Landshuter,3.Dec 2004

Kultusminister beschließen ReformVerschlankung der Strukturen und Modifizierung des EntscheidungsprinzipsFrankfurt. (AP/dpa) Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat ohne die Zustimmung von Niedersachsen eine grundlegende Reform des Ländergremiums beschlossen. Die Minister der 16 Bundesländer stimmten am Donnerstag in Frankfurt am Main für Reformvorschläge einer Arbeitsgruppe, die vor allem eine weitere Verschlankung der Strukturen und eine Modifizierung des bisher einstimmigen Entscheidungsprinzips vorsehen. Da Niedersachsen allerdings mehr als die geplanten zehn Prozent des Personals abbauen will, stimmte es bei der Schlussabstimmung mit Nein.

Die Kultusminister wollen sich künftig etwa mit der Weiterentwicklung von Bildungsstandards und Bildungsberichterstattung auf die Kernaufgaben der Qualitätssicherung konzentrieren. Die Entscheidungsprozesse werden beschleunigt: Zur Entlastung des Plenums wird das Präsidium gestärkt, dessen Mitglieder Sprecherfunktionen für bestimmte Aufgabenbereiehe bekommen.

Die bereits im Jahr 1999 um ein Drittel gekürzte Zahl der Gremien sinkt noch einmal um mehr als die Hälfte auf 17. Ansonsten gibt es nur noch zeitlich befristete Arbeitsgruppen. Beim Personal des KMK-Sekretariats sollen nach der zehnprozentigen Einsparung in der zweiten Hälfte der 90er Jahre in den kommenden fünf Jahren noch einmal zehn Prozent abgebaut werden - etwas mehr als 20 der bisher 206 Stellen. Allerdings sollen davon die Kernbereiche der Koordinierung ausgespart bleiben. Niedersachsen beharrt auf einer Reduzierung um bis zu 40 Prozent.

Beschlüsse sollen nur noch einstimmig fallen müssen, wenn sie finanzwirksam sind oder die Mobilität und Anerkennung in den 16 Bundesländern betreffen. Für Stellungnahmen, Empfehlungen, Berichte und Projektinitiativen soll dagegen künftig eine Zweidrittelmehrheit ausreichen.

Bei den zentralen Dienstleistungen für die Länder - Pädagogischer Austauschdienst und Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen ,- soll eine Kosten-Leistungsrechnung eingeführt und die Ausgliederung in eine andere Rechtsform geprüft werden. Für die Arbeit der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen sollen künftig Gebühren erhoben werden. Das KMK-Sekretariat wird gegen den Willen Niedersachsens weiterhin in Bonn und Berlin sitzen.