Straubinger, 8.Febr2006
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Schnüffelei
VON LUTZ ROSSMANN

Wenn eine einzige Sparkasse allein im letzten Vierteljahr 73 000 behördliche Anfragen über Kontos und deren Besitzer zu bearbeiten hatte, wie CSU-Fraktionsvorsitzender Joachim Herrmann jetzt berichtete, ist das Anlass, sich mit dem Thema "Gläserner Bürger" wieder zu beschäftigen. Ursprünglich war die Kontenabfrage nur für Ausnahmefälle vorgesehen. Jetzt wird sie zu Lasten der Freiheitsrechte immer mehr ausgeweitet. Das meinte auch der mit viel Lob in den Ruhestand verabschiedete bayerische Datenschutzbeauftragte Reinhard Vetter.

Das Thema ist differenziert. Das weiß Herrmann, der schon vor Jahresfrist auf eine neue Datenschutzdiskussion gedrängt hatte. Durch Bundestagswahl und Koalitionsprobleme kam das Thema von der Tagesordnung. Nun will er es im Landtag wieder zur Sprache bringen, auch wenn es eine Sache der Bundesgesetzgebung ist. Es kann sich also nur um Anstöße handeln, wobei Herrmann weiß, dass es in der CSU selbst unterschiedliche Bewertungen der Vor- und Nachteile des praktisch abgeschafften Bankgeheimnisses gibt. Mit Bayerns Innenminister hatte der Fraktionsvorsitzende letztes Jahr schon eine Kontroverse. Da ging es um das Telefonabhören. Der Zugriff auf Kommunikationsdaten, argumentierte Minister Beckstein, sei ein besonders wichtiges Instrument gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität. Kein Zweifel, das kann auch für Vermögenskriminalität gelten.

. Hermann denkt speziell an die Kontenausforschung im Zusammenhang mit Sozialhilfe und Rente. Genau genommen ist es eine Straftat und nicht nur eine Sünde wider die Solidargemeinschaft, wenn jemand öffentliche, letztlich von den Steuerzahlern zu finanzierende Hilfe erschleicht, indem er eigene Vermögenswerte auf Geheimkonten bunkert. Doch die jetzige Ausforschungspraxis ist fragwürdig. Da bekommen die Banken und Sparkassen über das Bundesamt für Finanzen - und nur über dieses Amt - die Kontenabfragen ohne nähere Erläuterung.

Mit der Überlegung, bei den Behörden den Ausforschungsantrag an das Bundesamt nicht nur dem Sachbearbeiter zu überlassen, sondern seinem Referatsleiter zur Entscheidung zu geben, steht Herrmann nicht allein. Was antragsberechtigte Stellen sind - Gerichte sind gesondert zu behandeln - müsste genauer definiert werden. Auch die nachträgliche Benachrichtigung der Konteninhaber sollte im Gesetz, statt nur in seinen Anwendungserlassen geregelt werden. 73 000 Anfragen in einem Vierteljahr - und das dürfte kein Einzelfall sein - das ist ein starkes Stück Schnüffelei.

RISSE IM FUNDAMENT
VON TORSTEN HENKE

So sehr die Freude bei der Union und Bundeskanzlerin Angela Merkel über die hervorragenden Umfragewerte berechtigt sein mag - sie bringen auch Probleme mit sich. Im Fundament des schwarz-roten Bündnisses werden Risse sichtbar, die sich nicht mehr übertünchen lassen. Die Koalitionäre beschimpfen sich, es fehlt an Disziplin. Je besser die Kanzlerin und der große Partner in der öffentlichen Wahrnehmung dastehen, desto mehr Unruhe herrscht bei der SPD. Die kommenden Landtagswahlkämpfe erschweren die Lage, denn in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Berlin sind Union und SPD weiterhin politische Gegner. Darum trägt es nicht zum Koalitionsfrieden in Berlin bei, wenn der Mainzer CDU-Spitzenkandidat Christoph Böhr von dem Kanzlerbonus schwärmt, der ihm diesmal helfen werde, SPD-Ministerpräsident Kurt Beck aus dem Amt zu vertreiben. Gut möglich, dass er damit nicht ganz Unrecht hat - wenngleich die Demoskopen ein gemischtes Bild zeichnen. Leichter macht er dadurch das Regieren seiner Parteifreunde mit der SPD nicht. Denn nicht nur die momentane Gemütslage der Genössen, die sich mit ihrer Rolle als Juniorpartner neben einer vor allem außenpolitisch glänzenden Angela Merkel nur schwer abfinden können, sorgt für schlechte Stimmung in der Koalition und am Kabinettstisch.

Es gibt auch Auseinandersetzungen, über Inhalt und Stil der Regierungsarbeit. In der Familienpolitik gelang die Einigung nur mit Mühe. Die Anhebung des Renteneintrittsalters wird noch längst nicht von allen Koalitionären akzeptiert. Zudem bahnt sich ein Streit in der Gesundheitspolitik an, weil CDU und CSU befürchten, Ministerin Ulla Schmidt werde die Novellierung des ärztlichen Vertragsrechts nutzen, um Pflöcke für eine große Gesundheitsreform in ihrem Sinne einzuschlagen. Nun wird es in erster Linie auf Merkel und ihren Vize Franz Müntefering ankommen, ausgleichend auf Koalition und Kabinett einzuwirken. SPD-Chef Platzeck muss indes mit Gegenwind aus den eigenen Reihen fertig werden.

MODELL MIT CHARME
VON GEORG SPRANGER

Als die große Koalition die Eigenheimzulage endgültig kippte, war klar, dass rasch ein Ersatz her muss, der für den Staat finanziell verkraftbar ist, damit beim Wohnungsbau keine Talfahrt und bei den Mieten kein Höhenflug einsetzt. Das Nachdenken darüber haben die Bausparkassen dem Gesetzgeber weitgehend abgenommen, denn ihr Modell der privaten Altersvorsorge durch Erwerb von Wohneigentum ist so überzeugend, dass nur die Verfechter bürokratischer Ziselierarbeit ablehnen können, denen einfache Regelungen ein Gräuel sind. Die Riester-Rente ist ein Beispiel dafür und wird deshalb von den Kassen auch ausdrücklich abgelehnt.

Der Charme des Modells besteht darin, dass die Immobilie geringer gefördert wird als bei Riester, der Staat dafür aber auf die nachgelagerte Besteuerung später verzichtet. Das Ganze eingepackt in eine transparente Regelung, die trotzdem Wahlfreiheit zwischen den Anlageformen während des Berufslebens lässt und die Bürokratie auf Abstand hält. Die privaten Bausparkassen sind überzeugt, dass jedes komplizierte Alternativmodell mit nachgelagerter Besteuerungsich in der Praxis als Fehlschlag erweisen würde.

Die Kassen wollen den anderen Anbietern von Altersvorsorge nicht das Geschäft vermiesen, sondern lediglich die Auswahl für die Bürger vergrößern. Die sollen, bei vergleichbaren Angeboten, aber selbst über die Anlageform entscheiden können. Und deren Präferenzen zielen ganz klar auf die eigene Immobilie. Nichts spricht dagegen, denn die Sozialpolitik würde, das zeigen alle Berechnungen, davon auch noch deutlich profitieren.

Herrmann kritisiert die Flut von Kontenabfragen durch Behörden
CSU-Fraktionschef: Allein in Erlangen in drei Monaten 73 000 Anfragen

München. (dpa) Die seit dem vergangenen Jahr mögliche Abfrage von Privatkonten durch staatliche Behörden hat nach Darstellung von CSU-Landtagsfraktionschef Joachim Herrmann zu einer Flut von Nachforschungen geführt. Allein bei der Kreis- und Stadtsparkasse Erlangen seien in drei Monaten rund 73 000 Anfragen eingegangen, kritisierte Herrmann am Dienstag in München. "Es wird jetzt alles und jedes bei jeder Gelegenheit überprüft. Inzwischen wird fast die gesamte Bevölkerung erfasst."

Die CSU will sich deshalb laut Herrmann für bessere Datenschutzbestimmungen stark machen. "Auch die Union wäre gut beraten, hier etwas sensibler zu werden als in der Vergangenheit", sagte er. "Es kann nicht sein, dass jeder Sachbearbeiter in Deutschland nach eigenem Belieben Anfragen starten kann."

Seit April 2005 können Finanzämter und andere Behörden so genannte Stammdaten wie Namen, Anschrift und Geburtsdatum von Kontoinhabern abfragen, nicht jedoch die Kontostände und Kontobewegungen. Der Steuerbürger wird über die Abfrage, sofern sie keine Unstimmigkeiten zu Tage gefördert hat, im Steuerbescheid informiert, das heißt erst im Nachhinein. Unter Umständen können für einen einzigen Bürger bundesweit sämtliche Banken und Sparkassen .abgefragt werden, was die hohen Fallzahlen erklärt. Der Genossenschaftsverband Frankfurt hatte vergangene Woche von 14 Millionen Abfragen 2005 berichtet - eine Zahl, die das Bundesfinanzministerium als "Panikmache " zurückwies. Herrmann forderte das Ministerium auf, genaue Zahlen auf den Tisch zu legen. "Es kann nicht sein, dass hier nur pauschal gestritten wird." Zudem werde die CSU im Landtag auf eine klare Positionierung der bayerischen Staatsregierung dringen.

Schmidt:Ärztemangel auf dem Land beheben
Mediziner sollen Kollegen anstellen dürfen – Ministerin will auch Altersgrenzen aufheben

Berlin. (AP/dpa) Mit einer umfassenden Gesetzesänderung will Gesundheitsministerin Ulla Schmidt gegen den Ärztemangel auf dem Lande angehen. Wie die SPD-Politikerin in einem Interview ankündigte, sollen Ärzte künftig Kollegen anstellen dürfen, wenn sie eine Praxis eröffnen. Zudem will sie die Altersgrenzen für niedergelassene Ärzte deutlich heraufsetzen. Andererseits sehen die Pläne auch ein schärferes Vorgehen gegen Patienten vor, die ihre Praxisgebühr nicht bezahlt haben.

Schmidt erläuterte in dem Interview ihre Pläne zur Änderung des Vertragsarztrechts, die auch erheblische Eingriffe in die ärztliche Selbstverwaltung bedeuten. Danach soll das Ministerium künftig selbst Reformen im Gesundheitsbereich durchsetzen können, wenn sich die Gremien der Selbstverwaltung nicht einvernehmlich auf neue Regelungen bei der Vergütung und medizinischen Versorgung verständigen können. Ziel der Maßnahmen sei, die regionalen Versorgungsprobleme zu entschärfen, betonte die Politikerin. "Wir wollen, dass die Ärzte in ihrer Praxis andere Ärzte anstellen können", wird Schmidt zitiert. "Beispielsweise könnten dann Ärzte aus Berlin eine Praxis in Brandenburg eröffnen und dort Kollegen anstellen." Mit den Neuregelungen wolle die Regierung "vor allem auch in den neuen Ländern für mehr Möglichkeiten sorgen, dass sich Ärzte niederlassen und die Versorgung sicherer wird". Sie sprach von einem "Angebot an viele vor allem junge Ärzte und Ärztinnen, die nicht unbedingt das Risiko einer Praxisgründung auf sich nehmen, wollen, weil sie angestellt werden können". Weiter sei geplant, die derzeit bestehende Altersgrenze von 55 Jahren für die Erstzulassung von Vertragsärzten aufzuheben. Auch die Altersgrenze von 68 Jahren für das gesetzliche Ende der vertragsärztlichen Tätigkeit soll laut Schmidt "gesetzlich hinausgeschoben" werden. Mit einer Neuregelung der Vergütung einer Behandlung von Privatpatienten soll auch die wirtschaftliche Situation von Ärzten, Zahnärzten und Hebammen in den neuen Ländern verbessert werden, wie aus einem Eckpunktepapier des Gesundheitsministeriums hervorgeht.

Härtere Zeiten sollen bei einer Realisierung der Pläne unterdessen auf die Verweigerer der Praxisgebühr zukommen. Den Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen werde danach künftig "die Möglichkeit eingeräumt, den Anspruch auf die Praxisgebühr nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung im Mahnverfahren vor dem Amtsgericht geltend zu machen". Zudem sollen laut Eckpunktepapier den Versicherten die Gerichtskosten auferlegt werden können, "wenn sie das Verfahren ohne triftige Gründe, das heißt missbräuchlich, fortführen".

Noch keine Änderung soll das neue Gesetz in der Streitfrage des so genannten Risikostrukturausgleichs zwischen den Krankenkassen bringen. "Der Zeitpunkt für die Einführung der Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs wird um mindestens ein Jahr verschoben", heißt in dem Papier aus dem Bundesgesundheitsministerium.

 

DIE WELT, 8.Febr2006
Ärztechef Hoppe kritisiert Schmidts Reformvorschläge
Warnung vor noch mehr Bürokratie
VON DOROTHEA SIEMS

Berlin - Die von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) angekündigte Reform des Vertragsarztrechts stößt in der Ärzteschaft auf Kritik. Zwar gebe es darin sinnvolle Ansätze zur Flexibilisierung der ambulanten ärztlichen Tätigkeit, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, der WELT. Doch die vorgelegten Eckpunkte "weisen eine starke Tendenz zu einem staatlich bis ins Kleinste gesteuerten Gesundheitssystem auf ". Dies werde die ohnehin überbordende Bürokratie weiter vergrößern. Überdies wolle Schmidt offensichtlich die Fachärzte aus der freiberuflichen Tätigkeit hinausdrängen. Schmidt will mit der Neuregelung dem vor allem in ländlichen Gebieten Ostdeutschlands drohenden Ärztemangel entgegenwirken. So sollen Ärzte künftig an mehreren Orten Praxen betreiben dürfen. Überdies können sie andere Ärzte auch Teilzeit anstellen. Mit diesen Maßnahmen komme die Ministerin den Wünschen vieler jüngerer Kollegen entgegen, die das Risiko der Selbständigkeit nicht eingehen wollten, sagte Hoppe. Wirksam gegen den Ärztemangel würden diese Flexibilisierungsansätze jedoch nur werden, wenn sich die Arbeitsbedingungen für die Ärzte insgesamt verbesserten, meinte der Ärztechef. Dazu müßten die erbrachten Leistungen aber besser honoriert werden. In unterversorgten Regionen soll darüber hinaus die bestehende Altersgrenze von 68 Jahren für Kassenärzte aufgehoben werden können. Eine solche Sonderregelung ist nach Ansicht des Ärztechefs "unlogisch". Bislang verlieren die Mediziner mit dem Erreichen des 68. Lebensjahrs ihre Kassenzulassung. Diese gesetzliche Altersgrenze ist auch vom Verfassungsgericht mit Hinweis auf die möglicherweise eingeschränkte.Leistungsfähigkeit der Älteren bestätigt worden. "Entweder muß die 68er-Regelung generell aufgehoben werden, wofür ich seit langem bin oder gar nicht", verlangte der Ärztekammerpräsident. Kritisch sieht er auch das Vorhaben der Ministerin, Hausärzten einen festen Anteil vom Gesamthonorar der Ärzte zu sichern. Damit werde ein Keil zwischen Haus- und Fachärzte getrieben. "Die Hausärzte bekommen ein Reservat", monierte Hoppe. Ziel sei es, die Patienten in Zukunft im ambulanten Sektor primär durch Hausärzte versorgen zu lassen, wie dies etwa in Skandinavien der Fall ist. Die Fachärzte sollen in die neuen Medizinischen Versorgungszentren und dort in Angestelltenverhältnisse gedrängt werden., sagte Hoppe.

Der Ärztepräsident fürchtet zudem eine Entmachtung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Künftig sollen Inhaber von Medizinischen Versorgungszentren, zum Beispiel Aktiengesellschaften oder die Betreiber von privaten Klinikketten, Mitglieder in den KVn werden. Damit wären diese Institutionen, die insbesondere für die Honorarverteilung zwischen den Ärzten zuständig sind, keine reinen Ärztevertretungen mehr.

Doch wieder Förderung für Häuslebauer
"Sofa"-Modell böte Möglichkeit zum Erwerb von Wohneigentum per Riester-Vertrag

Die Eigenheimzulage hatt die Große Koalition zum Jahreswechsel abgeschafft. Ab 2007 sollen Häuslebauer dafür im Rahmen der Riester-Rente eine (wenn auch bescheidenere) staatliche Förderung erhalten. Während die SPD noch zögert, erwärmt sich die Union zunehmend für einen Vorschlag der Bausparkassen, der vor allem durch seine verblüffende Schlichtheit überzeugt.

Theoretisch fördert der Staat schon jetzt die Altersvorsorge mit Hilfe von Immobilien. Wer auf seinem Riester-Konto mindestens 10 000 Euro bunkert, kann das Geld auch für den Erwerb einer Wohnung oder den Bau eines Hauses verwenden. De facto aber, klagt Andreas. J. Zehnder, der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Privaten Bausparkassen, "führt diese realitätsfremde Konstruktion zu einer Nichtförderung von Wohneigentum". Da die neue Privatvorsorge erst vor vier Jahren angelaufen ist, haben Versicherte heute noch keine 10 000 Euro angespart, geschweige denn die 50 000 Euro, die sie maximal entnehmen dürfen. Außerdem müssten Bauherren das Geld bis zum 65. Geburtstag in monatlichen Raten wieder in den Sparvertrag zurückzahlen.. . Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD ihre Pläne nur vage beschrieben: "Wohneigentum genießt eine besonders hohe Akzeptanz im Rahmen der privaten Altersvorsorge. Daher werden wir das selbst genutzte Wohneigentum besser in die geförderte Altersvorsorge integrieren." Dies "würde einen breiten Schub für die Riester-Rente bringen und zugleich der Wohnungswirtschaft auf die Beine helfen", hofft der CDU-Bauexperte Georg Brunnhuber. Nach verschiedenen Schätzungen ist ein abbezahltes Eigenheim im Alter so viel wert wie 30 Prozent mehr Rente. In der Union hat im Moment das von den privaten und den Landesbausparkassen entworfene "Sofa" Modell Konjunktur. "Sofa" steht für "Sofort ohne Finanzamt". Danach könnte ein Versicherter, der mit 20 Jahren einen Riester-Vertrag abschließt, zunächst in eine der üblichen Anlageformen einzahlen, also in einen Sparplan, einen Aktienfonds oder eine klassische Rentenversicherung. Baut er sich mit 30 ein Haus, kann er diesen Vertrag ruhen lassen und seinen Eigenbeitrag und die staatlichen Prämien vorübergehend zur Finanzierung seiner Hypothek verwenden. Ist das Häuschen abbezahlt, fließt das Geld wieder in die ursprüngliche Kapitalanlage. Wichtig: Da die Beiträge zur Altersvorsorge steuerfrei sind und dafür später die Rente besteuert wird, müsste theoretisch auch das mit Riesters Hilfe gebaute Haus besteuert werden. Um dies zu umgehen, schlagen die Bausparkassen eine simple Regelung vor: So lange die staatlichen Zuschüsse in die Hypothek fließen, werden sie pauschal um 20 Prozent gekürzt. Ein Ehepaar mit einem Kind erhielte dann, wenn es sich 2008 eine Wohnung kauft, statt 493 Euro nur 394 Euro im Jahr.

Maximal 100 Millionen Euro jährlich koste dieses Modell, verspricht Zehnder. Selbst in 25 Jahren, wenn die Förderung auf vollen Touren liefe, würde sie nach seinen Berechnungen höchstens ein Drittel der bisherigen Kosten für die Eigenheimzulage ausmachen. Eine Familie mit zwei Kindern bekäme danach statt bislang 22 800 Euro Bauzulage noch 12 080 Euro vom Staat, eine Familie mit einem Kind statt 16 400 Euro noch 9 120 Euro. Im Gegensatz zu einem ähnlichen Modell der Immobilienwirtschaft mit dem schönen Namen "KaNaPe" reduziere sein "Sofa" den Verwaltungsaufwand auf ein Minimum, verspricht Zehnder. "KanaPe", die Kurzform für "Kapitalstock zur Kalkulation der nachgelagerten Persönlichen Einkommensbesteuerung", fußt auf der geltenden Entnahme-Regelung, ermöglicht aber eine flexiblere Rückzahlung der entnommenen Summe. Auch hier könnten die staatlichen Prämien zur Tilgung einer Hypothek verwendet werden, allerdings müsste eine Stelle in einem komplizierten Verfahren die spätere Steuerbelastung des Rentners ermitteln. Einen ähnlichen Reformvorschlag hat auch das bayerische Sozialministerium in Arbeit. RudiWais

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