit mehr wert als das Grundgesetz. Sofern sie das Grundgesetz überhaupt kennt.

Um diese juristischen Schlammschlacht einen anderen Aspekt zu geben, der hier noch nicht mit einer Silbe angesprochen wurde. Die Ehe für alle erlaubt oder vereinfacht das Adoptionsrecht von leiblichen und eben nicht leiblichen Kindern. Ich habe schon vielerlei Beiträge zum Thema Kinder in gleichgeschlechtlichen Verbindungen gelesen. Psychologen haben da so ihre Bedenken um es mal einfach ausdrücken. Eine kindliche Prägung, die im übrigen jeder Mensch in sich trägt, ist die weibliche und männliche Seite. Diese erhält das Kind durch Vater (männlich) und Mutter (weiblich). Was bei einer Prägung durch eine gleichgeschlechtliche Elternschaft hervor gehen mag, kann aus psychologischer Sicht nicht das Dreamszenario sein. Bei dieser ganzen Debatte, die aus meiner Sicht rein politisch ist, wird der juristische Aspekt "im Wohle des Kindes" abgeschafft. Was bislang dieses Kriterium erfüllen musste, ist eine Farce zu dem was nun legalisiert und für Kinder zumutbar geworden ist. In keiner der unsäglichen Diskussionen zu diesem Thema wurden Psychologen oder Verhaltensforschern etc. in den Medien veröffentlicht oder in Sendungen geladen. Warum wohl!!!! 3x darf geraten werden. Der neue und noch junge Beschluss hat Langzeitwirkung. Wir werden es wohl nicht mehr erleben und auch erfahren, was aus diesen Kindern im erwachsenen Alter geworden ist.

Doch, man kann es schon jetzt erfahren. Es gibt Kinder, die in solchen Partnerschaften aufgewachsen sind, auch ohne formal adoptiert worden zu sein.
Es ist wie so oft, einigen geht es sehr gut dabei, den meisten wohl nicht.
Ich gebe Ihnen Recht, wenn
Sie sagen, dass hier das Kindeswohl hinter dem Wunsch der Erwachsenen zurück stehen soll.
Diese Generation ist schon sehr egoistisch und so äußern sich auch ihre Wünsche.

Sibylle Daram das finde ich sehr interessant. Ich würde gerne mehr darüber erfahren, wie es diesen Kindern/ Erwachsenen heute geht. Haben Sie da Quellen oder Links, die Sie empfehlen können?

Vor einigen Tagen habe ich im Netz ein Video gesehen von einer jungen Frau, die sich bitter darüber beklagt hat, dass sie ohne Vater aufwachsen musste.
Nach dem Krieg sind ja viele Kinder ohne Vater aufgewachsen, weil es nicht anders ging.
Auch wenn
die Mutter stirbt und der Vater die Kinder alleine großzieht, kann man feststellen, wie das verläuft.
Insgesamt ist es wohl so, dass adoptierte Kinder sehr oft irgendwann die Frage stellen, wer ihre leiblichen Eltern sind.
Neuerdings kommen da noch die Probleme hinzu, die durch die Möglichkeiten der modernen Medizin eröffnet werden.
Das wird hier noch gar nicht diskutiert.

Ja, Bollwerk gegen Totalitarismus und geschützter Rahmen für eine demographische Zukunft.

Bevor man das große Lamento anstimmt, sollte man einmal die Frage stellen, wie bindungsfähig oder -willig die Menschen heute und wie gebär- oder erziehungswillig die hier erzogenen Durchschnittsfrauen überhaupt noch sind. Vollzieht unser Rechtssystem nicht nur eine gesellschaftliche Entwicklung nach, die bereits Mitte des letzten Jahrhunderts in Gang gesetzt wurde?Bevor man das große Lamento anstimmt, sollte man einmal die Frage stellen, wie bindungsfähig oder -willig die Menschen heute und wie gebär- oder erziehungswillig die hier erzogenen Durchschnittsfrauen überhaupt noch sind. Vollzieht unser Rechtssystem nicht nur eine gesellschaftliche Entwicklung nach, die bereits Mitte des letzten Jahrhunderts in Gang gesetzt wurde?

Die Gesellschaft wird und wurde von den linken Vordenkern und Politikern durch Gesetze ganz gezielt verändert.
Warum bekommen denn hier in einem so reichen Land die Leute so wenig Kinder ?
Weil die gesetzlichen Rahmenbedingungen Kinderlosigkeit belohn
t und Familien mit Kindern in eine Doppelbelastung getrieben hat.
Der Aufbruch in eine neue Gesellschaft beinhaltet, dass alle Frauen in die Produktion müssen und alle Kinder in die staatliche Betreuung.
Scholz nannte das die Lufthoheit über die Kinderbetten.
Hier haben diese Politiker eine self fullfilling policy betrieben.

Sind mir Mindestshopping-, Selbstverwirklichungs- oder Smartphonemindestnutzungsgesetze entgangen?Sind mir Mindestshopping-, Selbstverwirklichungs- oder Smartphonemindestnutzungsgesetze entgangen?

Vielleicht ist Ihnen entgangen, dass eine Frau nur noch eine Rente bekommt, wenn sie dafür durch eine beitragspflichtige Tätigkeit eingezahlt hat.
Ein Kitaplatz ist dem Staat über 1000 Euro wert.
Wieviel ist dem Staat die Erziehungsleistung der Eltern wert ?

ine Rente bekommt nur derjenige, der Beiträge dafür einbezahlt und damit für die ältere Generation von Arbeitnehmern in unserer Gesellschaft sorgt. Wer nichts oder wenig einbezahlt und daher in seiner aktiven Zeit nichts bis wenig für die Senioren tut, der bekommt auch maximal eine kleine Rente - auch wenn es natürlich 3 Babyjahre für idR. die Mütter gibt. Das gilt übrigens alles genauso für Männer - da ist die Rente gnadenlos fair. Das mit dem Kitaplatz kommt hin - es gibt aber auch Elterngeld und viele andere Hilfsleistungen für Familien, und es gibt kein Gesetz, dass Eltern alle staatlichen Angebote nutzen müssten. Da entscheidet jeder für sich, was ihm oder ihr mehr am Herzen liegt.

Da kann man mal sehen, wie leicht derart elementare Gesetze zu ändern sind.
Ich rate, sich mit den geplanten Integrationsgesetzen von Özoguz zu beschäftigen, die eine GRUNDGESETZLICH legitimierte Bevorzugung von Ausländern und Menschen mit Migrations
hintergrund anstrebt. Das bedeutet eine aktive Diskriminierung von Deutschen (aufgrund von Herkunft, Religion, Hautfarbe, whatever ihr da vorschwebt).
Weiterhin strebt sie ein Integrationskontrollgremium an, welches bei JEDEM in Deutschland zu verabschiedenden Gesetz prüfen soll, ob die positive Diskriminierung von Ausländern und Migranten, also die negative Disrkiminierung von Deutschen dort auch fixiert wurde. Falls diese Kontrollkommission nicht genügend Bevorzugung von Migranten erkennt und Deutsche nicht ausreichend diskriminiert werden, soll diese Kommission eine Vetofunktion zur Verhinderung JEGLICHER Gesetzgebung erhalten.
Da Merkel angeblich die Groko nach der Wahl favorisiert, dürfte es ein Leichtes für Frau Ö. sein, diese grundgesetz- und verfassungswidrige , sowie nicht menschenrechtskonforme Änderung durchzupeitschen.
Mich wundert eigentlich, warum das niemanden stört. Dringt nicht in die Hirne vor, was diese Frau vorhat? Statt dessen wird über die Wortwahl der Kritiker diskutiert. Madame gibt sich schwer getroffen. Was sie fordert, ist de facto die Abschaffung Deutschlands.

Klassische Fake News, um nicht zu sagen Lügen. Wenn diese Anna Lisette echt ist und kein Bot....
dann ist es inhaltlich schlicht dummes Geschwätz, von grundgesetzlich privilegierter Bevorzugung von Ausländern zu schwafeln. Ich habe keinen Grund, Frau Ö
zoguz zu verteidigen, im Gegenteil ich habe sie für ihre falsche Auffassung zur deutschen Kultur kritisiert.
Aber was diese Anna Lisette von sich gibt tut einfach nur weh. Von positiver Diskriminierung im Grundgesetz für Nichtdeutsche zu reden zeigt, dass sie nicht den Hauch einer Ahnung hat. Wer soll das im Bundestag und Bundesrat mit jeweils Zweidrittel Mehrheit wollen ? Und sowas im Bundesverfassungsgericht bestätigen? Wenn sie in ihren Verschwörungszirkeln lebt und sich dann gegenseitig bestätigt, dann mag das zu alternativen Realitäten führen, mit der Wirklichkeit hat das nichts, aber auch gar nichts zu tun

Daß langsam alles in einem Deutschland für möglich gehalten wird, in dem Pißbecken für Frauen nötig sind, um diese nicht zu diskriminieren, falls sie sich gerade etwas männlicher fühlen, und exakt gleich irrsinnige linksgrüne Projekte wie dieses von unserer Angela Merkel zu eigenen Projekten gemacht wurden (etwa die Massenimmigration muslimischer Analphabeten), läßt sich bald nicht mehr unterscheiden, was man realistisch befürchten muß und was nicht

achj ja?
Ich rate Ihnen, sich zu informieren, bevor sie hier so unfundiert losblubbern.


https://image.prntscr.com/image/DerbSyAsQ0Kju9CfXOUl7w.png

http://www.damigra.de/.../Impulspapier_Teilhabe-in-der...

https://de.scribd.com/.../Impulspapier...

http://www.zeit.de/.../integration-integrationsgipfel...

Kurzfassung des Impulspapiers:

http://www.bundesintegrationsrat.de/.../Impulspapier_der...

Nur weil man uninformiert oder vielleicht auch zu naiv ist, andere als Lügner zu bezeichnen, zeugt jetzt eher von geringer geistiger Fähigkeit.

Der Eingangsbeitrag beginnt schon mit einer Unwahrheit. Toller Einstieg zu einer Diskussion!




Prof. Dr. Reinhold Kiehl, Wittelsbacherstr. 27, 94315 Straubing

Bundesverfassungsgericht

Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe                                                                       Straubing, 15. August 2017



AR 4955/17

Ihr Schreiben vom 07.08.2017 mit Merkblatt


Sehr geehrte Frau Krause-Reul,

haben Sie vielen Dank für Ihr ausführliches lehrreiches Schreiben vom 07.08.2017 bzgl. meiner "Klagen" vom 23. Juli 2017 (und 31. Juli 2017).

In beiden von mir angesprochenen Fällen werde ich entsprechend Ihrer Unterrichtung über die Rechtslage die bestehenden Fragen nach bestem Wissen und Gewissen versuchen zu beantworten und nach einer richterlichen Entscheidung begehren.
Sie schreiben, daß es grundsätzlich Sache des Beschwerdeführers ist, die erforderlichen Unterlagen dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, grundsätzlich würde die Bezugnahme auf die Akteneinsicht anderer Behörden oder Gerichte nicht genügen. Möchte noch einmal darauf hinweisen, daß ich vollkommen enteignet wurde, praktisch nackt aus dem Haus auf die Straße geworfen wurde, ohne sämtlicher Habseligkeiten einschließlich Computer, Papiere, Briefwechsel, Gerichtsschreiben, etc., vor dem Jahre 2010 mir fast nichts vorliegt: Unterlagen sind demgemäß nur bei den involvierten Behörden, Gerichten, eventuell den befassten Anwälten zu erhalten, einiges ist aus meinem Int. El. Journal rki-i.com, dr-kiehl.net nachzulesen und/oder herunterzuladen, Ämter geben auf Verlangen und Bewilligung Unterlagen weiter (so wie jüngst das BVG an den EU-Gerichtshof). 

Hier zunächst einmal zu Punkt 1) meines Schreibens, die "Ehe für alle".  Zu Punkt 2) meines Schreibens erhalten Sie gesondert eine Stellungnahme. 


Einstweilige Anordnung und Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des § 1353 BGB (durch das Gesetz "zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts): Am 30. Juni 2017 vom Bundestag beschlossen und vom Bundespräsidenten am 28. Juli 2017 unterzeichnet, ab 1. Oktober 2017 in Kraft.
Da die Umsetzung der "Ehe für alle" bereits in vollem Gange ist (Literatur Anlage D vom 8. August 2017), ist eine einstweilige Anordnung mehr als notwendig, um etwaige unnütze Kosten und Ärger für die Ämter und Betroffenen zu minimieren oder zu vermeiden. Man kann nicht erst urteilen, wenn der Krug bereits in den Brunnen gefallen ist! "Prävention" ist hier mehr denn je nötig.
Der von mir angegriffene "Hoheitsakt" beeinträchtigt mich, den Beschwerdeführer, in meiner grundsätzlich geschützten Rechtsposition aufs massivste schon jetzt und hat es in der Vergangenheit schon getan.

Es ist schon psychischer Terror und eine körperliche Verletzung meinerseits, daß ich mich mit solch einem absurden "Gesetz" überhaupt befassen muß: Es ist und war unmöglich mich dieser "Sache" geistig mit den Folgen zu entziehen, da die "Auseinandersetzung" in dieser Angelegenheit in voller Absicht und provokant in aller Öffentlichkeit geführt wurde und weiter geführt wird. Möchte in dieser Hinsicht auf den zweiten Punkt meiner Schreiben verweisen: Hier wird mir fälschlicherweise unterstellt "Manisch-Depressiv" erkrankt zu sein, Erklärungen und Gutachten sind in dieser Angelegenheit zur Genüge vorhanden und werden Gegenstand meiner 2. Verfassungsbeschwerde sein.     

Zur Erinnerung möchte ich die 10 Gebote anführen. Diese Zehn Gebote, auf denen unser Grundgesetz fundiert, sagen folgendes:

Die Bibel - Altes Testament - 2. Moses 20,3 bis 17

1 Und Gott redete alle diese Worte:

2 Ich bin der HERR, dein Gott, der ich dich aus Ägyptenland, aus dem Diensthause, geführt habe.

3 1. Gebot: Du sollst keine anderen Götter neben mir haben.

4 2. Gebot: Du sollst dir kein Bildnis noch irgend ein Gleichnis machen, weder des, das oben im Himmel, noch des, das unten auf Erden, oder des, das im Wasser unter der Erde ist.

5 Bete sie nicht an und diene ihnen nicht. Denn ich, der HERR, dein Gott, bin ein eifriger Gott, der da heimsucht der Väter Missetat an den Kindern bis in das dritte und vierte Glied, die mich hassen;

6 und tue Barmherzigkeit an vielen Tausenden, die mich liebhaben und meine Gebote halten.

7 3. Gebot: Du sollst den Namen des HERRN, deines Gottes, nicht missbrauchen; denn der HERR wird den nicht ungestraft lassen, der seinen Namen missbraucht.

8 4. Gebot: Gedenke des Sabbattags, dass Du ihn heiligest.

9 Sechs Tage sollst du arbeiten und alle dein Dinge beschicken;

10 aber am siebenten Tage ist der Sabbat des HERRN, deines Gottes; da sollst du kein Werk tun noch dein Sohn noch deine Tochter noch dein Knecht noch deine Magd noch dein Vieh noch dein Fremdling, der in deinen Toren ist.

11 Denn in sechs Tagen hat der HERR Himmel und Erde gemacht und das Meer und alles, was darinnen ist, und ruhte am siebenten Tage. Darum segnete der HERR den Sabbattag und heiligte ihn.

12 5. Gebot: Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren, auf dass du lange lebest in dem Lande, dass dir der HERR, dein Gott, gibt.

13 6. Gebot: Du sollst nicht töten.

14 7. Gebot: Du sollst nicht ehebrechen.

15 8. Gebot: Du sollst nicht stehlen.

16 9. Gebot: Du sollst kein falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.

17 10. Gebot: Lass dich nicht gelüsten deines Nächsten Hauses. Lass dich nicht gelüsten deines Nächsten Weibes, noch seines Knechtes noch seiner Magd, noch seines Ochsen noch seines Esels, noch alles, was dein Nächster hat.

18 Und alles Volk sah den Donner und Blitz und den Ton der Posaune und den Berg rauchen. Da sie aber solches sahen, flohen sie und traten von ferne

19 und sprachen zu Mose: Rede du mit uns, wir wollen gehorchen; und lass Gott nicht mit uns reden, wir möchten sonst sterben.

Hinsichtlich Zählweise der 10 Gebote gibt es Unterschiede zwischen der Katholischen und der Evangelisch-Reformierten Kirche. GemässKatechismus der Katholischen Kirche wird das 2. Gebot ausgelassen («Du sollst dir kein Bildnis noch irgend ein Gleichnis machen»), dafür werden dann aus dem 10. Gebot zwei Gebote gemacht, damit dann Reformierte als auch Katholiken auf 10 Gebote kommen. Nachfolgend die Katholische Version der 10 Gebote gemäss Katechismus der Katholischen Kirche.

 1. Gebot: Du sollst keine anderen Götter neben mir haben.

 2. Gebot: Du sollst den Namen Gottes nicht verunehren.

 3. Gebot: Du sollst den Tag des Herrn heiligen.

 4. Gebot: Du sollst Vater und Mutter ehren.

 5. Gebot: Du sollst nicht töten.

 6. Gebot: Du sollst nicht ehebrechen.

 7. Gebot: Du sollst nicht stehlen.

 8. Gebot: Du sollst nicht falsch gegen deinen Nächsten aussagen.

 9. Gebot: Du sollst nicht begehren deines Nächsten Frau.

10. Gebot: Du sollst nicht begehren deines Nächsten Gut.

Weitere Informationen finden Sie im Katechismus der Katholischen Kirche. Online Link: www.vatican.va - Die zehn Gebote 
Weitere Infos zu den 10 Geboten finden Sie auch unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Zehn_Gebote

Diese zehn Gebote haben ihren Ursprung aus der biologischen Evolution der lebenden Materie: von Pflanzen, Tier und Mensch. In Bezug auf das angesprochene Gesetz "Ehe für alle" bezieht es sich auf die Entstehung des menschlichen Geschlechtes und dessen Kultur mit Fortbestehen. Die Darwinsche Evolutionstheorie beschreibt diese Entwicklung sehr gut. Zur weiteren Entwicklung einer Gesellschaft innerhalb einer gewissen Ordnung, außerhalb eines Chaoses, einer Anarchie, oder wie auch immer, sind entsprechende grundlegende "Prinzipien" nötig. Ob nun durch einen imaginären "Ordnungshüter" oder auch nicht, ist vollkommen irrelevant - als Wissenschaftler ruft auch mich eine innere Stimme zur Ordnung, mein Gewissen, meine Erziehung, meine Ethik sagt mir, was richtig oder falsch ist: Nennen Sie es Gott oder Vater oder wie auch immer ... so ist es für mich vollkommen abwegig, über eine "EHE für alle" überhaupt nachdenken zu müssen, mit ihren Konsequenzen und Handlungen: So etwas bereitet mir seelische wie körperliche Pein und Schmerzen:  Die Ehe ist die Verbindung von Mann und Frau zur Bildung einer Familie, zum Fortbestand einer Gesellschaft oder Gemeinschaft.    

  Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland hat seinen Ursprung in diesen christlichen Geboten, ist daraus entwickelt worden, basiert auf diesen allgemein gültigen ethischen und moralischen Grundsätzen. 

So bezieht sich denn Artikel 6 auf Ehe, Famile mit Kindern und besagt 
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten  versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische  Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Und nach diesen ethischen Grundsätzen, die jedem MENSCHEN mitgegeben sind, handle und lebe ich!  

Einer Änderung des Grundgesetzes, hier des § 6, bedarf es einer 2/3 Mehrheit des Bundestages, was in der hier beanstandeten beschlossenen Änderung im BGB, nach meiner Sicht, nicht durchgeführt wurde, nicht der Fall war und demgemäß nicht zulässig ist. Einmal abgesehen davon, daß das Grundgesetz keinem wie auch immer gearteten "Zeitgeist"folgend geschrieben wurde, sondern einer seit jahrtausenden fortlaufenden kontinuierlichen Entwicklung des menschlichen Daseins: Der biologischen Entwicklung, der natürlichen dem Menschen gegebenen Evolution, dem natürlichen Fortbestand seiner Spezies und dieser Spezies mitgegebenen Ethischen und Moralischen natürlichen Grundgesetzen, aufgeschrieben letzendlich in den seinen Zusammenhalt gewährenden Grundsätzen der Gebote Moses und dem daraus folgenden Grundgesetz Deutschlands.

Der Mensch mit seinen ZWEI Geschlechtern manifestiert sich in den Genen, dem Erbmaterial - seinem Stammbaum mit seinem Erbe, seinem Erbmaterial.
Eine Frau ist nun einmal biologisch anders ausgestattet als ein Mann: Eine Frau hat eine Scheide und eine Gebärmutter, Eier - ein Mann einen Penis, Sperma. Eine Fortpflanzung aus der biologischen Vereinigung der Frau mit dem Mann, der Vereinigung von Eizelle mit Sperma, der Vereinigung deren verschiedenen Erbmaterials, daraus dessen Wachstum zum Embryo, zum Kind, ergibt ein Erbe, ein Kind, mit dem biologischen Erbe seiner Eltern, deren Vereinigung ihres biologischen Erbgutes im Erbgut seines Zweckes, seiner Fortpflanzung, seines Fortbestehens, der natürlichen Evolution der Spezies Mensch. In dessen Erbe, dessen Erbmaterial ist das gesamte biologische Erbe seiner Vorfahren, seiner Eltern, seiner Erzeuger weitergegeben: Einschließlich derer "Erziehung", derer Prägung in deren Umgebung, seine "Erziehung" ist vorgegeben, ererbt: Das Kind ist geprägt von seinen Eltern - seine "Erziehung" muß nur noch diese ererbte natürliche Entwicklung unterstützen, muß nur noch von seinen Eltern zum natürlichen Weg der Evolution gebracht werden.
In dieser natürlichen Entwicklung gibt es nur das weibliche und männliche Geschlecht manifestiert in den biologischen Merkmalen, dem Penis und der Scheide. Keine 60 oder mehr verschiedene sexuelle ererbte Geschlechter (Literatur 4 und 5): Die Gendervielfalt ist schlichtweg eine Irrlehre und dient nur einer grenzenlosen Konsumgesellschaft, einer Konsumgesellschaft ohne ethische und moralische Grundsätze, einer Gesellschaft in Chaos und Anarchie. Dazu meine Zusammenfassung: Biotechnologie in Bayern ( Literatur 1, 2 und 3 ... ).

Wie entstehen die verschiedenen Krankheiten, wie AIDS mit dem HIV-Virus, weitere Geschlechtskrankheiten? Wer ist davon betroffen? Die allgemeine Gesellschaft ist betroffen, einschließlich mir: Als Chemiker, Biochemiker, Mediziner habe ich die Krankheiten zu analysieren, zu therapieren, zu behandeln unter den bestehenden Risiken für mich, meine Familie sowie die allgemeine Gesellschaft. Ich habe für die Behandlung der betroffenen Personen zu bezahlen, ich habe Angst mit einer Partnerin den normalen Liebesakt zu vollziehen, da ich ja HIV oder eine andere Krankheit auffangen könnte! Das "Homos" ein Jahr lang enthaltsam leben müssen, um Blutspender sein zu dürfen (Montgomery) ist da nur folgerichtig! Und eine "Enthaltsamkeit" kein Schutz vor möglicher Ansteckung fremder Personen.
Eine Abtreibung ist nicht gerechtfertigt. Die "Benutzung" eines Embryos zu Versuchszwecken ist nicht gerechtfertigt, die Auslese und Veränderung des Erbgutes ist nicht gerechtfertigt! Eine Euthanasie ist nicht gerechtfertigt ....
Ich muß Kinder und Schüler, Studenten erziehen, unterrichten: Und das geht nun einmal nicht, wenn wir in Beliebigkeit, Chaos, ohne ein Leitbild, eine Leitkultur leben, wenn jeder etwas anderes meint, vorleben zu müssen... mir ein paar Fehlgeleitete meinen, eine falsche Lehre eintrichtern zu müssen... weil deren Erziehung falsch gelaufen ist!
Es sind diese wenigen Personen in ihrer falschen Erziehung, die entsprechend auf den Weg der Menschheit, der Menschlichkeit gebracht werden müssen, nicht umgekehrt! Eine Pervertierung unseres Zusammenlebens zugunsten einiger weniger falsch erzogener und deren Mitläufer ist ein Verbrechen an der Menschheit und deren Mitglieder. Und dies ist keine Gewissensentscheidung, sondern eine Entscheidung für das Fortbestehen der Menschheit!

Diese wenigen aus der Gesellschaft herausstechenden Personen können gerne so leben, wie diese meinen leben zu müssen, solange sie die Gesetze befolgen und niemanden in seiner Lebensweise behindern, was diese leider nicht begreifen oder begriffen haben. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft wurde diesen gleichgeschlechtlichen Personen zugestanden, aber dies ist keine EHE und wurde in der Vergangenheit vom Bundesverfassungsgericht auch so festgestellt. 
Auch die Tatsache, daß ca. 14 andere Länder die Ehe für alle zulassen, ist kein Beweis dafür, daß dies richtig ist.


Als unabhängiger Gutachter kann ich dieses "Gesetz Ehe für alle" nur ablehnen: Die Änderung des § 1353 BGB (durch das Gesetz "zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts) kann aus den angeführten Gründen nur abgelehnt werden. Es bedarf zu solch einem "Gesetz Ehe für alle" der Änderung des § 6 des Grundgesetzes, was aus den vorgebrachten Argumenten ebenfalls nur abgelehnt werden kann und absurd wäre. 


Mit freundlichen Grüßen


Prof. Dr. Reinhold Kiehl,

unabhängiger Gutachter und Berater,
geschieden und Vater zweier Töchter

       
Literatur:
Aus meinem Int. El. Journal
Materialien, freier Buchdownload (http://www.rki-i.com/verk2/k001u005s001.htm) daraus
1) http://www.rki-i.com/doc/Forschungsleistung.pdf
2) http://www.rki-i.com/doc/Biotech.pdf
3) http://www.rki-i.com/doc/Biotech_eng.pdf

und Publikationen 1 (http://www.rki-i.com/referenzen1_5.htm) daraus
4) Kiehl, R., Straubinger Rundschau, 18.August 16, S.33 "Mainz bleibt Mainz" ... Re: Leserbrief zu "Angriff auf alle Sprachen", Straubinger Rundschau, 17.Aug.2016, S.30: http://www.rki-i.com/programs/Angriff%20auf%20alle%20Sprachen%20Mainz%20bleibt%20Mainz%20Str%20Rundschau%2017_8_2016.htm
5) Ehe ist die Verbindung von Mann und Frau zur Gründung einer Familie, Leserbriefe dazu Str.Z, Politische Leserbriefe, 5.Juli 2017:
http://www.rki-i.com/cell_reg2003/Politische%20Leserbriefe%20zur%20Ehe%20fuer%20alle%205_7_17.pdf

Aus dem Straubinger Tagblatt (Anlagen A, B, C, D)
A) vom 5. Juli 2017, S.35, Politische Leserbriefe
B) vom 8. Juli 2017, S.12, Politische Leserbriefe
C) vom 30. Juli 2017, S. 5, Politik: Lebensgemeinschaft von Mann und Frau
D) vom 8.August 2017, S. 9 Bayern Aktuell: Umsetzung der "Ehe für alle" in vollem Gange


   

Anlage

Aus den Diskussionen auf Facebook und weiteren
Wünsche meinen Töchtern ein erholsames und nicht zu schwül-heißes Wochenende ... Der CSU und weiteren wünsche ich, daß sie das GG, Ihr Grundsatzprogramm und die "Ordnung" plus weiteres nicht zur Farce macht, denn das wird ihr Todesurteil sein ...eine Leitlinie und Leitkultur, eine Evolution sind keine Gewissensentscheidigungen ... BG Marcel Huber und Kollegen


Mir wird schlecht, wenn sich zwei Männer küssen... und das bleibt so und wird sich nicht ändern ... und das ist gut so ...
Dann schau doch nicht hin ... Dann hast du das Problem und schau weg lass aber jeden sein wie er mag Punkt ... .... als "Arzt" kann ich nur sagen, dies ist die normale "Reaktion" entwickelt während der Entwicklungsgeschichte der Menschen zu deren Fortbestand: Der Fortpflazung aus MANN und FRAU, zur BILDUNG einer Familie, zum Stammbaum ... und deshalb lehnen Sie die gleichgeschlechtliche Ehe ab? Ihr empfinden ist Ihnen also wichtiger als das Glück anderer Menschen, ja so egoistisch denken ganz offensichtlich die meisten derer die jetzt so tun als sei die Ehe für alle das ende ihres Glückes. Ich kann Sie aber beruhigen, bei uns in den Niederlanden hat sich durch die Gleichgeschlechtliche Ehe, für uns Heterosexuelle nichts verändert, wir dürfen auch jetzt noch so leben wie wir es möchten. Es gibt nur die Ehe zwischen Mann und Frau und daraus die Familie mit Kindern ... Lebenspartnerschaften haben nichts damit zu tun ...
Ein Kind hat Vater und Mutter ... Biologisch natürlich, aber emotional sieht das doch eben auch anders aus. Wäre dem nicht so, könnten ja Adoptiveltern ihren Kindern ja auch keine Eltern sein. Man kann versuchen den Umstand zu verneinen, aber die Tatsachen stehen dem entgegen, auch bei steter Wiederholung. ...
Rein biologisch stimmt das. Aber danach braucht ein Kind vor allem anderen Menschen, die es lieben, behüten, fördern und fordern. Und hier ist es vollkommen egal, ob dies Vater und Mutter, Vater und Vater, Mutter und Mutter oder auch Alleinerziehende egal welchen Geschlechts sind. Mit Ihrem dummen, unüberlegten Kommentar, beleidigen Sie die Alleinerziehenden ebenso wie gleichgeschlechtliche Paare.

Einen größeren Blödsinn als den hier von Herrn Kiehl habe ich noch nie gelesen. Schwule und Lesben hat es schon immer gegeben, das ist von der Natur so eben entstanden. Jeder soll nach seinen Neigungen glücklich werden. Homosexualität gibt es sogar bei Tieren. Ich habe festgestellt, dass homosexuelle Paare ihr Leben besser in Ordnung haben als manche heterosexuelle Paare. Viele Kinder haben überhaupt keine Eltern und wachsen im Heim ohne familiäre Wärme auf. Denen ist zu wünschen, dass sie so oder so adoptiert werden und wenn es durch ein homosexuelles Pärchen ist. Wer das nicht erkannt hat, ist in der aufgeklärten Welt des 21. Jahrhunderts nicht angekommen und - 82% der Deutschen stehen hinter der Ehe für Alle - zum Glück.
Alle Lebewesen und Pflanzen sind beseelt von dem Gedanken der Arterhaltung, alles was dieser Evolution widerspricht kann langfristig nicht überleben, unbewusst und ungewollt wehrt sich jeder Organismus gegen jede Fehlentwicklung, bis auf die, die davon betroffen sind, deshalb werden Schwule und Lesben gesellschaftlich nie (nicht wirklich) akzeptiert. Das ist nicht eine Frage der Toleranz, sondern der Evolution. ...
Gute Antwort, der ich zustimme: Alles, was der natürlichen Entwicklung widerspricht wird aussortiert, hat keine Überlebenschance ...
Nach Ihrer Argumentation müssten kinderlose auch nicht völlig akzeptiert sein, weil sie sich nicht fortpflanzen. Und was ist mit denen die keine Kinder bekommen können? Die müssten laut Ihrer Argumentation auch "fehlentwickelt" sein. Sagen Sie kinderlosen Paaren die verzweifelt kinderlos bleiben, das auch so ins Gesicht? Himmel, ich frage mich was bei Ihnen & Herrn Kiehl auf emotionaler und sozialer Ebene alles schief gelaufen ist. Selbstverständlich respektiere, akzeptiere & achte ich Schwule und Lesben. Bei Aussagen wie die Ihren fällt mir es schwer. Ich weiß, dass diese Diskussion nichts bringt aber ich sehe es schon als meine Pflicht mich vehement gegen solche Aussagen zu stellen. Herrn Kiehls & Ihre Gedankengänge sind sehr fragwürdig. ...
Ich will niemanden persönlich beleidigen aber es bestehen bei ihm, wenn man seine Facebook-Beiträge als Grundlage nimmt, jedenfalls in weiten Teilen Defizite eines objektiven und differenzierten Denkens. Die 68er Bewegung ist rund 50 Jahre her und dass seither sich unsere Gesellschaft zum Glück nochmals weitreichend verändert hat, scheint an ihm völlig vorbei gegangen zu sein. Zudem weiß ich aus meinem weiten Umfeld, dass in Generationen vor mir solch ein Ausgrenzungsgeschwurbel nicht mehr gelebt und in den Mund genommen wurde. Ein Glück, dass wie ich sagte, nur eine sehr kleine Minderheit mit dem von Herrn Kiehl geäußerten Kram einher geht.
..Es gibt nur die Ehe zwischen Mann und Frau und daraus die Familie mit Kindern ... Lebenspartnerschaften haben nichts damit zu tun ...

Deutschland ist das Land mit den größten Freiheiten für seine Bürger*innen und das ist gut so! Jede/r kann nach seiner Facon selig werden und sein Leben so gestalten wie er will. ... solange er andere dabei nicht behindert ...
Sie sehr geehrter Herr Kiehl, weil Sie an überkommenen gesetzlichen Bestimmungen festhalten und der Staat dies in der Gesetzgebung festschreiben soll. Lass doch die Leute ihr Leben leben, solange sie als rechtschaffene Menschen die Gesellschaft bereichern, wenn nicht greift das Strafgesetzbuch.
Jeder kann sen Leben leben wie er/sie es möchte, keine Frage, aber warum muss es unbedingt "EHE" heißen? Das verstehe, wer kann...
Falsch Herr Heeb, selbstverstänlich dürfen Gleichgeschlechtliche Partner einen Lebensbund eingehen. Sie sollen dabei die gleichen Rechte haben wie Mann und Frau, die die Ehe eingehen. doch das Gleiche ist nicht Dasselbe. Der Begriff, das Wort Ehe bezeichnet die Verbindung von Mann und Frau. Das hat das Bundesverfassungsgericht so geurteilt, aber das ist auch die historie des Wortes. Suchen Sie sich einen Begriff für gleichgeschechtliche Beziehungen. Verlangen Sie aber nicht, dass das Wort für die verschiedengeschlechtliche Beziehung, nämlich Ehe, für etwas anderes herhalten muss. ... 

Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Da steht nicht…..die EHE besteht aus Mann und Frau ….!!!!!!!

das betrachte ich jetzt als Haarspalterei. Die Väter des Grundgesetzes haben bei dieser Formulierung bestimmt nicht an gleichgeschlechtlichen Beziehungen gedacht und mit Sicherheit auch nicht gewollt. Zu dem Zeitpunkt gab es andere und wichtigere Probleme in Deutschland. Wenn sie damals schon gewusst hätten, wie das heute ausgelegt wird, hätten sie es mit Sicherheit eindeutiger formuliert. ...
Sie dürfen doch glücklich sein, sie haben ja schon alle möglichen Rechte. Warum immer noch mehr? Die Verfassungsrichter werden schon darüber entscheiden, was die Verfassung erlaubt.
wenn Glück an dem Status Ehe hängt, dann finde ich das, gelinde gesagt, armselig. Für mich gehört zum Glück mehr, als nur Ehe. Singles wollen ja schließlich auch glücklich sein. Kurz gesagt, ich wünsche jedem Menschen Glück.
Es kann nicht nur um Rechte gehen, sondern auch um Pflichten. Das sollten iwr bei aller Freude nicht vergessen. Und noch eins sollten wir nicht vergessen, Kinder können nur von Mann und Frau gezeugt werden. Das hat die Natur nun einmal so vorgesehen, auch wenn es den Anschein hat, dass manche Frauen das nicht wahrhaben wollen. Was wären wir alle ohne unsere Eltern?
Also müssen alle Frauen Kinder bekommen und kinderlose Frauen und Frauen sie nie heiraten sind auch wertlos und keine richtigen Frauen????
Warum dürfen nicht alle Menschen keine adoptieren??? Lieber die Kinder die keinen guten Start ins Leben hatten ins Heim oder nächste Chaos und Leid schicken.....weil Schwule und Lesben sind Menschen zweiter Klasse die bekommen kein Kind .....traurig....

Wann haben Sie sich entschlossen heterosexuell zu werden? Ihre Veranlagung ist Gott gewollt. Was soll die Hetze?
Und dass die meisten Priester schwul sind auch, wahrscheinlich ist Gott auch ein Homo.
Es handelt sich lediglich um eine Perversion der Natur, in der Evolution sind solche Fehlentwicklungen nicht vorgesehen, genau so wenig wie Krebs und das ist keine Hetze, sondern Realität, ich bedauere diese Leute.
Ich bin nicht Fisch, nicht Fleisch. Das geht vielen so, auch in diesem thread schlägt sich das nieder.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes (und ggfs Urteil Verfassungsgericht) sehe ich keine Lösung - leider. Ich will versuchen, hier meine Gedankengäng
e klar zu machen: Das GG sagt, daß der Staat die Ehe unter besonderen Schutz stellt. Der Grundgedanke dabei war (wohl), daß die Ehe zwischen Mann und Frau als kleinste Keimzelle eines Staatswesens gesehen wurde. Gleichgeschlechtliche Verbindungen können technisch keine Kinder hervorbringen (bitte jetzt nicht mit Spitzfindigkeiten kommen). Das war vor knapp 70 Jahren. Aber Heraklit meint dazu: "panta rhei". Was Gesetze einerseits so gut macht - sie stellen eine zuverlässige Basis dar für das Zusammenleben - gerät andererseits zur Falle wenn sie gesellschaftliche Strömungen im Laufe der Zeit unberücksichtigt lassen.
Das GG stellt Singles nicht unter besonderen Schutz - nur die Ehe. Wenn nun zwei Singles heiraten, ist doch de facto diesen zwei, die formal zwar eine Ehe bilden, diesen beiden biologischen Singles kein besonderer Schutz zu gewährleisten. Erst wenn diese Kinder adoptieren und sich die operationalen Aufgaben der "Ehe" im alten Sinne zu eigen machen, dann bilden sie die im GG gemeinte Keimzelle - meines Erachtens nach.
Ich stelle hier aber klar, daß es mir schnurzpiepegal ist, wer wen heiratet. Die Diskussion wird noch lange anhalten.

Nun dann würde nach dieser Logik jede Kinderlose Ehe auch keinen besonderem Schutz unterliegen.

Aber der Gesetzgeber setzt Leitplanken, Leitbilder, eine Leitkultur: Unsere Leitkultur ist die Christlich Jüdische mit den 10 Geboten ...


...und Mose trug die 10 Gebote vom Berge Arafat und sah Chaos und Anarchie, Sodom und Gomorra, welches sein Volk befallen hatte... und Gott, unser aller Vater, strafte jeden, der seine Gebote mißachtete .... Wir haben ein Leitbild und eine Leitkultur, in dieser werden Ehe und Familie geschützt und besonders gefördert: Wir leben in Christlich Jüdischer Verantwortung, im Christlichen Abendland! Amen

"Dieser Anstieg ist sehr verwunderlich, weil wir eine eher steigende Tendenz beim Gebrauch von Kondomen sehen." Es handele sich vermutlich um sexuell hochaktive Menschen, so der HIV-Experte weiter. Besonders gefährdet seien die sogenannten MSM – Männer, die Sex mit Männern haben............

Luther trifft Politik - EAK-Thesendisputation, 08.Juli 2017 in Regensburg: Politik geht nicht ohne "Religion" - Unsere ganze Gesellschaft und Gesellschaftsform basiert auf den 10 Geboten Mose, daraus folgend unser Grundgesetz, unser aller Handeln, unser Wertecanon: Das (unsere) christlich-jüdische Kultur, das Christliche Abendland - um es kurz zusammenzufassen ... Daraus folgend auch Ehe aus Mann und Frau sowie die Familie ... "Zwei Reiche": Die evangelische und katholische Kirche "mischen" sich daher nicht in die Politik ein, sie sind automatisch Grundlage der Politik! Und es muß daher die Bibel nicht neben dem GG liegen ... Dr.Hans-Martin Weiss,Regionalbischof, Christian Schmidt MdB,Landesvorsitzender des EAK, Alois Glück,ehem.Landtagspräsident und ehem.Präsident des Zentralkomitees der dt.Katholiken,Moderation: Philipp Hildmann - Grußwort Alexander Schoeppe,EAK-Bezirksvorsitz Oberpfalz



Aus Sicht der Kritiker reicht es nicht, das BGB zu ändern, vielmehr soll eine Grundgesetzänderung nötig sein, und zwar von Artikel 6 Grundgesetz. Dessen erster Absatz lautet: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung."

Bislang können Homosexuelle nur eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen.

Aus Sicht der Kritiker meint Ehe im Sinne des Grundgesetzes allein die Ehe zwischen Mann und Frau. Sie berufen sich unter anderem auf "die Mütter und Väter des Grundgesetzes", die das Grundgesetz vor seinem Inkrafttreten 1949 ausgearbeitet haben. Die hätten damals nur an Ehen zwischen Männern und Frauen gedacht. Außerdem verweisen die Kritiker darauf, dass auch das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen zur Ehe immer von einer Ehe zwischen Mann und Frau ausgegangen sei.

Was hat das Bundesverfassungsgericht bisher entschieden?

Richtig ist, dass das Bundesverfassungsgericht in seinen bisherigen Entscheidungen immer davon ausging, dass die "Ehe" im Grundgesetz die Ehe zwischen Mann und Frau meint. Mehrere Urteile sprechen von einem "prägenden Strukturmerkmal der Ehe". Anderseits betonen die Verfassungsrichter z.B. in der Entscheidung über die Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft von 2002, dass die Ehe nicht von den Veränderungen in der Gesellschaft ausgeschlossen sei. Auf diese Veränderungen könne der Gesetzgeber reagieren und die Ehe gewandelten Bedürfnissen anpassen.

Wichtig ist: Die Entscheidungen des Verfassungsgerichts mit diesen Aussagen sind jeweils in dem konkreten Kontext zu sehen, in dem sie gefallen sind. Als 2001 die Lebenspartnerschaft für Homosexuelle eingeführt wurde, klagten die Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen dagegen. Sie sahen damals schon in der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft einen Verstoß gegen den Schutz der Ehe, also Artikel 6 Grundgesetz.

Die Mehrheit der Verfassungsrichter entschied aber, dass kein Verstoß vorliegt. Die Richtermehrheit sagte, die Lebenspartnerschaft nehme der klassischen Ehe zwischen Mann und Frau nichts weg. Und: Ein sogenanntes "Abstandsgebot" bestehe nicht. Der Staat müsse die Ehe (zwischen Mann und Frau) zwar fördern und könnte sie auch nicht einfach abschaffen. Aber, er müsse die Ehe zwischen Mann und Frau nicht zwingend besser ausgestalten als die ohne Grundgesetzänderung eingeführte Lebenspartnerschaft für Homosexuelle.

Die entscheidende Frage, ob Artikel 6 des Grundgesetzes einer Ehe zwischen Mann und Mann oder Frau und Frau entgegensteht, also erst geändert werden muss, bevor der "einfache Gesetzgeber im BGB die Ehe für alle einführt, hat das Bundesverfassungsgericht bisher jedenfalls nicht ausdrücklich entschieden. 1993 entschieden drei Verfassungsrichter einer Kammer nur den umgekehrten Fall, nämlich die Frage, ob aus Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz für Homosexuelle sogar ein Anspruch besteht, eine Ehe schließen zu dürfen. Das lehnten sie damals ab.

So haben die Verfassungsrichter in ihrer Entscheidung zur Adoption durch eingetragene Lebenspartner festgestellt, dass sich auch eingetragene Lebenspartner in bestimmten Konstellationen auf das "Elterngrundrecht" in Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz berufen können. Und das, obwohl für die Väter und Mütter des Grundgesetzes gleichgeschlechtliche Eltern "schlicht außerhalb des damaligen Vorstellungshorizontes" lagen, so die Richter.

Welche Bedeutung hat der Wille der Mütter und Väter des Grundgesetzes?

Daran, dass die Mütter und Väter des Grundgesetzes Ende der 1940er-Jahre bei "Ehe" allein die Ehe zwischen Mann und Frau im Blick hatten, besteht kein Zweifel. Allerdings wird in Deutschland - anders als in den USA - nicht vertreten, dass die Verfassung immer streng nach dem Willen des ursprünglichen Gesetzgebers auszulegen ist. Was damals - also bei Verabschiedung des Grundgesetzes - gemeint war, ist zwar ein wichtiger Ausgangspunkt für die Frage, wie das Grundgesetz auch heute zu verstehen ist. Aber die Verfassungsrichter haben auch immer betont, dass beim Auslegen der Verfassung Platz für gesellschaftlichen Wandel ist.

Sind Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht denkbar?

Es dürfte gar nicht so einfach sein, das Thema vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Der Journalist Christian Rath verweist in der "taz" darauf, dass Verfassungsbeschwerden von einzelnen Bürgern ausscheiden. Denn durch die Einführung der Homo-Ehe hat niemand einen persönlichen Nachteil. Heterosexuelle Eheleute werden schließlich nicht schlechter gestellt, und ein Abstandsgebot - nach dem die Ehe für Heterosexuelle besser sein müsste als die Lebenspartnerschaft für Homosexuelle - gibt es laut Verfassungsgericht nicht.

Damit das Gesetz direkt überprüft wird, müssten entweder die Bundesregierung, ein Viertel der Bundestagsabgeordneten oder eine Landesregierung das beantragen. Man bräuchte also z.B. 158 Bundestagsabgeordnete für eine Klage in Karlsruhe. Nicht jeder Abgeordnete, der gegen die Ehe für alle ist, wird aber auch gegen sie klagen.



Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare für verfassungswidrig. Dem Spiegel sagte Papier: "Wenn man die Ehe öffnen will, muss man das Grundgesetz ändern."

Die Karlsruher Richter hätten bis zuletzt in ihren Entscheidungen betont, dass eine Ehe im Sinne des Grundgesetzes nur die "Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist". Der gewandelte Zeitgeist ändere dieses Verfassungsverständnis nicht, sagte Papier weiter.

Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer (CSU) sagte, er rechne mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Bundestagsbeschluss: "Ich weiß nicht, wer oder welche Initiative diesen Schritt machen wird. Aber ich bin mir sehr sicher, dass das Gesetz in Karlsruhe überprüft werden wird", sagte Singhammer der Zeitung Das Parlament. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) habe noch vor zwei Jahren mit Verweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung den Standpunkt vertreten, dass die gleichgeschlechtliche Ehe eine Änderung des Grundgesetzes erfordere.

Der Bundestag hatte in einer historischen Entscheidung mehrheitlich für die Ehe für alle gestimmt. Das Votum war von der SPD zusammen mit den Oppositionsparteien Linke und Grüne gegen den Willen des Koalitionspartners CDU/CSU durchgesetzt worden. Anlass war eine Äußerung Anfang der Woche von Kanzlerin Angela Merkel (CDU), die vom strikten Nein zur Ehe für alle abgerückt war und die Frage zu einer Gewissensentscheidung erklärte.

Das Gesetz schreibt durch eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch fest, dass die Ehe "von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit" geschlossen werde. In Artikel 6 des Grundgesetzes ist verankert: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." Die SPD hält mit Verweis auf den Wandel des traditionellen Eheverständnisses in der Gesellschaft eine Grundgesetzänderung nicht für erforderlich.



Der Bundesrat berät heute den Gesetzentwurf zur Ehe für alle. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hierzu vor der Länderkammer: "Bei dem Gesetz geht es um nicht weniger als eine historische Neukonzeption der Ehe - mit weitreichenden Folgen für die Betroffenen und die Gesellschaft. Es ist daher sehr ärgerlich, dass das Gesetz im Hauruck-Verfahren im Bundestag erledigt wurde. Das vom Grundgesetz aus gutem Grund besonders geschützte Institut der Ehe, deren Tradition bis in die Antike zurückreicht, hat mehr Respekt verdient - zumal das Gesetz schwierige verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, die man eingehend hätte prüfen und diskutieren müssen."

Bausback betont: "Die bayerische Staatsregierung und auch ich ganz persönlich erkennen mit großer Wertschätzung an, wenn in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Menschen füreinander einstehen und Sorge und Verantwortung füreinander übernehmen. Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Lebenspartner erteile ich daher auch eine klare Absage. Wir haben auch Respekt vor der Gewissensentscheidung eines jeden Abgeordneten. Wir rufen daher nicht den Vermittlungsausschuss an."

Bayerns Justizminister hebt gleichzeitig hervor: "Die Ehe aber ist - und das ist meine persönliche Überzeugung und die der bayerischen Staatsregierung - eine Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Sie ist die Grundlage für Familien, in denen Kinder bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen. Sie hat eine zentrale Bedeutung für den Fortbestand der staatlichen Gemeinschaft." Auch das Bundesverfassungsgericht verstehe unter Ehe im Sinne des Grundgesetzes die Verbindung von Mann und Frau und zwar ausdrücklich ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels. Selbst der Bundesjustizminister habe im Mai 2015 noch eine Grundgesetzänderung für erforderlich gehalten.

Bausback: "Der große rechtliche Schwachpunkt dieses Gesetzes ist daher vor allem, dass es die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts übergeht." Der Freistaat Bayern beabsichtige daher renommierte Wissenschaftler mit einer eingehenden verfassungsrechtlichen Prüfung sowie mit einer Prüfung der internationalen Rechtslage zu beauftragen. "Anders als die Mehrheit im Bundestag widmet der Freistaat Bayern dieser wichtigen Sache den gebührenden Respekt und die notwendige Zeit. Solange die verfassungsrechtlichen Fragen ungeprüft sind, steht jedes Eheversprechen gleichgeschlechtlicher Partner rechtlich auf tönernen Füßen - das können weder Befürworter noch Gegner wollen", so Bayerns Justizminister abschließend.

AZ: Herr Bausback, sind Sie für die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der klassischen Mann-und-Frau-Ehe?
WINFRIED BAUSBACK: Ich erkenne mit großer Wertschätzung an, wenn in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Menschen füreinander einstehen. Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Lebenspartner erteile ich eine klare Absage. Persönlich bin ich aber gleichzeitig der Meinung, dass die Ehe eine besondere Lebensgemeinschaft von Mann und Frau ist, wie es übrigens auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Gibt es verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplante Gleichstellung?
Für mich ist die Ehe eine besondere Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Sie ist die Grundlage für Familien, in denen Kinder bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen. Das Bundesverfassungsgericht versteht unter Ehe im Sinne des Artikels 6 unseres Grundgesetzes auch nur die Lebensgemeinschaft von Mann und Frau und stellt nur sie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Eine "Ehe für alle" wirft daher schwierige verfassungsrechtliche Fragen auf.

Könnte jemand dagegen klagen?
Darüber, ob und mit welchen Erfolgsaussichten man sich gegen eine Ehe für alle gerichtlich wenden könnte, möchte ich nicht spekulieren.
Die CSU ist eine moderne und weltoffene Partei, die Diskriminierung gegenüber gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften ablehnt. Der Schutz und die Anerkennung des besonderen Wertes von Ehe und Familie gehören zu unserem Markenkern. Das bleibt so. Darauf können sich unsere Wähler verlassen.

or der Abstimmung über die „Ehe für alle“ im Bundesrat an diesem Freitag hat der baden-württembergische Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann hervorgehoben, dass es hier um die Menschenwürde gehe. „An erster Stelle unserer Verfassung steht die gleiche und unantastbare Würde jedes einzelnen Menschen.“ Und „gleiche und unantastbare Würde“ heiße eben, „dass sie an keinerlei Bedingungen oder Voraussetzungen geknüpft ist – nicht an Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder sexuelle Orientierung“, sagte der Grünen-Politiker der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.).

Reinhard Müller Folgen:

Deshalb stehe „Lesben und Schwulen auch das Recht der Eheschließung zu“. Er fügte hinzu: „Es gibt keine Liebe erster und zweiter Klasse.“ Und entsprechend „darf es in unserem modernen Staat auch keine Ehe erster und zweiter Klasse geben.“ Deshalb sei auch eine Verfassungsänderung nicht erforderlich. „Genauso wie sich unsere Gesellschaft verändert, wandelt sich auch das Verständnis der Ehe.“

Mehr zum Thema

Der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) meint dagegen, das neue Gesetz enthalte „nichts weniger als eine Neukonzeption der Ehe“, wie er der F.A.Z. sagte. „Es ist daher sehr ärgerlich, dass dieses so zentrale Thema im Hauruckverfahren in 38 Minuten im Deutschen Bundestag erledigt wurde.“ Das vom Grundgesetz „besonders geschützte Institut der Ehe hat wahrlich mehr Respekt verdient“.

Ehe hat „zentrale Bedeutung für den Fortbestand der Gesellschaft“

Er lehne Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Lebenspartner ganz klar ab. Doch sei die Ehe „eine Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Sie ist die Grundlage für Familien, in denen Kinder bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen. Sie hat eine zentrale Bedeutung für den Fortbestand der Gesellschaft.“ Bei dem, was die Mehrheit im Bundestag beschlossen hat, gehe es „nicht um abseitige verfassungsrechtliche Bedenken, sondern um massive, offensichtliche Widersprüche zur ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“.

Das Gesetz sei „nichts anderes als eine Mogelpackung“, für die Betroffenen nichts gewonnen. Die Bayerische Staatsregierung will „zwei renommierte Wissenschaftler mit einer eingehenden verfassungsrechtlichen Prüfung“ beauftragen.