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Arzt oder Nichtarzt - das ist die Frage

Weil Dr. Reinhold Kiehl zwar Mediziner, aber nicht Arzt ist, verweigert die Regierung der Oberpfalz unter anderem die Genehmigung und Förderung unter Hinweis auf die ärztliche Berufsordnung. Danach darf ein Nichtarzt kein "direktes oder indirektes Behandlungsverhältnis" zu einem Patienten aufbauen. Die von Kiehl im Zuge von Krankheiten beabsichtigten Blutuntersuchungen mit Begutachtung für die Diagnose- und Therapiefindung stellten aber eine "Ausübung der Heilkunde" dar. Dabei sei es unerheblich, ob, wie von Kiehl beabsichtigt, ein Arzt eingeschaltet sei, weil "sich der behandelnde Arzt in der Regel an die Therapievorschläge (des Diagnostikers) dann auch halten wird".

Nur wenn der Arzt die Mitwirkung des Nichtarztes im Sinne des Heilerfolges eines Patienten für notwendig halte, dürfe er seinen Rat suchen, wenn die Verantwortungsbereiche von Arzt und Nichtarzt klar voneinander abgegrenzt blieben.

Weil Kiehl Nichtarzt ist und Patienten nicht behandeln darf, folge zwingend auch, daß Kiehls Blutforschung und -diagnostik keine förderfähige Anwendungs-, sondern nichtförderfähige Grundlagenforschung ist.

Kiehl widerspricht. Die Argumentationslogik der Regierung würde in letzter Konsequenz nichts anderes bedeuten als ein Berufsverbot für Biochemiker. Im täglichen Datenaustausch zwischen Arztpraxen und medizinischen Labors geschehe aber vom Grundsatz her nichts anderes als das, was die Behörde in seinem Fall moniere, wenngleich die Verfahrenspraxis völlig unterschiedlich sei.

Im übrigen seien Biochemiker und Molekularmediziner Ausbilder von Ärzten und insofern Ärzte von Anfang an auf die Hilfe von Nichtärzten angewiesen. Die Medizin insgesamt sei Teilgebiet der allgemeinen Biochemie. Das Aufgabengebiet von Molekularmedizinern und Biochemikern sei die Untersuchung lebender Materie, wie Herz, Niere, Leber, deren Zellbestandteile, und eben auch Blut. Kein Mensch (= Patient) sei mit einem anderen identisch. Insofern sei für jeden eine eigene Blutuntersuchung nötig. Und genau dieses mache ein Biochemiker.

Dem Gesetz sei Genüge getan, wenn die Blutproben von Medizinisch-Technischen Laborassistent(inn)en oder Arzthelferinnen genommen und diese Tätigkeit von einem Arzt überwacht würde. -stu-