Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer Information sende ich Ihnen nachfolgend den Bericht aus der Kabinettssitzung der Bayerischen Staatsregierung sowie eine Pressemitteilung des Vorsitzenden der Mittelstands-Union Hans Michelbach, MdB vom 3.5.05 zur Reform der Erbschaftsteuer:

Bericht aus der Kabinettssitzung

Freistaat Bayern und CDU/CSU-Bundestagsfraktion bringen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Entlastung mittelständischer Unternehmen bei der Erbschaftssteuer und zur Sicherung von Arbeitsplätzen im Mittelstand ein / Finanzminister Faltlhauser und CDU/CSU-Fraktionsvize Meister fordern die Bundesregierung zur vollständigen Übernahme des Unions-Gesetzentwurfs einschließlich Gegenfinanzierung auf / Faltlhauser und Meister: "Unions-Initiative bringt wirksame Anreize zum Erhalt hunderttausender Arbeitsplätze im Mittelstand"

Der Freistaat Bayern und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden einen abgestimmten gemeinsamen Gesetzentwurf zur Entlastung mittelständischer Unternehmen bei der Erbschaftssteuer gleichzeitig in Bundestag und Bundesrat einbringen. Das bayerische Kabinett hat heute einen entsprechenden und mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion abgestimmten Gesetzentwurf einschließlich vollständiger Gegenfinanzierung beschlossen. Finanzminister Kurt Faltlhauser und CDU/CSU-Fraktionsvize Michael Meister forderten die Bundesregierung auf, die Unions-Initiative vollständig einschließlich der Gegenfinanzierung zu übernehmen. Faltlhauser und Meister unterstrichen, dass mit der Unions-Initiative der Mittelstand in Deutschland gestärkt und hunderttausende Arbeitsplätze im Mittelstand gesichert werden können. Faltlhauser und Meister: "Mit dem gemeinsamen Gesetzentwurf der Union schaffen wir wirksame Anreize, bei dem anstehenden Generationswechsel im Mittelstand die Betriebe fortzuführen und die Arbeitsplätze zu erhalten." Zwischen 60.000 und 70.000 Unternehmen gehen jährlich in die Hand der nächsten Generation über. Dabei sind im nächsten Jahr bis zu 10.000 Betriebsaufgaben zu befürchten, weil die Erben die hohe Erbschaftsteuerbelastung nicht schultern können. Faltlhauser und Meister wiesen darauf hin, dass rund 70 Prozent aller Arbeitsplätze in Deutschland in mittelständischen Betrieben liegen und der Mittelstand für die Berufsausbildung der Jugend einen überragenden Beitrag leiste. "Unser Mittelstand ist die gesunde Basis und Substanz der deutschen Volkswirtschaft. Wenn wir die mittelständischen Betriebe stärken, stärken wir die Wirtschaft und Deutschland insgesamt", erklärten Faltlhauser und Meister.

Mit dem Unions-Gesetzentwurf wird eine Initiative des Freistaats Bayern in die Tat umgesetzt, die von den Teilnehmern des Treffens in Berlin am 17. März 2005 beschlossen wurde. Der Freistaat Bayern hatte bereits im November vergangenen Jahres eine entsprechende Gesetzesinitiative zur Sicherung der Arbeitsplätze im Mittelstand auf den Weg gebracht. Faltlhauser und Meister erklärten, dass bei entsprechender Bereitschaft der Bundesregierung, die Unions-Gesetzesinitiative vollständig zu übernehmen, das Ziel einer Entlastung des Mittelstands bis zur Sommerpause erreicht und das Gesetz in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden könne.

Die Eckpunkte der Unions-Initiative zur Entlastung des Mittelstands sind:

  1. Mittelständischen Unternehmen wird die Erbschaftssteuer für zehn Jahre gestundet, sofern der Betrieb fortgeführt wird und damit Arbeitsplätze erhalten werden. Für jedes Jahr der Betriebsfortführung wird ein Zehntel der Erbschaftssteuer erlassen, so dass nach zehn Jahren der Betriebsfortführung die Erbschaftssteuer gänzlich erlischt.
  2. Die Steuererleichterung gilt für mittelständische Unternehmen mit einem Betriebsvermögen bis zu 100 Millionen Euro. Für Erben größerer Betriebsvermögen sowie Großunternehmen bleibt es bei der bisherigen Rechtslage.
  3. Die Steuerentlastung bezieht sich nur auf Produktivvermögen, das dem Gewerbebetrieb dient. Kapitalvermögen oder vermietete Immobilien sind von der Steuerentlastung ausgenommen.
  4. Zur Gegenfinanzierung wird die Dividendensteuer moderat von 50 Prozent auf 57 Prozent angehoben. Damit werden die voraussichtlichen Steuerausfälle durch die Entlastung des Mittelstands bei der Erbschaftssteuer von rund 400 Millionen Euro jährlich seriös gegenfinanziert.

Pressemittelung der MU:

Erbschaftsteuerreform ist Meilenstein für die Generationenbrücke beim Mittelstand

Der Vorsitzende der Mittelstands-Union Hans Michelbach, MdB begrüßt die Ankündigung von Bundesfinanzminister Eichel, den Gesetzesentwurf des Bayerischen Finanzministers Kurt Faltlhauser zur Erbschaftsteuerreform übernehmen zu wollen. Michelbach: "Der Mittelstand braucht dringend eine Generationenbrücke." Die vorgeschlagene Regelung diene dazu, familiengeführte Unternehmen von den Unwägbarkeiten eines Mittelentzuges durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer zu befreien, denen große Aktiegesellschaften und Konzerne mit Publikumsbeteiligungen nicht ausgesetzt seien. Insoweit werde die Chancengleichheit mittelständischer Unternehmen gegenüber Großunternehmen wieder hergestellt. Zudem werde dem Umstand Rechnung getragen, dass die Eigenkapitalausstattung mittelständischer Unternehmen unzureichend sei, und die Möglichkeiten, Fremdkapital zu tragbaren Bedingungen zu erhalten, stark eingeschränkt seien.

Michelbach betonte, dass familiengeführte Unternehmen das Rückgrat der deutschen Wirtschaft seien. Sie stellen mehr als 70 % der Arbeitsplätze und erwirtschaften etwa 65 % des BIP. Die Übergabe der Familienunternehmen an die nächste Generation stelle angesichts von hunderttausenden Betriebsübergaben in den nächsten Jahren eine der größten Herausforderungen für das künftige Wachstum in Deutschland und der europäischen Wirtschaft dar. Die Unternehmensnachfolge könne nun durch die Erbschaftssteuerreform erheblich erleichtert werden. Diese Chance für mehr Wachstum und Beschäftigung dürfe man sich nicht entgehen lassen.

Michelbach fordert die Verabschiedung des Gesetzes noch vor der Sommerpause. "Wir dürfen keine Zeit mehr verlieren. Kann die Erbschaftsteuer nicht aus anderen Vermögenswerten bestritten werden, wirkt sie wie eine Substanzsteuer auf das Betriebsvermögen und gefährdet das Unternehmen in seiner Existenz. Denn muss der Unternehmenserbe die Erbschaftssteuerrechnung begleichen, fehlen ihm die Mittel für Investitionen. Es stehen daher nicht nur das Lebenswerk von Unternehmern, sondern unmittelbar Arbeitsplätze auf dem Spiel."

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Rauhut
Referent für Wirtschafts-, Finanz- und Verkehrspolitik
Landesgeschäftsführer der Mittelstands-Union

CSU-Landesleitung
Nymphenburger Str. 64
80335 München

Tel: 089 / 1243-272
Fax: 089 / 1243-292

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