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4 VDI nachrichten, 9.Juli 2004

Arbeitslosengeld II: Besserverdiener von Leistungskürzungen - besonders betroffen - Pauschalleistung löst Arbeitslosenhilfe ab - Zahlungen aus Sozialplänen können sinken

Erst Schmuck verkaufen, bevor Alg II kommt

VDI nachrlchten, Dortmund, 9.7. 04 -

Nach dem Verlust des Arbeitsplatzes brechen zum jahreswechsel für viele härtere Zeiten an: Im Prinzip muss jeder Arbeitslose jeden Arbeitsplatz annehmen. Gleichzeitig schrumpft bei Langzeitarbeitslosen mit der Einführung des Arbeitslosengeldes (Alg) die Arbeitslosenhilfe ab 2005 auf das Niveau der Sozialhilfe.

Wer in Deutschland angestellt ist und seine Stelle verliert, erhält Arbeitslosengeld. Dafür hat er zuvor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem Vorverdienst - rund 67 % des Nettos für Arbeitslose mit Kind und 60 % für die Übrigen. Allerdings ist nur ein monatliches Entgelt von höchstens 5150 E über die Arbeitslosenversicherung abgesichert. Wer mehr verdient, zahlt dafür keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und erhält auch keine Leistungen für diese Verdienste, wenn er arbeitslos wird. Die Bezugsdauer ist gestaffelt und derzeit auf maximal 32 Monate befristet. An das Arbeitslosengeld schließt sich bislang die Arbeitslosenhilfe (Alhi) an.

Inzwischen hat der Bundesrat der Kürzung der Arbeitslosenhilfe auf das Niveau der Sozialhilfe zum Jahreswechsel zugestimmt. Gerade für Besserverdiener bringt dies finanzielle Einbußen: Ihre "Stütze" richtet sich nicht mehr nach ihren hohen Vorverdiensten, sondern ist einheitlich niedrig der Ingenieur erhält genauso viel wie ein gewerblicher Arbeiter.

Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld erloschen ist, werden den Arbeitslosen ab Januar pauschal 345 E (Ostdeutschland: 331 E) Alg II gezahlt. Verheiratete erhalten je 311 E (298 E), für Kinder bis 14 Jahren werden 207 E (199 E) gezahlt. Hinzu kommt die Miete plus Nebenkosten. Besitzern von Eigenheimen und Eigentumswohnungen werden die Zinsen ihrer Hypotheken und die Nebenkosten, nicht aber die Tilgung bezahlt. Vermietete Immobilien zählen als Vermögen, das zunächst zu verwerten ist. Während die Pauschalsummen des Alg II unstrittig sind, wird der staatliche Zuschuss zum Wohnen nur für "angemessenen Wohnraum" übernommen. In Zweifelsfällen werden die Gerichte entscheiden, ob Mieten und Tilgungen komplett oder nur zum Teil übernommen werden. Reparaturen sind aber mit den Pauschalzahlungen bereits abgegolten.

Bevor die Ämter überhaupt Arbeitslosengeld II zahlen, prüfen sie die Bedürftigkeit der Empfänger. Dafür werden 16-seitige Fragebögen plus einem rund 40-seitigen Infopaket ab 19. 7. an rund 3 Mio. Arbeitslosenhilfeempfänger und erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger versandt. In den Bögen müssen alle Einnahmequellen in der Familie also etwa der Verdienst des Ehepartners - sowie alle Vermögenswerte akribisch aufgeführt werden. Bis zu Freigrenzen muss der Arbeitslose sein Erspartes "aufzehren" bzw. Wertgegenstände - also beispielsweise aufwändigen Schmuck oder Münzsammlungen - verkaufen. Mindestens 500 000 Langzeitarbeitslose, so Schätzungen der Ämter, werden damit ab Januar 2005 zunächst keine Leistungen mehr erhalten.

Von der Verwertung verschont bleiben nur Anlagen, die ausdrücklich der Altersversorgung dienen und - wie Riester- und Betriebsrenten- nicht vorher verwertet werden können. Sämtliche Sparbücher, Wertpapiere, vermögenswirksame Sparverträge dagegen müssen zunächst zu Geld gemacht werden. Allerdings hat der Gesetzgeber eine Freigrenze von 200 £ pro Lebensjahr jeweils für Anlagen für die Altersversorgung und für sonstiges Vermögen freigestellt. Maximal je 13 000 E - bei einem 65-Jährigen können so als Kapitallebensversicherung und als Sparguthaben vor dem Zugriff gerettet werden. Allerdings erwartet das Amt, dass beispielsweise bei Kapitallebensversicherungen der aktuelle Rückkaufwert ermittelt und diese Reserve im Zweifel aufgelöst wird.

Um den finanziellen Absturz vom Arbeitslosengeld bzw. von der aktuellen Arbeitslosenhilfe in das Arbeitslosengeld II abzufedern, zahlt das Amt einen monatlichen Zuschlag von bis zu 160 E je Arbeitslosem bzw. von bis zu 60 E für jedes seiner Kinder. Konkret bedeutet dies, dass Arbeitslose, die bis Ende 2003 Arbeitslosengeld und danach bis Ende 2004 Arbeitslosenhilfe bezogen haben, ab Januar 2005 nur den halbierten Zuschlag erhalten. Wer zum 1. Januar 05 bereits seit zwei Jahren Arbeitslosenhilfe bezieht, geht beim Zuschlag leer aus. Mit Einführung von Alg 11 werden nicht nur die Entgelte gekürzt, sondern auch dem Arbeitslosen die Annahme eines jeden Jobs zugemutet. Wer Stellenangebote ausschlägt oder Eingliederungsmaßnahmen ablehnt, dem kann die Regelleistung von 345 E/331 -E für drei Monate um 30 % gekürzt werden.

Betroffen von den Einschränkungen des neuen Arbeitslosengeldes sind übrigens auch alle Männer und Frauen, die über Sozialpläne aus ihren Firmen ausgeschieden sind. Ist in diesen häufig langjährig angelegten Frühverrentungen eine Phase der Arbeitslosenhilfe eingeplant, so schrumpfen ab Januar 2005 die staatlichen Entgelte. Sind im Sozialplan mit dem Arbeitgeber feste Euro-Beträge vereinbart, die bis zur Rente an den früheren Mitarbeiter fließen, so muss die Firma die finanzielle Schlechterstellung durch die Agenturen für Arbeit ausgleichen. Hat dagegen das Unternehmen seinen Zuschuss begrenzt, so verliert der Mitarbeiter im Sozialplan Geld.

"Fordern und fördern" - unter diesem Motto laufen die Reformen am Arbeitsmarkt. Einschnitte und Sanktionen sollen die Arbeitslosen fordern. "Gefördert" wird zum Beispiel auf kommunaler Ebene. Dort sollen verstärkt Beschäftigungsgesellschaften für Arbeit sorgen. In den Ämtern entstehen Job-Zentren. Außerdem sind die Grenzen erhöht worden, neben dem Alg II hinzu verdienen zu dürfen. So darf der Arbeitslose beispielsweise von einem Brutto-Nebenverdienst von bis zu 400 E 15 % behalten. Verdient er zwischen 400 E und 900 E hinzu, so verbleiben ihm 30 %.

Ab Februar 2006 stehen Arbeitslose übrigens vor weiteren Verschlechterungen: Dann wird die Zeit verkürzt, in der Arbeitslosengeld gezahlt wird. Kann bislang bis zu 32 Monate Arbeitslosengeld bezogen werden, so schrumpft diese Zeit ab 2006 in der Regel auf ein Jahr, für Ältere auf bis zu 18 Monate. MARTIN ROTHENBERG

www.arbeitsagentur.dewww.tacheles-sozialhilfe.de