Landshuter,Straubinger, 13.Nov 2004

Forstreform im Überblick

München. (dpa) Bisher ist die staatliche Forstverwaltung ein Teil des Landwirtschaftsministeriums. Im Zuge der Reform sollen die bisher über 100 Forstämter aufgelöst und mit den Landwirtschaftsämtern zusammengelegt werden. Die rote Zahlen schreibende Forstverwaltung wird in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt. Diese soll nach betriebswirtschaftlichen Kriterien arbeiten - also Gewinn erzielen.

Zur Umsetzung der Reform plant die Staatsregierung zwei Gesetze. Zum einen soll das Waldgesetz geändert werden. Dieses schreibt vor, dass der Wald dem Gemeinwohl dient - von der Erholung bis zum Trinkwasserschutz. In der geänderten Fassung werden diese Grundsätze fortgeschrieben. Neu aufgenommen wird das Ziel, die biologische Vielfalt zu erhöhen. Des Weiteren gibt es Vorgaben von der Bodenpflege bis zur Vermeidung von Kahlschlag und chemischen Pflanzenschutzmitteln.

Das zweite Gesetz schafft die Grundlage für das neue Unternehmen "Bayerische Staatsforsten". Darin wird festgelegt, dass der Staatswald in öffentlicher Verantwortung bleibt. Das Unternehmen soll die folgenden Aufgaben erbringen: "Vorbildliche Bewirtschaftung" unter Beachtung naturnaher Grundsätze, Gemeinwohlleistungen wie die Pflege des Schutzwaldes oder den Unterhalt von Radwegen. Außerdem soll es neue Geschäftsfelder erschließen.