Landshuter,Straubinger,8.Nov2004: Blick über die Grenze

Neue Heimat im tschechischen Nachbarland

Ein von vielen gewünschter Blick auf die Immobilien nach dem 1. Mai 2004

Die einen reden noch von der alten Heimat, während die anderen bereits von der neuen sprechen. Nie kam das deutlicher zum Ausdruck als heuer. Der 1. Mai 2004 setzte ein deutliches Zeichen, denn zuvor gab es kaum Möglichkeiten, an Eigentum in Tschechien heranzukommen. Nun öffnet sich das Land, so will es das Devisengesetz, das zwar bislang auf verschiedenen Ämtern unterschiedlich ausgelegt wurde. Das verkomplizierte die Lage noch einmal, nun aber scheint alles geklärt zu sein. Da wir immer wieder um einen klaren "Blick" auf die Immobilien gebeten wurden, soll er heute erfolgen. Möglich machte, ihn die Tageszeitung Lidove noviny vom 2. November 2004. Die Überschrift des betreffenden Beitrags lautet in der Übersetzung: Wie ein Ausländer eine Immobilie in der Tschechischen Republik erwirbt... Wir bringen fast ungekürzt den ganzen Artikel:

Vor dem Beitritt zur EU gab es diesbezüglich nur eine Chance, wenn man Eigentum erwerben wollte, nämlich die bekannte Zusammenarbeit mit einem Bürger der Tschechischen Republik, meist im Zusammenhang mit der Gründung einer Firma, die zum Zwecke des Eigentumerwerbs gegründet wurde. Der Ausländer musste ausserdem einen tschechischen Bürger als Geschäftsführer finden. Erst dann war es möglich, in den Besitz zum Beispiel eines Eigenheims zu gelangen. Im neuen Devisengesetz steht: "Die ursprüngliche Auslegung besagt, dass ein EU-Bürger Immobilien auf dem Gebiet Tschechiens erwerben kann. Vor allem Wohnhäuser, Wohnungen, Grundstücke." Soweit Petr Vosmik von Tschechischmährischen Immobiliengesellschaft. Bislang freilich haben vor allem die Katasterämter den Vorgang sehr verkompliziert, heisst es im Rückblick. Deren Auslegung besagte lange Zeit, dass man durchaus Mietshäuser erwerben konnte, aber keine Wohnungen oder Eigenheime zum Wohnen. Das Aussenministerium war dagegen im Einklang mit der EU anderer Meinung. In der Praxis bedeutete das allerdings für den neuen Besitzer, dass der Kaufvertrag nicht eingetragen werden konnte.

"Vor drei Wochen nun haben wir erfahren, dass sich die Einstellung dazu vereinheitlicht hat. Von jetzt an (!) ist es möglich, dass ein Ausländer auch Immobilien zum Wohnen kaufen kann. Offensichtlich kam es zu einer Absprache mit dem Ministerium für Regionalentwicklung, unter das die Katasterämter fallen", meinte Vosmik weiter. Heute besteht also in diesem Zusammenhang kein Problem mehr. Der betreffende interessierte Bürger muss sich nur einen Ausweis über die Aufenthaltsbewilligung besorgen, wie sie für EU-Bürger gilt. Das ist allgemein nur noch ein administrativer Akt. Und der EU-Bürger wird behandelt, als wäre er ein Bürger der Tschechischen Republik.

Inzwischen haben auf die Novellierung des Devisengesetzes auch die Banken reagiert. Sie können schon heute dem Neubürger einen Hypothekenkredit zu den gleichen Bedingungen gewähren, wie sie den Tschechen zugestanden werden. Konkret heisst das, dass das für jeden Fall gilt mit Ausnahme von Grundstücken, die zum landwirtschaftlichen Grundfond gehören. Gleichzeitig wird betont, dass es selbstverständlich von den einzelnen Banken abhänge, zu welchen Konditionen und ob überhaupt Kredite jenen EU-Bürgern gewährt werden, die nur eine Erlaubnis für einen vorübergehenden Aufenthalt besitzen. David Sahula, der Sprecher der Tschechischmährischen Hypothekenbank ist der Meinung: "Allgemein darf man eine eher verhaltene Einstellung der Hypothekenbanken bei den Hypothekenkrediten erwarten. Grund ist vor allem das erhöhte Risiko für die betreffende Bank. Somit bleibt den in Frage kommenden Interessenten zu empfehlen, sie möchten doch zuerst ihre Bank kontaktieren und sich dort dazu ausführlichere Informationen besorgen, ehe sie sich zu einem Kauf entschliessen. "

Zusammenfassung: Das einzige, was man nur noch braucht, ist also der Ausweis mit der Aufenthaltsbewilligung. Das ist drüben eine Angelegenheit der sog. Fremdenpolizei, bei uns Ausländerbehörde. Welche Dokumente man braucht, ist dort zu erfragen. Diese tschechische Behörde arbeitet meinen Erfahrungen zufolge immer am Montag und am Mittwoch. In meinem Fall hat es noch nie Probleme ergeben. Am besten ist, man geht erst nachmittags hin, denn die Schlange der Wartenden am Morgen ist viel zu lang. Man erlebt dort auch am besten, dass man als Deutscher ausserhalb der Heimat wirklich nur das ist, was die anderen ebenfalls sind - ebenfalls Ausländer. Ich denke, dass Vielen von uns diese Erfahrung zu gönnen wäre. Ein Urlaubsaufenthalt bringt das betreffende Erlebnis nicht in einem solchen Ausmass mit sich. Bayern und Böhmen. Zwei Ausländer und Inländer. Winfried Baumann