Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer Information sende ich Ihnen anbei einen Auszug des heutigen Berichts aus der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung.

Nr: 160

München, 26. April 2005

Bericht aus der Kabinettssitzung:

1. Bayerische Bundesratsinitiative zum besseren Schutz der Bürgerrechte bei Kontenabfragen / Faltlhauser: "Kampf gegen Steuerhinterziehung und Sozialbetrug darf nicht zum gläsernen Bürger führen"

Bayern hat heute eine Bundesratsinitiative zum besseren Schutz der Bürgerrechte bei der Kontenabfrage durch staatliche Behörden beschlossen. Bayerns Finanzminister Kurt Faltlhauser betonte, dass die Datenschutzrechte der Bürger auch beim Kampf gegen Steuerhinterziehung und Sozialbetrug nicht auf der Strecke bleiben dürfen. Faltlhauser: "Alle rechtschaffenen Bürger müssen ein Interesse daran haben, dass sich einzelne schwarze Schafe nicht auf Kosten der Allgemeinheit bereichern können. Der Kampf gegen Steuerhinterziehung und Sozialbetrug darf aber nicht zum gläsernen Bürger führen. Deshalb brauchen wir klare gesetzliche Schranken bei der Kontenkontrolle durch Finanz- und Sozialbehörden. Die staatliche Abfrage von Bankkonten ist ein Eingriff in die Privatsphäre, den die rot-grüne Bundesregierung nicht allein dem Verwaltungsvollzug überlassen kann." Die stärkere Kontrolle durch den Staat könne immer nur ein Hilfsmittel gegen Steuerhinterziehung und Sozialbetrug sein, betonte Faltlhauser.

Die bayerische Gesetzesinitiative für eine klare rechtliche Grundlage und für den Schutz von Bürgerrechten bei Kontoabfragen hat folgende Eckpunkte:

1. Klare gesetzliche Beschränkung von Kontenabfragen

In der Abgabenordnung muss klar begrenzt werden, in welchen Fällen eine Kontenabfrage zulässig ist und welche Behörden beim Finanzamt eine solche Kontenabfrage beantragen können. Es soll gesetzlich sichergestellt werden, dass Kontenabfragen ausschließlich von den zuständigen Behörden gegen Steuerhinterziehung und Sozialbetrug eingesetzt werden.

2. Klare gesetzliche Beschränkung auf Stammdaten

Im Rahmen gesetzlich klar begrenzter automatisierter Kontenabfragen dürfen ausschließlich sogenannte Kontenstammdaten, das heißt die Kontonummer oder der Name des Kontoinhabers abgefragt werden. Der Kontostand oder Kontobewegungen dürfen bei der automatisierten Abfrage nicht erfasst werden. Allen Befürchtungen, dass auch der Kontostand und Kontobewegungen automatisiert abgefragt werden könnten, wird mit der bayerischen Initiative zum Schutz persönlicher Daten die Grundlage entzogen.

3. Benachrichtigung betroffener Bürger von einer Kontenabfrage

Betroffene Bürger müssen regelmäßig nach einem Monat informiert werden, wenn bei ihnen eine Kontenabfrage durchgeführt wurde. Es ist ein absolutes Bürgerrecht, über einen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung möglichst zeitnah informiert zu werden.

4. Dokumentationspflicht für Behörden bei Kontenabfragen

Alle Kontenabfragen müssen klar dokumentiert werden. Jeder Bürger muss ausreichend Möglichkeiten haben, sich gegen Kontenabfragen auch zu wehren. Dafür ist es notwendig, dass eine Kontenabfrage anhand von Aufzeichnungen nachverfolgt werden kann.

Faltlhauser: "Mit unseren Vorschlägen wird die Privatsphäre der Bürger besser geschützt und das Verfahren zur Kontenabfrage transparenter. Mit dieser Initiative wollen wir den Bürgern Ängste vor einem Missbrauch ihrer Daten nehmen und für klare Rechtsgrundlagen sorgen."

2. Verbesserter Hochschulzugang für Handwerksmeister in Bayern / Stoiber: "Maximale Durchlässigkeit von der Lehre bis zum Studium" / Goppel: "Keine starren Grenzen zwischen theoretischer und praktischer Ausbildung"

Künftig können in Bayern Handwerksmeister und vergleichbar Qualifizierte ohne zusätzliche Prüfung ein Fachhochschulstudium aufnehmen. Eine entsprechende Änderung des Bayerischen Hochschulrechts beschloss heute der Ministerrat in München. Damit werde ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung von beruflicher und schulischer Bildung gemacht, betonte Ministerpräsident Stoiber. Stoiber: "Mit dem verbesserten Hochschulzugang für Handwerksmeister schaffen wir maximale Durchlässigkeit in unserem Bildungssystem von der Handwerkslehre bis zum Fachhochschulstudium. Das ist eine wichtige Perspektive für alle handwerklichen Berufe und ein zusätzlicher Anreiz für berufliche Qualifikation. Die Qualität der Berufsausbildung ist ein starkes Kapital gegen die Bedrohung unserer Arbeitsplätze durch Billiglohnanbieter."

Der direkte Hochschulzugang werde die Attraktivität der Meisterberufe steigern und mehr junge Handwerker zum Erwerb des Meisterbriefs motivieren, erklärte Wissenschaftsminister Goppel. Die Meisterprüfung vermittele ein hohes Maß an beruflicher Qualifikation, die für ein Hochschulstudium nutzbar gemacht werden könne. Goppel: "Wer in seinem Fach eine anspruchsvolle Ausbildung durchlaufen und Spitzenleistungen gezeigt hat, dem soll auch die Möglichkeit des Hochschulstudiums offen stehen. Es darf keine starren Grenzen zwischen theoretischer und praktischer Ausbildung geben. Der Meister an der Fachhochschule muss genauso selbstverständlich werden wie das Betriebspraktikum des Ingenieur-Studenten."

Der neu geschaffene Zugang zu den Fachhochschulen steht Handwerksmeistern sowie Absolventen vergleichbarer Fortbildungsprüfungen wie etwa staatlich geprüfte Techniker, Industriemeister oder Bilanzbuchhalter offen. Bislang ist der Erwerb der Fachhochschulreife für Meister an eine Ergänzungsprüfung gebunden, der mehrmonatige Lehrgänge vorausgehen. Künftig entfällt diese Ergänzungsprüfung für Meister mit einem überdurchschnittlich guten Meisterzeugnis, die einen ihrer Fachrichtung entsprechenden Studiengang absolvieren wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Rauhut
Referent für Wirtschafts-, Finanz- und Verkehrspolitik
Landesgeschäftsführer der Mittelstands-Union

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