Straubinger, 31.Januar 2005

Merk legt Gesetzentwurf f'ür Vaterschaftstests vor
Justizministerin will "Situation der Väter verbessern, ihre Rechte stärken" -
Jedoch gegen heimliche Untersuchungen

München. (AP) Justizministerin Beate Merk will Vaterschaftstests auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen. In ihrem Gesetzentwurf, den die CSU-Politikerin heute im Kabinett vorstellen will, sollen die Rechte der Väter gestärkt und zugleich die "informationelle Selbstbestimmung" der Kinder berücksichtigt werden, wie sie einer Sonntagszeitung sagte. Die Regelungen sollten im geplanten Gendiagnostikgesetz verankert werden.

"Wir wollen die Situation der Väter verbessern, ihre Rechte stärken", kündigte Merk an. Das berechtigte Interesse des rechtlichen Vaters zu wissen, wer der biologische Erzeuger seines Kindes ist, sei momentan vollkommen unzureichend geregelt. Deswegen solle künftig der Vater einen Rechtsanspruch gegenüber der Mutter haben, einen Vaterschaftstest durchzuführen. Gleichzeitig müsse aber die Mutter informiert werden. Die Auseinandersetzung der Ehepartner werde so "mit offenem Visier" ausgetragen. Und nach Einschätzung Merks besteht so die Chance, dass die Eltern auf der privaten Ebene über ihr Partnerschaftsproblem und die Feststellung der Abstammung reden können,

Weigert sich die Mutter aber, die Abstammung testen zu lassen, kann der Vater nach dem Gesetzentwurf des Justizministeriums seinen Anspruch vor Gericht einklagen. Schon jetzt besteht diese Möglichkeit im so genannten Vaterschaftsanfechtungsverfahren. Bevor es zugelassen wird, müssen allerdings sehr stichhaltige Belege vorgebracht werden. Ein heimlicher Gentest wird nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar dabei nicht anerkannt, denn der Test ist rechtswidrig.

Wenn künftig Gutachten aus der rechtlichen Grauzone herausgeholt würden, solle das nicht nur die Gerichte entlasten, für die die Beweissicherung einfacher werde." Das Recht des Kindes auf seine informationelle Selbstbestimmung wird deutlich verbessert, wenn beide Eltern über den Test Bescheid wissen", sagte Merk der Zeitung.

Im Rahmen des Gendiagnostikgesetzes solle auch geregelt werden, was mit den Gen-Daten des Kindes nach einem Abstammungstest geschehe. Durch die Heimlichkeit der Untersuchung gibt es hier nach Ansicht des Justizministeriums zu wenig Kontrolle über die DNA-Analyse.

Die Ankündigung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, heimliche Vaterschaftstests unter Strafe zu stellen, ist für Bayerns Justizministerin der "absolut falsche Weg".

zurück