München. (AP) Der Vorsitzende der Ethik-Kommission des Bundestages, Rene Röspel, hat sich erneut für ein weltweites Klonverbot ausgesprochen. In Hinblick auf die für Donnerstag bei den UN in New York geplanten Beratungen über das Klonen fügte er im Bayerischen Rundfunk hinzu: "Es ist ganz klar der Auftrag des Bundestages, sich für ein umfassendes Klonverbot, also das reproduktive und das so genannte therapeutische Klonen einzusetzen." Der SPD-Abgeordnete erwartet aber bei den Verhandlungen vorerst keine Durchsetzung des Verbotes.

Bundestag erschwert Bafög-Betrug

Künftig Abgleich der Daten - Länder können Bußgelder erheben

Berlin. (dpa/AP) Das Erschleichen von Bafög durch falsche Angaben im Förderantrag wird deutlich erschwert. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag eine Gesetzesänderung, nach der die Ausbildungsämter künftig automatisch durch Datenabgleich die Angaben der Studenten bei den Finanzbehörden überprüfen lassen können. Außerdem können die Länder ertappten Bafög-Schwindlern saftige Bußgelder auferlegen. In Bayern müssen Studenten bei falschen Angaben bisher schon mit einer Strafanzeige rechnen.

Durch Verschweigen von Zinseinnahmen aus Sparguthaben oder Wertpapierbesitz hatten Studenten nach Aussage der SPD-Abgeordneten Ute Berg über mehrere Jahre hinweg insgesamt 160 Millionen Euro Bafög-Förderung erschwindelt. 40 Millionen seien davon inzwischen zurückbezahlt worden. Die Grünen-Politikerin Grietje Bettin sprach von "unsolidarischem Verhalten", das geahndet werden müsse. Auch Redner der anderen Fraktionen hoben hervor, dass Bafög-Schwindel "kein Kavaliersdelikt" sei - ähnlich wie Steuerhinterziehung oder das Erschleichen von Sozialhilfe.

Der massenhafte Bafög-Schwindel war durch einen Datenabgleich des Rechnungshofes aufgedeckt worden. Dabei waren rund 1,2 Millionen Förderanträge überprüft worden. Über 60000 Mogler wurden ertappt - darunter aber auch viele Kleinstfälle. In rund 250 Fällen wurde der Staatsanwalt eingeschaltet. Besonders spektakulär war ein Fall im Bundesland Nordrhein-Westfalen, wo ein Student 200 000 Euro Zinseinnahmen pro Jahr kassiert und dennoch Bafög beantragt hatte.

Ein Bafög-Empfänger darf 5 2 00 Euro Vermögen besitzen, ohne dass dies zu Abschlägen bei der Förderung führt. Dieser Freibetrag soll aus Sicht der Bundesregierung in Zukunft nicht erhöht werden. Er reiche als "Notgroschen" aus, etwa um Zusatzkosten für ein Auslandsstudium anzusparen oder Förderungslücken wegen fehlender Leistungsscheine im Studium zu überbrücken.

Mit der Gesetzesänderung wurden zugleich die Förderbestimmungen bei Fachrichtungswechsel im Studium vereinfacht, ausländische Ehepartner von Deutschen in die Förderung einbezogen sowie die bisherigen Förderungsausschüsse an den Hochschulen abgeschafft.

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