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25.Juni 2004

Jobloser muss Bescheid nicht überprüfen

München. (dpa) Arbeitslose müssen die von der Bundesagentur für Arbeit ausgestellten Bescheide nicht auf ihre Richtigkeit hin überprüfen. Dies entschied das bayerische Landessozialgericht in München. Ein Zimmermädchen darf demnach 4 000 Euro behalten, die ihr zu viel an Arbeitslosenhilfe bezahlt wurden. Die arbeitslose Frau hatte Arbeitslosenhilfe beantragt und dabei auch das Einkommen ihres Lebensgefährten korrekt angegeben. Im Bewilligungsbescheid übersah die Arbeitsagentur diese anzurechnenden Einkünfte jedoch. Das Urteil ist nach Angaben des Gerichts vom Donnerstag rechtskräftig.