Straubinger, 19.März2005

Ausweitung des genetischen Fingerabdrucks abgelehnt

Union scheitert in Bundestag und Bundesrat

Berlin. (dpa) Staatsanwaltschaft und Polizei werden den genetischen Fingerabdruck auch in Zukunft nicht für alle Ermittlungen abnehmen dürfen. Obwohl es zuletzt spektakuläre Fahndungserfolge mit dieser Methode - etwa im Mordfall des Münchner Modeunternehmers Rudolph Moshammer - gegeben hatte, scheiterte die Union am Freitag in Bundestag und Bundesrat mit entsprechenden Forderungen. -

Die Unions-Fraktion und rein Unions-geführte Länder wie Bayern oder Thüringen wollten den genetischen Fingerabdruck mit dem herkömmlichen Fingerabdruck gleichstellen. Grund für die Niederlage im Bundesrat war, dass auch Niedersachsen und Baden-Württemberg, in denen Koalitionen von CDU und FDP an der Macht sind, nicht für die Initiative stimmten. Die Liberalen hatten sich gegen eine zu starke Ausweitung der Anwendung ausgesprochen. Auch im Bundestag stimmten SPD, Grüne und FDP gegen die Vorschläge.

Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) kündigte in der Bundestags-Debatte abermals an, dass auch die Bundesregierung "zeitnah" einen Vorschlag für eine Neuregelung der Voraussetzungen für die Abnahme des genetischen Fingerabdrucks vorlegen werde. Eine "vollständige Gleichstellung" mit dem herkömmlichen Fingerabdruck werde es nicht geben, betonte Zypries. Sie stellte aber in Aussicht, dass die Voraussetzungen abgeschwächt werden.

Die Diskussion dreht sich ausschließlich um die präventive Erhebung des genetischen Fingerabdrucks, das heißt für künftige Strafverfahren. Wenn es um die Feststellung eines Täters in einem konkreten Strafverfahren geht, kann der genetische Fingerabdruck schon jetzt unter geringen Voraussetzungen als Beweismittel erhoben werden. Strittig sind seit langem die Abnahme des genetischen Fingerabdrucks mit Blick auf künftige mögliche Straftaten und Verfahren. Voraussetzung nach dem geltenden Recht ist, dass der Betroffene einer Straftat von erheblicher Bedeutung verdächtig sein muss. Ferner muss die Prognose hinzu kommen, dass der Beschuldigte entsprechende Taten wieder begehen könnte. Den genetischen Fingerabdruck muss in jedem Fall ein Richter genehmigen.

Der Richtervorbehalt soll laut Zypries bei anonymen Spuren und bei Einwilligung des Betroffenen wegfallen. Sie will aber grundsätzlich daran festhalten, dass bei dem Verdächtigen die Gefahr für weitere Straftaten vorliegen müsse, bevor der Test gemacht werde.

Der rechtspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Jürgen Gehb, bezeichnete den genetischen Fingerabdruck als" Glücksfall für die Verbrechensbekämpfung". Umso unverständlicher sei, dass die rot-grüne Koalition den Anwendungsbereich nicht ausdehnen wolle.

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