Mittwoch, 9. Februar 2005

Bund will Vergabe von Krediten erleichtern

Banken sowie kleine und mittlere Firmen können hoffen – Höhere Offenlegungsgrenze

Berlin. (dpa) Banken sowie kleine und mittlere Unternehmen können bei Krediten auf mehr Spielraum hoffen. Das Bundesfinanzministerium hat nach Kritik von Parteien und Banken am Dienstag eine Angleichung der Offenlegungspraxis an die weit großzügigeren Vorgaben in Österreich vorgeschlagen. Dort muss ein Kaufmann erst bei Krediten von mehr als 750000 Euro seine wirtschaftlichen Verhältnisse gegenüber der Bank offen legen. In Deutschland liegt dieser Grenzwert schon bei 250 000 Euro. Vor allem süddeutsche Banken sahen sich daher gegenüber österreichischen Konkurrenten benachteiligt, die mit ihrem Geschäftsgebaren auch deutsche Mittelstandsfirmen lockten.

Grünen-Finanzexpertin Christine Scheel begrüßte die geplanten Erleichterungen. Damit könnten für deutsche Institute mögliche Wettbewerbsnachteile beseitigt werden. Zudem werde gerade für kleine und mittlere Firmen die Kreditaufnahme unbürokratischer.

Laut Paragraf 18 des deutschen Kreditwesengesetzes (KWG) muss ein Kaufmann bei Krediten ab 250000 Euro seine wirtschaftlichen Verhältnisse während der gesamten Laufzeit gegenüber der Bank offen legen. In Österreich ist die Grenze drei Mal höher. Die neuen Eigenkapitalrichtlinien laut der Basel-II-Vereinbarung lassen sogar eine Grenze von einer Million Euro als Mittelstandskomponente zu.

Nach dem Vorschlag des Finanzministeriums soll nun eine Offenlegungsgrenze für Kredite ab insgesamt 750000 Euro gelten oder wenn die Kreditsumme zehn Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank überschreitet. Von diesen Schwellenwerten an müssen Kreditnehmer ihre wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere Abschlüsse, vorlegen. Erleichterungen hatten auch Union und FDP gefordert. Dabei ging es aber um eine Anhebung der Kreditvolumengrenze auf eine Millionen Euro oder zehn Prozent des Eigenkapitals der jeweiligen Bank.

Nach Angaben der Parlamentarischen Staatssekretärin im Finanzministerium, Barbara Hendricks, unterstützen auch Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Neuregelung. "Durch das Anheben der Schwelle erhöhen wir den Ermessensspielraum der Institute", sagte sie einer Frankfurter Zeitung. Die gesetzliche Regelung bestimme nur die Mindestanforderung. Auch unterhalb des Wertes könne eine Bank die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse verlangen, erklärte Hendricks.

Damit Änderungen schon im April in Kraft treten können, soll die Korrektur laut der Parlamentarischen Staatssekretärin an das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Pfandbriefrecht gekoppelt werden. Am Mittwoch nächster Woche werde der Finanzausschuss über den Gesetzentwurf abschließend beraten, am Freitag ist die dritte Lesung im Bundestag geplant. Da kein Widerspruch im Bundesrat zu erwarten sei, könne das Gesetz wohl bereits am 18. März im Bundesrat beschlossen werden, meinte Hendricks. Die Änderung von Paragraf 18 Kreditwesengesetz solle am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten, also aller Voraussicht nach im April, das neue Pfandbriefrecht Anfang Juli.

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