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28.Juli 2004:

Verfassungsgericht kippt die Juniorprofessur

Neues Hochschulrahmengesetz nichtig - Stoiber fordert mehr Spielraum für die Länder

Karlsruhe. (dpa/AP) Die bundesweite Einführung der Juniorprofessur verstößt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gegen das Grundgesetz. Damit ist die Novelle des Hochschulrahmengesetzes (HRG) nichtig, mit dem die rot-grüne Koalition die Juniorprofessur zum neuen Qualifikationsweg in den Professorenberuf machen wollte.

Nach dem Urteil des Zweiten Senats hat der Bund mit seiner 2002 verabschiedeten Gesetzesnovelle die Zuständigkeit der Länder zur Regelung des Hochschulwesens verletzt. Mit der Rahmenkompetenz sei dem Bund lediglich die Regelung allgemeiner Grundsätze erlaubt. Dies schließe Detailvorschriften grundsätzlich aus. Denn mit der Juniorprofessur - mit der die Bundesregierung erklärtermaßen die Habilitation als bisherigen "Königsweg" zur Professur aushebeln wollte - habe der Bundesgesetzgeber die Zugangsvoraussetzungen für das Professorenamt umfassend und abschließend bestimmt. Diese "Vollregelung" lasse den Parlamenten der Länder allenfalls Raum für Ergänzungen.

Nach Auffassung des Senats sind Rahmengesetze auf die Konkretisierung durch die Länder angelegt. "Sie müssen der ergänzenden Gesetzgebung der Länder substanzielle Freiräume lassen,

damit diese politisch selbstverantwortlich Recht setzen können", so das Urteil.

Gegen das Gesetz hatten die Länder Bayern, Sachsen und Thüringen geklagt. In zehn anderen Ländern ist die Juniorprofessur bereits im Landesrecht abgesichert.

Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) will jetzt "sehr zügig" ein neues Gesetz mit Zustimmung der Länder auf den Weg bringen. Die 900 bereits bewilligten Stellen für Juniorprofessuren seien von dem Urteil nicht betroffen. Bulmahn forderte die Länder auf, eine schnelle Neuregelung nicht zu blockieren. Die Vorsitzende des Bundestags-Bildungsausschusses Ulrike Flach (FDP) forderte Bulmahns Rücktritt. Die Bildungssprecherin der CDU/ CSU-Fraktion, Katherina Reiche, sagte, Bulmahn sei mit dem Versuch, in den Kernbereich der Länderzuständigkeit einzugreifen, gescheitert.

Der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) forderte am Dienstag als Konsequenz die vollständige Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes und noch mehr Spielraum für die Länder. Bayerns Wissenschaftminister Thomas Goppel (CSU) sagte der dpa, die wenigen Dinge, die an Hochschulen bundeseinheitlich festzulegen seien, könnten künftig auch ohne Rahmengesetz per Staatsvertrag geregelt werden. Auch der SPD-Länder-Bildungssprecher und rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Jürgen Zöllner begrüßte die "Klarstellung" des Gerichtes, dass Hochschulangelegenheiten in den Zuständigkeiten der Länder liegen. "Es geht hier nicht um einen Konflikt zwischen den Parteien, sondern zwischen Bund und Ländern". Das Urteil weise "den Bund in seine engen Grenzen zurück".

Mit der maximal sechs Jahre dauernden Juniorprofessur will der Bund jungen Wissenschaftlern frühzeitig die Möglichkeit zu eigenständiger Forschung und Lehre geben.