Landshuter,Straubinger
CDU für Pkw-Maut auf privaten Straßen:Verkehrskonzept vorgelegt - Bundeshaushalt soll "projektbezogen" umgeschichtet werdenFreitag, 6. August 2004
Gemeinden warten weiter auf Zuschüsse Beispiel Schulhaussanierung Hohenwarth: Dieses Jahr flossen noch keine Fördergelder
H o h e n w a r t h. (c1) Trotz der Ferienzeit herrscht an der Volksschule in Hohenwarth immer noch Hochbetrieb. Allerdings nicht im schulischen, sondern im baulichen Bereich. Die Sanierung des Schulhauses, die bereits im vergangenen Jahr mit dem ersten Bauabschnitt begonnen worden war, wird nun fortgesetzt. Landtagsabgeordneter Markus Sackmann, durch dessen Hilfe die Finanzierung des rund einer Million Euro teuren Projekts erleichtert werden konnte, war am Donnerstagvormittag nach Hohenwarth gekommen, um sich über den Stand der Sanierungsarbeiten zu informieren, für die in diesem Jahr jedoch noch keine Fördermittelgeflossen sind.
In Zeiten leerer Kassen bei den Kommunen ist ein Projekt wie die Sanierung des Hohenwarther Schulhauses ohne Zuschüsse seitens des Staates finanziell kaum zu stemmen. Hier tat sich für die Gemeinde Hohenwarth ein Problem auf. Um eineFörderung für die Schulhaussanierung zu bekommen, musste bei der Investitionssumme ein bestimmter Schwellenwert erreicht werden. Auf Initiative von MdL Markus Sackmann, der im vergangenen Jahr während des Wahlkampfes für die Landtags- und Bezirkstagswahlen auch Hohenwarth besuchte, und MdL Franz Meyer, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, wurden die Schwellenwerte für eine Förderung derartiger Projekte gesenkt, so dass die Renovierung des Schulhauses in Hohenwarth nun zu rund 40 Prozent vom Freistaat Bayern bezuschusst wird. "Im letzten Jahr haben wir für die Schulhaussanierung 80 000 Euro bekommen. Heuer haben wir noch gar keine Fördermittel erhalten", erläuterte Bürgermeister Xaver Gmach.
Wie bei seiner Wahlkampftour im vergangenen Sommer wurde Sackmann auch diesmal von Karl Holmeier, dem Kreisvorsitzenden des Gemeindetags, und Kreistagsmitglied Jürgen Linhart begleitet. Hohenwarths Bürgermeister Xaver Gmach, sein Stellvertreter Josef Schmid, Rektor Franz Xaver Eiberger, Architekt Michael Serwuschok und Karl Hacker vom gleichnamigen Bauunternehmen, führten die drei Gäste durch die Baustelle.
Bürgerrneister Gmach nutzte die Gelegenheit, den Landtagsabgeordneten darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde neben der Schulhaussanierung auch bei einigen Projekten noch immer auf zugesagte Fördermittel des Staates wartet. So zum Beispiel beim Bau des FeuerwehrGerätehauses. Dafür habe die Gemeinde bisher erst 5000 anstatt der zugesagten 35000 Euro bekommen. Auch beim Bau mehrerer Hochbehälter zur Wasserversorgung warte man noch immer auf Fördermittel. "Diese Mittel haben wir fest eingeplant, als wir den Haushalt aufgestellt haben. Ohne die Zuschüsse wäre dieser vom Landratsamt gar nicht genehmigt worden", erklärte Gmach. "Das ist nicht die feine Art, so mit den Kommunen umzugehen", kritisierte Sackmann ebenfalls die Staatsregierung dafür, dass sie schriftlich den Gemeinden Fördermittel zusicherte und diese nun zurückhält. Sackmann teilte jedoch mit, dass laut Staatsminister Kurt Faltlhauser die Regierung der Oberpfalz für die Sanierung des Hohenwarther Schulgebäudes noch in diesem Jahr 250 000 Euro zur Verfügung stellen werde. Karl Holmeier, der Kreivorsitzende des Gemeindetags, wies darauf hin, dass neben Hohenwarth auch andere Gemeinden im Landkreis Cham Probleme mit ihrem Haushalt hätten, da die versprochenen Zuschüsse ausbleiben.
Hohenwarths Bürgermeister Gmach bedankte sich bei Sackmann dafür, dass er sich nach seinem Besuch im vergangenen Jahr so schnell für die Absenkung der Schwellenwerte eingesetzt hatte und so einen Teil dazu beitrug, die Sanierung des Schulhauses zu ermöglichen. "Hier hat sich gezeigt, dass das Wahlversprechen kein leeres Versprechen war", sagte Gmach.
5.August2004
Mehr Spielraum für die KommunenErleichterungen bei Ausschreibungen und öffentlichen Vergaben vorgesehen
Cham. (ger) Einen größeren Handlungsspielraum versprechen sich Bayerns Kommunen künftig bei der Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge. Erst dieser Tage hat der Ministerrat beschlossen, die Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen deutlich anzuheben. Das bedeutet in der Praxis nicht nur einen Schritt in Richtung Bürokratieabbau, sondern auch die Beseitigung von Investitionshemninissen. Gerade deswegen begrüßt Karl Holmeier, Kreisvorsitzender im Bayerischen Gemeindetag, die Änderung dieser Vorschriften, die aber vermutlich erst nächstes Jahr in Kraft treten werden.Bisher ist es so, dass eine Kommune - egal ob Landkreis, oder Gemeinde - bei freihändigen Vergaben eine Höchstgrenze von 10000 Euro einhalten muss. Dabei werden Leistungen zwar ohne ein förmliches Verfahren, aber nicht ohne ein Mindestmaß an Wettbewerb, wie z. B. die erforderliche Markterkundung und das Einholen von Angebotspreisen, vergeben. Eine freihändige Vergabe ist aber nur unter bestimmten Kriterien zulässig. So etwa, wenn für die Leistung lediglich ein Unternehmen in Betracht kommt, wenn gewerbliche Schutzrechte zugunsten eines bestimmten Unternehmens bestehen, Ersatzteile oder Zubehörstücke zu Maschinen und Geräten vom ursprünglichen Lieferanten beschafft werden sollen, die Leistung besonders dringlich ist oder es sich um eine vorteilhafte Gelegenheit handelt.Daneben ist die freihändige Vergabe zulässig, wenn sie durch Ausführungsbestimmungen bis zu einem bestimmten Höchstwert zugelassen ist. In Bayern soll nun dieser Höchstwert von 10000 auf 30000 Euro angehoben werden.Höhere Wertgrenzen sollen künftig aber auch für beschränkte Ausschreibungen ohne weitere Begründung gelten. Solche Ausschreibungen werden in bestimmten Fällen durchgeführt, so wenn nur eine beschränkte Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten aufgefordert werden soll. In diesen Fällen soll im Tiefbaubereich die bisherige Höchstgrenze von 125000 auf nun 300000 Euro brutto heraufgesetzt werden. Für Hochbauvorhaben, die höchstens 75000 Euro ausmachen, soll die Wertgrenze auf 150 000 Euro steigen. Davon betroffen sind etwa Rohbau-, Erd-, Beton- und Maurerarbeiten. Schließlich soll die bisherige Grenze von 40 000 Euro brutto für Ausbaugewerke (im Hochbaubereich) auf 75 000 Euro gesteigert werden. In diese Kategorie fallen etwa Pflanzarbeiten und die Straßenausstattung.
Karl Holmeier erhofft sich dadurch zweierlei: zum eine Beschleunigung des gesamten Verfahrens, zum anderen eine gewisse Kosteneinsparung, wenn Aufträge nach VOB nicht mehr in dem Umfang wie bisher öffentlich bekannt gemacht werden müssen. Bei beschränkten Ausschreibungen sieht er zudem den Vorteil, dass Zusatzarbeiten über die gleichen Firmen erledigt werden können, die beim Hauptprojekt tätig waren.
Über eines ist sich Karl Holmeier indes heute schon im Klaren: Die vorgesehenen Erleichterungen ziehen nicht automatisch auch niedrigere Vergabepreise nach sich: "Ob eine Baumaßnahme dadurch billiger wird, ist durch die Anhebung der Wertgrenzen nicht gewährleistet."