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Max Traubinger, Maria Eichhorn und Dr. Wolfgang Götzer informieren sich im Zentrum für Reproduktionsmedizin. (Foto: gd)

Embryonenschutzgesetz "ok"

Abgeordnete informieren sich über Chancen der Genetik

Regensburg. Die Präimplantationsdiagnostik beschäftigt derzeit Politiker und Mediziner gleichermaßen. Dem Forschungsdrang der Wissenschaft im globalen Wettbewerb stehen rechtliche und ethische Fragestellungen entgegen.

Um die Sicht der Praxis erläutert zu bekommen, besuchten die CSU-Bundestagsabgeordneten Maria Eichhorn (Regensburg), Dr. Wolfgang Götzer (Landshut) und Max Straubinger (Rottal-Inn) das Zentrum für Gynäkologische Endokrinologie, Reproduktionsmedizin und Humangenetik.

Viele Paare, die Aufschluss über die Gefahren von Erbkrankheiten haben möchten, begeben sich derzeit noch ins Ausland, da dieses Angebot in Deutschland nicht im nötigen Umfang existiert. Die umstrittenen Untersuchungen am Embryo, die im Embryonenschutzgesetz verboten ist, seien jedoch nicht nötig, um aussagekräftige Diagnosen über mögliche Erbkrankheiten stellen zu können.

Die Polkörperchen, ein Abfallprodukt bei der Reifeteilung, liefern ebenfalls ausreichend viele Informationen über den genetischen Zustand des werdenden Menschen. Professor Bernt Seifert erklärte daher, dass es derzeit vernünftiger sei, die alternativen Untersuchungsmethoden weiter zu verbessern, anstatt sich auf umstrittenes Terrain zu begeben.

"Das Embryonenschutzgesetz ist also ok", resümierte Eichhorn zum Ende der Veranstaltung. Auch mit schonenden und unumstrittenen Methoden ließen sich die genetische Forschung und die Untersuchungspraxis verwirklichen.

Die Abgeordneten zeigten sich zufrieden, denn das Embryonenschutzgesetz setze der Weiterentwicklung der Medizin nicht Grenzen, wie vielfach behauptet werde. -gd-