Straubinger, 218.März 2006
Der Bundestag brachte zwei wichtige Steuergesetze auf den Weg
Von unserem Korrespondenten Rudi Wais

Mit den Stimmen von Union und SPD hat der Bundestag am Freitag zwei wichtige Steuergesetze auf den Weg gebracht: Das eine soll Impulse für Wachstum und Beschäftigung setzen, das andere eine Reihe von Steuerschlupflöchern schließen, die Bund, Länder und Gemeinden jedes Jahr mehr als 200 Millionen Euro kosten. Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

Kinderbetreuung:Rückwirkend zum 1. Januar können alle Familien mit Kindern zwischen drei und sechs Jahren zwei Drittel der Betreuungskosten (Tagesmutter, Kindergarten) als Werbungskosten geltend machen, maximal jedoch 4 000 Euro pro Kind und Jahr. Bei Familien, in denen beide Eltern berufstätig sind, und bei Alleinerziehenden erkennt der Fiskus die Betreuungskosten auch für Kleinkinder unter drei und für Schulkinder bis zum 14. Lebensjahr an. Ausgaben für Nachhilfestunden, die Musikschule oder den Sportverein fallen nicht darunter.

Pflege von Angehörigen: Von den Kosten für die Betreuung einer pflegebedürftigen Angehörigen können seit Jahresanfang 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 1200 Euro pro Jahr. Bei einer Pflegekraft, die 400 Euro im Monat verdient, steuert das Finanzamt also 80 Euro im Monat bei. Wer den Steuervorteil von 1200 Euro voll ausschöpfen will, muss der Pflegekraft 500 Euro bezahlen.

Handwerkerrechnungen:Modernisierungsarbeiten in der Wohnung, im Haus oder auf dem dazugehörigen Grundstück werden nach dem gleichen Muster wie Betreuungskosten für Pflegebedürftige anerkannt - unabhängig davon, ob es sich um ein eigenes oder um ein gemietetes Objekt handelt. Bei Handwerkerrechnungen erstattet das Finanzamt allerdings nur bis zu 600 Euro pro Jahr. Im Klartext: Ein Hausbesitzer muss 3000 Euro im Jahr für Renovierungsarbeiten ausgeben, um den Steuervorteil optimal zu nutzen. Wichtig dabei: Es zählt nur die Arbeitsleistung, nicht das verwendete Material - deshalb muss auf der Rechnung beides getrennt ausgewiesen sein. Einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Handwerkerarbeiten, wie er verschiedentlich gefordert wurde, lehnt Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) ab.

Abschreibungen:Für "bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens " (zum Beispiel neue Firmenfahrzeuge, Computer, Maschinen oder Büromöbel) verbessert die Koalition die Abschreibungsmöglichkeiten vorübergehend. In diesem und im nächsten Jahr können Unternehmen im Rahmen der degressiven Afa (Abschreibung für Abnutzung) nicht die üblichen 20 Prozent, sondern 30 Prozent der Anschaffungskosten bei der Steuer geltend machen. Damit wollen Union und SPD die Wirtschaft zum Investieren ermuntern und der Konjunktur Beine machen.

Umsatzsteuer:Um kleine und mittlere Firmen zu entlasten, werden die Regeln für das Abführen der Steuer gelockert: Wer in den alten Ländern weniger als 250 000 Euro im Jahr umsetzt, muss die Mehrwertsteuer erst dann an das Finanzamt abführen, wenn der Kunde gezahlt hat und nicht schon, wenn das Unternehmen die Rechnung stellt.

Dienstwagen: Selbständige müssen dem Finanzamt in Zukunft nachweisen, dass sie ihren Dienstwagen zu mehr als 50 Prozent dienstlich nutzen. Mit dieser vom Mittelstand heftig kritisierten Änderung soll verhindert werden, dass Fahrzeuge steuergünstig auf das Geschäft zugelassen, aber nur privat gefahren werden. Am Steuersatz selbst ändert sich nichts: Er bleibt bei einem Prozent des Listenpreises. Für Arbeitnehmer mit Dienstwagen bleibt es bei den bisherigen Regelungen.

Glücksspiele: Die staatlichen Spielbanken müssen in Zukunft wie jedes private Unternehmen auch Umsatzsteuer abführen. Außerdem sollen die Umsätze an Geldspielautomaten in Gaststätten oder Spielsalons wieder besteuert werden. Hier entgehen dem Fiskus nach Ansicht des bayerischen Finanzministers Kurt Faltlhauser jedes Jahr 200 Millionen.

Benzinrechnungen: Wer Tank-Belege an Freunde oder Bekannte weiterreicht oder sie gar im Internet verkauft, damit andere mit Hilfe dieser Quittungen beim Finanzamt höhere Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen können, muss in Zukunft mit Geldbußen bis zu 5 000 Euro rechnen. Nach Einschätzung der Finanzbehörden hat der Missbrauch hier spürbar zugenommen - vor allem im Internet.

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