MU der CSU:
Anträge zur Landesversammlung der Mittelstands-Union am 2.Oktober2004 in Ingolstadt
Antrag
Antragsteller: MU Landesvorstand
Die Landesversammlung der Mittelstands-Union möge beschließen:
Gesamtkonzept für mehr Wachstum und Beschäftigung
Die Tatsache, dass der von der Weltwirtschaft gezogene Export zwar gut läuft, der
Binnenkonsum und die Inlandsinvestitionen aber schwach bleiben, sind ein klarer Ausdruck
der anhaltenden Verunsicherung über den politischen Kurs der Bundesregierung. Wir
befinden uns im vierten Jahr der Stagnation der Binnenwirtschaft. Kernbereich
wirtschaftlicher Belebung ist der private Konsum. Fast 60 Prozent des Sozialprodukts
entstehen durch den Konsum. Dort kommen wir im vierten Jahr in Folge nicht voran. Das
Entscheidende ist dass der Transmissionsmechanismus, das Überspringender
Exportimpulse auf die Binnenkonjunktur, nicht mehr funktioniert. Wenn ein Land wesentlich
mehr für die Bewirtschaftung der Arbeitslosigkeit als für Investitionen in die Zukunft
ausgibt, dann hat die Volkswirtschaft dieses Landes ein fundamentales Problem.
Nicht die handwerklichen und kommunikativen Fehler, sondern die anhaltende
Beschäftigungskrise ist der Kern des Versagens der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat Deutschlands Stärken quasi nutzlos werden lassen. Das muss sich ändern. Deutschland
muss aus dem Kreislauf von binnenwirtschaftlicher Schwäche und Haushaltsdefiziten
herauskommen. Dies kann nur mit einer Neuordnung des Reformstückwerks in der zweiten
Hälfte der Legislaturperiode und einem Konzept mit Richtung und Ziel gelingen.
Die rot-grüne Regierung hat in den entscheidenden Fragen die entscheidenden
Weichenstellungen nicht ganzheitlich vorgenommen. Es fehlt ein Gesamtkonzept zur
Kehrtwende in der Wirtschafts-, Steuer- und Sozialpolitik.
Die Frage ist nicht allein: Wie kann ich durch Sparen den Haushalt in Ordnung bringen? Die
Frage ist vielmehr: Wie kann ich durch eine Dynamisierung der Wirtschaft und durch mehr
Beschäftigung die Ausgaben einschränken und die Einnahmen erhöhen und damit auch die
Haushalte konsolidieren?
Im Mittelpunkt eines schlüssigen Gesamtkonzeptes muss die Senkung der
Lohnzusatzkosten stehen, um die Arbeitsplätze zu entlasten. Das heißt: Reform der
Gesundheitspolitik, der Rentenpolitik und der Plflegeversicherung. Die hohen
Lohnzusatzkosten sind eine Wachstumsbremse in Deutschland. Sie verhindern tausendfach
die Schaffung neuer Jobs und tragen zugleich zur Verlagerung von Arbeitsplätzen ins
Ausland bei. Vor allem die gesetzlich fixierten Beiträge der Sozialversicherungen erschweren
die Jobentwicklung hierzulande nachhaltig. Damit Wachstum und Arbeit wieder möglich
werden, müssen Teile der Sozialbeiträge von den Arbeitsverhältnissen entkoppelt und die
Belastung durch Sozialabgaben deutlich gesenkt werden. Die Reduzierung der
Sozialversicherungsbeiträge um einen Prozentpunkt schafft mittelfristig 100.000 neue
Vollzeitarbeitsplätze.
Wir dürfen nicht, wie es die rot-grüne Bundesregierung will in ein staatliches
Einheitssystem, das aus einer Einkommensteuer 11 finanziert wird. Was wir brauchen, sind
Wettbewerb, Privatisierung und Eigenverantwortung. Die Steuerreform gehört ganz oben
auf die Agenda. Es müssen Anreize für Investitionen, aber auch für den Konsum durch
einfache und niedrige Steuern gestärkt werden.
Gute Politik darf nichts beschönigen ' gute Politik muss sich den großen Herausforderungen
konkret stellen. Wir brauchen ein Gesamtkonzept für mehr Wachstum und Beschäftigung in
Deutschland, welches im Einzelnen vorsieht:
1. Arbeitsmarkt
Die zentralen Anforderungen:
Die Wochen-, Jahres- und Lebensarbeitszeiten müssen verlängert werden.
Das individuelle Arbeitsrecht muss Kündigungen erleichtern und den Bestandsschutz
für lnsider vermindern, um Wiedereinstellungen und damit der Outsider zu fördern.
Das Kündigungsrecht der Privatwirtschaft ist zeit- und wirkungsgleich auf den
öffentlichen Dienst zu übertragen.
Das kollektive Arbeits- und Mitbestimmungsrecht muss auf den Vorrang für
Beschäftigungssicherung und Beschäftigung von Arbeitsuchenden gegenüber der
Verbesserung der Arbeitsbedingungen für bereits Beschäftigte ausgerichtet werden.
Die Transfers bei Arbeitslosigkeit müssen konditional an bezahlte - auch
niedrigerentlohnte - Beschäftigung geknüpft werden.
Die Maßnahmen im Einzelnen:
Arbeitszeit verlängem:
1. Wochenarbeitszeiten: Die wöchentliche Arbeitszeit wird für alle Beamten, Arbeiter und
Angestellten um wöchentlich zwei Stunden ohne Lohnausgleich erhöht.
2. Überstunden: jede Form von Maßnahmen zur Begrenzung der Überstunden sollte
unterbleiben.
3. lahresarbeitszeiten: Die Zahl der Urlaubstage wird für alle Arbeitnehmer um einen Tag
vermindert.
4. Lebensarbeitszeiten: Der Eintritt in den Beruf sollte früher, der Austritt dagegen später
erfolgen. Die diversen arbeitsmarktpolitischen Frühverrentungspfade (Arbeitslosengeld
nach § 428 SGBIII, Rente wegen Arbeitslosigkeit, Altersteilzeit) sollten zunehmend blockiert
werden.
Individuelles Arbeitsrecht flexibilisieren
5. Kündigungsschutz: Der gesetzliche Kündigungsschutz ist auf Unternehmen mit mehr als
Beschäftigten einzuschränken.
6. Sozialauswahl: Die Sozialauswahl trifft der Betrieb. Die in Einigkeit getroffene
Sozialauswahl muss gerichtsfest sein, anderenfalls ist sie auf klare, nicht vertragsfremde
Kriterien zu begrenzen. Das Lebensalter als Kriterium ist zu streichen. Für den Betrieb
wichtige Arbeitnehmer werden nicht in die Sozialauswahl einbezogen.
7. Optionen: Die Arbeitnehmer erhalten die Möglichkeit, Arbeitsverträge mit/ohne
Kündigungsschutz abzuschließen, bei entsprechend unterschiedlichen Einkommen.
8. Teilzeitarbeit: Der Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit wird abgeschafft, sofern er nicht der
Kindererziehung oder der Behindertenbetreuung dient.
9. Familienpolitik: Notwendige familienpolitische Leistungen sind eine gesellschaftliche
Aufgabe und deshalb nicht betrieblich, sondern über das Steuersystem zu finanzieren.
10. Besondere Beschäftigungsformen: Das Gesetz zur Feststellung von
Scheinselbständigkeit und das Befristungsgesetz sind abzuschaffen.
11. Rechtssicherheit: Da das Arbeitsrecht zu einem Richterrecht verkommen ist, ist der
Gesetzgeber gefordert, seinen Willen zu präzisieren und unbestimmte Rechtsbegriffe so
weit als möglich abzuschaffen.
Kollektives Arbeitsrecht. Das beschäftigungsfeindliche Korsett lockern
12. Präzisierung des Günstigkeitsprinzips: Einigen sich Belegschaft oder Betriebsrat und
Unternehmensleitung auf eine vom Tarifvertrag abweichende Regelung, gilt diese
grundsätzlich als günstiger (z.B. Zwei-Drittel-Regel). Ein Einspruchsrecht der Tarifparteien
entfällt.
13. Tarifvorbehalt: Der Tarifvorbehalt insbesondere bei der Nachwirkung von
Tarifbestimmungen ist abzuschaffen.
14. Streikrecht: Streik darf nur das letzte Mittel sein. Dieses ultima-ratio-Prinzip im
Arbeitskampf ist durch Entwicklung eines Arbeitskampf rechtes wieder zu schärfen.
Orientierungspunkte könnte die Friedenspflicht in der Schweiz liefern. Warnstreiks werden
verboten.
15. Mitbestimmung: Die erweiterten Mitbestimmungsrechte aus der Reform 2001 sind
zurückzunehmen. Die Mitbestimmung ist europatauglich zu machen.
II.Sozialsysteme: Rettung vor dem Kollaps
Die zentralen Anforderungen: Der Staat muss den Bürgern zunächst mehr finanziellen Freiraum lassen, damit sie nicht bei den Sozialabsicherungen überlastet werden.
Die soziale Sicherung muss vom Arbeitsverhältnis entkoppelt werden, um den Teufelskreis von steigenden Sozialleistungen und steigender Arbeitslosigkeit zu durchbrechen. Die Entlastung der Personalzusatzkosten werden positive Wachstums und Beschäftigungswirkung entfalten.
Das Grundprinzip muss eine Versicherungspflicht statt einer solidarischen Pflichtversicherung sein. Der gesetzliche Versicherungsschutz wird zugunsten von mehr Eigenverantwortung und Selbstvorsorge der Versicherten reduziert. Es muss eine Konzentration des gesetzlich vorgegebenen obligatorischen Aufgabenkatalogs auf eine Basissicherung mit Kernleistungen und Ausbau der privaten kapitalgedeckten Zusatzvorsorge erfolgen.
Langfristig kann die anhaltende Lastverschiebung auf die jungen Menschen nur durch einen Umbau von der Umlagefinanzierung auf die Kapitaldeckung unterbunden werden.
Der Wettbewerb ist auf allenEbenen zu stärken. Es gibt keinen wirksameren und
preiswerteren "Kontrolleur" von Kosten und Leistungen als den Wettbewerb.
Die Maßnahmen im Einzelnen:
Krankenversicherung: Kosten senken und Wettbewerb fördern
1. Basissicherung: Der Leistungskatalog ist zu reduzieren, die ambulante und stationäre
Versorgung wird sichergestellt. Dadurch sollen die Ausgaben der GKV mindestens um 17
Prozent sinken.
2. Zusatzversicherung: Versicherungsfremde Leistungen müssen aus dem Leistungskatalog
gestrichen werden. Eine Finanzierung aus Steuermitteln erfolgt nur bei eindeutigen
Gemeinschaftsaufgaben. Zusätzliche Leistungen sind außerhalb der gesetzlichen
Versorgung privat abzusichern.
3. Versicherungspflicht: jeder Bürger muss eine Krankenversicherung mindestens im
Umfang der gesetzlichen Grundversorgung abschließen - unabhängig ob im System der
gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Eine kollektive so genannte
Bürgerversicherung wird abgelehnt.
4. Sozialhilfeempfänger: Die Krankenversicherungspflicht erstreckt sich auch auf
Sozialhilfeempfänger, für die die Träger bei Bedürftigkeit die Prämienzahlung entsprechend
des Grundversorgungsanspruchs übernehmen.
5. Kostenbewusstsein: Im Rahmen der Grundversorgung ist eine einheitliche,
leistungsunabhängige Selbstbeteiligung einzufahren.
6. Kostentransparenz: Dies wird für alle Beteiligten durch einen Wechsel vom Sachleistungs-
zum Kostenerstattungsprinzip erreicht.
7. Effizienz: Der Preiswettbewerb zwischen den Anbietern im Gesundheitswesen ist durch
ein System direkter Einzelverträge mit den Kassen zu stärken. Die Anbieter dürfen sich frei
zusammenschließen, die kassenärztlichen Vereinigungen müssen sich auf die Kernaufgaben
konzentrieren und die Bürokratie abgeschafft werden.
8. Kassenwettbewerb: Die Kassen konkurrieren um die günstigste Organisation der
Versorgungsleistungen. Der Risikostrukturausgleich wird reduziert. Für die Krankenkassen
besteht ein Kontrahierungszwang, eine Risikodifferenzierung wird ausgeschlossen.
9. Bürokratieabbau: Der Verwaltungsaufwand im Gesundheitswesen ist durch den Abbau
gesetzlicher Detailvorschriften zu reduzieren. Die Aufgaben der gemeinsamen
Selbstverwaltung beschränken sich auf allgemeine Aufsichtspflichten. Einzelne Kassen
agieren als privatwirtschaftliche Unternehmen unter der staatlichen Versicherungsaufsicht.
10. Krankenversicherungsprämien: Die Finanzierung der Gesundheitsausgaben ist stärker
von den Arbeitsverhältnissen abzukoppeln. jeder Erwerbstätige kommt stattdessen in eine
Mischform mit Krankenversicherungsprämie und umlagenfinanzierter Basissicherung.
11. Auszahlung des Arbeitgeberbeitrags: Der Arbeitgeberbeitrag wird an die Krankenkassen
direkt oder an die Arbeitnehmer mit dem Bruttolohn ausgezahlt. Für eine Übergangsphase
kann der Arbeitgeberbeitrag auf dem Niveau der Grundsicherung (6 Prozent) eingefroren
werden.
12. Familienabsicherung: Kinder bleiben beitragsfrei versichert.
13. Kapitaldeckung: Mittelfristig ist das System um eine individuell zurechenbare
Kapitaldeckung zu ergänzen, um dem demographisch bedingten Ausgabenanstieg
vorzubeugen und die fortgesetzte Verschiebung alterungsbedingter Lasten auf
nachwachsende Generationen zu unterbinden. In der privaten und der gesetzlichen
Krankenversicherung müssen individuell zurechenbare Altersrückstellungen beim
Versicherungswechsel übertragen werden.
14. Lohnfortzahlung: Die Pflicht zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist wieder auf
80 Prozent zu reduzieren. Die Arbeitnehmer erhalten das Recht, den Lohnausfall mit
Urlaubsansprüchen zu verrechnen.
Pflegeversicherung privatisieren
15. Kapitaldeckung: Die gesetzliche Pflegeversicherung wird mit einer obligatorischen
kapitalgedeckten privaten Versicherungslösung schrittweise umgebaut. Für alle Personen
bis zu einem bestimmten Alter (z.B. 50 oder 60 Jahre) gilt das neue System. Sie müssen
durch eine eigene private Pflegeversicherung selbst Vorsorgen. Für die Älteren ist eine
Übergangslösung in Form eines (altersbezogenen) Bundespflegegesetzes unter Anrechnung
privater Einkommen und Vermögen vorzusehen.
Mehr Eigenverantwortung in der Altersvorsorge
16.Kapitaldeckuniz: Da der Anteil der gesetzlichen Rente am Alterseinkommen in Zukunft
sinkt, muss der Anteil kapitalgedeckter privater und freiwilliger betrieblicher
Finanzierungselemente an der Alterssicherung deutlich erhöht werden.
17. Beitra2ssatz: Auf keinen Fall darf der Beitragssatz auch auf lange Sicht 20 Prozent
übersteigen.
18. Flexibles Rentenzugangsalter: Ab einem Mindestalter von 60 Jahren können die
Versicherten (bis zum 70. Lebensjahr) selbst über den Renteneintritt bestimmen. Damit für
die Unternehmen keine zusätzlichen Kosten entstehen, entfallen ab einem Alter von 60
Jahren Ansprüche an den Arbeitgeber, die aus Kündigungsschutz- und Abfindungsregeln
resultieren. 45 Beitragsjahre sichern die volle Rente.
19. Rentenhöhe nach Rentenbezugsdauer: Der Rentenbezug vor Erreichen von 45
Beitragsjahren führt zu einem Malus, der spätere Rentenbezug zu einem Bonus beim
Rentenanspruch. Nach einem weiter fahrenden Vorschlag könnte sich der monatliche
Rentenzahl betrag aus der Verteilung eines fiktiven Kapitalstocks über den Zeitraum
entsprechend der statistischen Restlebenserwartung bei Renteneintritt ergeben. Der fiktive
Kapitalstock errechnet sich aus den individuellen, während der Erwerbsphase geleisteten
Beiträgen, verzinst mit den jährlichen Wachstumsraten der beitragspflichtigen Entgelte.
20. Demographiefaktor: Die Rentenformel muss künftig einen demographischen Faktor
enthalten, der der sinkenden Zahl an Beitragszahlern und steigenden Zahl an
Rentenansprüchen vollständig Rechnung trägt. Dieser Faktor muss so bemessen sein, dass
der Beitragssatz dauerhaft stabilisiert wird.
21. Versorgungssysteme im öffentlichen Dienst angleichen: Die Regeln sind zeit- und
wirkungsgleich auf den Bestand der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst sowie
der Beamten und Pensionäre auszudehnen. Leistungen und Finanzierung der
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst ist entsprechend der durchschnittlichen
Regelungen in der privaten Wirtschaft auszugestalten. Im Rahmen einer allgemeinen
Dienstrechtsreform werden Beamte künftig beim Eintritt in den Staatsdienst über die
gesetzliche Rentenversicherung abgesichert. Der Dienstherr führt
Rentenversicherungsbeiträge ab. Die Beihilfe zur Kranken- und Pflegeversicherung wird
abgeschafft. Öffentliche Arbeitgeber führen entsprechend den Bedingungen in der privaten
Wirtschaft Beiträge zur Sozialversicherung ab.
22. Versicherungsfremde Leistungen sind auszuschließen: Eine Finanzierung erfolgt nur
dann über den Steuerhaushalt, wenn eindeutig gesellschaftliche Aufgaben vorliegen. Die
Anrechnung von Ausbildungszeiten entfällt ganz.
Unfallversicherung privatisieren
23. Private Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung wird durch eine
obligatorische Versicherungspflicht ersetzt. Träger der Unfallversicherung sind private
Versicherungsunternehmen.
24. Mehr Effizienz bei den Berufsgenossenschaften: Die Berufsgenossenschaften als Träger
der bisherigen gesetzlichen Unfallversicherung müssen fusionieren und erheblich
kostengünstiger werden. Versicherungsfremde Leistungen, wie z.B. das Insolvenzgeld und
Wegeunfälle müssen aus der ,Arbeitsunfallversicherung' herausgelöst werden.
III. Steuerpolitik: Lasten senken
Die zentralen Anforderungen:
Eine neue Gesamtsteuerreform muss im Zusammenhang mit dem Umbau der
Sozialversicherungssysteme abgestimmt werden und eine Ausgestaltung des
steuerlichen Grundfreibetrages zur Sicherung des Existenzminimums berücksichtigt
werden. Dies folgt dem wiederherzustellenden Grundsatz, dass eine der
Gerechtigkeit und dem Sozialstaat entsprechende angemessene Umverteilung nicht
Aufgabe der Sozialversicherungssysteme, sondern Aufgabe des Steuerrechts ist.
Die Steuerbelastung wird auf ein international konkurrenzfähiges Niveau gesenkt,
um den Standort Deutschland für Investoren und hochqualifizierte Arbeitnehmer aus
aller Welt attraktiv zu machen.
Die Steuersätze werden gesenkt bei gleichzeitiger Verbreiterung der steuerlichen
Bemessungsgrundlage durch die Abschaffung von steuerlichen
Ausnahmetatbeständen.
Es verbleibt eine Nettoentlastung von Bürgern und Unternehmen. Finanziert wird die
Nettoentlastung durch eine Reduktion der konsumtiven Staatsausgaben.
Eine drastische Vereinfachung der Einkommen- und Körperschaftsteuer führt zu
höherer Transparenz, Akzeptanz und größerer marktwirtschaftlicher Effizienz des
Steuersystems. Dies steigert seine Ergiebigkeit.
Die Maßnahmen im Einzelnen:
1. Niedrigsteuersystem aufbauend auf die Petersberger Beschlüsse" muss vorangebracht
werden. Es sieht Das Steuersystem muss einfacher, gerechter und leistungsfreundlicher
werden.
Der steuerliche Zugriff auf jeden zusätzlich verdienten Euro muss gelockert werden. Im
Gegenzug müssen Subventionen und Steuervergünstigungen weitgehend abgebaut
werden. Ein Erfolg versprechendes Konzept von CDU/CSU "Ein modernes Steuerrecht für
Deutschland - Konzept 21" wurde in den Deutschen Bundestag eingebracht und muss jetzt
im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages beraten werden.
Vorrangiges Ziel ist ein einfacheres Steuersystem. Der Steuerpflichtige muss wieder selbst
erkennen können, warum und in welcher Höhe er Steuern zahlen muss. Deshalb steht im
Zentrum eines einfacheren Steuersystems ein neu formuliertes Einkommensteuergesetz. Es
muss mit deutlich weniger Vorschriften auskommen als bisher, in einer verständlichen
Sprache verfasst sein und zur Wahrung der Rechtskontinuität die Systematik und
Terminologie des bestehenden Einkommensteuerrechts fortfahren. Rechtsbrüche und
daraus folgende Rechtsunsicherheiten werden so vermieden.
Der Abbau von Subventionen und Vergünstigungen macht unser Einkommensteuerrecht
einfacher und gerechter. Es gilt, Einkünfte möglichst vollständig zu erfassen und
Ausnahmetatbestände abzubauen. Dies erhöht die Transparenz der Besteuerung, reduziert
die Gestaltungsmöglichkeiten sowie die Steuersparanreize und führt zu mehr Gerechtigkeit
und Akzeptanz in der Bevölkerung.
Steuervereinfachung erfordert eine Senkung der Steuersätze. Die Beseitigung von
Ausnahmetatbeständen und Lenkungsnormen bedeutet für die betroffenen Gruppen
Steuererhöhungen. Deshalb ist eine Vereinfachung nur im Zusammenhang mit
Steuertarifsenkungen durchführbar. Eine Reform, die nur vereinfacht, würde im Ergebnis zu
flächendeckenden Steuererhöhungen führen.
2. Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer in Deutschland ist eine wachstumsfeindliche
Substanzbesteuerung der Unternehmen.
Mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Gewerbesteuer im letzten Jahr leistete die
Regierungskoalition keinen Beitrag zur Lösung der kommunalen Finanzmisere, denn sie
wollte weiter an der Besteuerung ertragsunabhängiger Elemente festhalten und hoffte
durch die Einbeziehung der Freiberufler in die Gemeindewirtschaftsteuerpflicht die
Gemeindefinanzen ausreichend und schnell zu stabilisieren.
Diese Versuche der Bundesregierung den Städten und Gemeinden wieder verlässliche
Einnahmen zu sichern und sie gleichzeitig bei den Ausgaben zu entlasten, sind gescheitert.
Mit der Absenkung der Gewerbesteuerumlage konnte zwar eine Soforthilfe für die
Kommunen durchgesetzt werden. Diese kann jedoch nur vorübergehend die Finanznöte von
Städte und Gemeinden lindern. An der Notwendigkeit und Dringlichkeit einer dauerhaften
Gemeindefinanzreform hat sich nichts geändert.
Die Kommunen könnten neben der heute bereits bestehenden Beteiligung an der
Einkommensteuer auch an der Körperschaftsteuer beteiligt werden. In einem solchen
Beteiligungsmodell müssten die kommunalen Anteile offen ausgewiesen und getrennt
erhoben werden. Auf beide Anteile - den kommunalen Anteil an der Einkommensteuer und
den kommunalen Anteil an der Körperschaftsteuer - könnten Hebesätze angelegt werden.
Über die Zerlegungsmaßstäbe könnte ein gerechter interkommunaler Ausgleich geschaffen
werden. Kommunale Selbstverwaltung fände dann auch wirklich wieder statt durch
Einnahmen-, Ausgaben- und Aufgabenverantwortung in einer Hand.
3. Rechtsformenneutralität: Im Bereich der Unternehmensbesteuerung muss eine
weitgehende Belastungs- und damit Rechtsformneutralität zwischen den
Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften hergestellt werden. Die Grenzbelastung
der Personengesellschaften darf die Thesaurierungsbelastung der Kapitalgesellschaften
nicht übersteigen.
4. Vermögensteuer: Die bisher lediglich ausgesetzte Vermögensteuer wird abgeschafft, um
damit "Revitalisierungsversuchen" endgültig einen Riegel vorzuschieben und so
Planungssicherheit zu schaffen. Nur unter diesen Bedingungen hat die von der
Bundesregierung initiierte Brücke zur Steuerehrlichkeit" eine realistische Chance,
angenommen zu werden.
5. Abschreibungsbedingungen: Die in der Vergangenheit vorgenommenen willkürlichen
Verlängerungen der Abschreibungsfristen sowohl bei beweglichen Anlagegütern wie auch
bei Betriebsgebäuden muss rückgängig gemacht werden, ebenso die Absenkung der
Abschreibungssätze. Im Zeitalter eines hohen Tempos von technologischen Veränderungen
im Produktionsprozess sollte in Zukunft nicht mehr die technische Nutzungsdauer, sondern
die wirtschaftliche Nutzungsdauer als Orientierungsmaßstab dienen.
6. Erbschaftsteuer: Die Erbschaftsteuer wird in der Bundesrepublik Deutschland anders als
in den angelsächsischen Ländern nicht als Nachlasssteuer, sondern als Erbanfallsteuer
erhoben. Insbesondere für mittelständische Unternehmen wird dadurch im Erbfall der
Betriebsübergang auf den Nachfolger erschwert, weil selbst bei Anwendung der günstigen
Steuerklasse 1 bis zu 30 Prozent des gesamten Betriebsvermögens an den Fiskus entrichtet
werden müssen und dadurch der Fortbestand des Unternehmens gefährdet wird. Um dies
zu verhindern, sollte die Erbanfallsteuer in eine Nachlasssteuer umgestaltet werden und
zudem ein deutlich niedriger Tarif von maximal 2-3 Prozent zur Anwendung kommen. Im
Gegenzug werden die Freibeträge abgeschafft und damit die Bemessungsgrundlage
verbreitert, so dass dem Fiskus keine hohen Einnahmeausfälle drohen und zugleich das
Steuerrecht vereinfacht wird.
Der Mittelstand fordert einen Erlass der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen, wenn der
Betriebe zehn Jahre lang weitergeführt wird. Es muss verhindert werden, dass durch diese
Belastung der Substanz die Weiterführung der Unternehmen und Arbeitsplätze gefährdet
werden.
7. Kapitalbesteuerung: An die Stelle der bisherigen Besteuerung von Vermögenseinkommen
tritt eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Da die Abgeltungsteuer im
Quellenabzugsverfahren erhoben wird, sind Kontrollmitteilungen, die zu einer de facto-
Aufhebung des Bankgeheimnisses führen, überflüssig. In eine im Quellenabzugsverfahren
erhobene Abgeltungsteuer kann zudem die EU-Zinssteuer integriert werden. Die
Abgeltungssteuer erstreckt sich auf alle Kapitaleinkünfte.
8. Mindestbesteuerung: Die Mindestbesteuerung gefährdet Investitionen und somit die
Schaffung neuer Arbeitsplätze und muss deshalb rückgängig gemacht werden. Eine
Einschränkung des Verlustvortrages widerspricht eklatant dem Leistungsfähigkeitsprinzip.
Auf wirtschaftlicher Tätigkeit beruhende Verluste mindern wie Betriebsausgaben bzw.
Werbungskosten die Leistungsfähigkeit und müssen zum Ausgleich zugelassen werden. Der
Staat darf sich nicht nur an Gewinnen, sondern muss sich auch in den jeweiligen Perioden
an den anfallenden Verlusten beteiligen.
Auf Grund der oftmals zyklischen Einnahmeentwicklung, in denen lange lnvestitionsphasen
lediglich kurzen Gewinnphasen gegenüberstehen, droht den Unternehmen ein nachhaltiger
und irreparabler Substanzverlust zu entstehen. Die ohnehin geringe Eigenkapitaldecke
deutscher Unternehmen wird weiter geschmälert, da der Steuerzugriff die
Wiederaufstockung des Eigenkapitals hindert und somit krisenverschärfend wirkt.
Gerade Existenzgründern, deren Betriebe in Deutschland nur in jedem vierten Fall die ersten
fünf Jahre überstehen, wird in unverantwortlicher Weise Liquidität entzogen. Dies steht im
krassen Gegensatz zu den Beteuerungen der Politik, Existenzgründungen zu fördern.
Letztlich werden langfristige und kapitalintensive Investitionen in Deutschland dauerhaft
verhindert.
9. Rückgängigmachung der Neuregelung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung.
Die Neuregelung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung § 8 a KSTG ist missglückt, nicht
administrierbar und führt zu erheblichen Steuermehrbelastungen beim Mittelstand. Es ist
eine erhebliche Rechtsunsicherheit mit Anwendungs- und Auslegungsproblemen
entstanden und der Versuch, die Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung EU-
Rechtkonform auszugestalten, hat zu Fehlentwicklungen geführt.
Ziel der alten Gesellschafter-Fremdfinanzierung war es, übermäßige Auslandsfinanzierungen
zu verhindern bzw. Missbrauch zu bekämpfen. Die überzogene Gesetzesänderung hat
dagegen die Finanzierungsfreiheit der Unternehmen drastisch eingeschränkt und die
Unternehmensbesteuerung mit Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer auf Zinsen erhöht.
Außerdem sind erhebliche Probleme bei der Finanzierung und bei Kreditverhandlungen
eingetreten, da diese oft nur durch die Bereitstellung von Sicherheiten, Bürgschaften und
Garantieerklärungen von Gesellschaftern abhängig sind.
Die MU fordert deshalb folgende Gesetzesänderungen:
1) Die normale Bankenfinanzierung ist aus dem Anwendungsbereich des §8a KSTG
herauszunehmen. Damit werden Bürgschaften, Garantieerklärungen, dingliche
Sicherheiten wieder unverfolgt.
2) Die Eigenkapital/Fremdkapital-Relation muss im Gesetz auf die bestehende
Eigenkapitalausstattung inländischer Kapitalgesellschaften angepasst werden. Die jetzt
festgelegte Eigenkapital/Fremdkapital-Relation von 1:1,5 setzt bei Kapitalgesellschaften
eine Eigenkapitalausstattung von mindestens 40% voraus, sie liegt in Deutschland aber
nur bei ca. 20%.
10. Ökosteuer: Die unechte Ökoinputsteuer beim Energieverbrauch" wird durch eine
schadstoffbezogene Steuer ersetzt, die klimarelevante Gase berücksichtigt und europaweit
abzustimmen ist.
4. Bürokratie: Luft zum Atmen schaffen
Die zentralen Anforderungen:
Geltende Vorschriften müssen auf den Prüfstand, der Bestand an Vorschriften muss
verringert werden. Das Verbandsklagerecht der Umweltverbände muss wieder
abgeschafft werden und die unbefristete Anwendung des
Verkehrswegebeschleunigungsgesetzt stattfinden
Gesetze müssen grundsätzlich befristet, Verordnungen begrenzt werden.
Genehmigungsverfahren müssen verkürzt werden.
Es muss weniger Richterrecht geben.
Der Bürokratieabbau gilt auch für Länder, Kommunen und die EU.
Es muss ein Deregulierungs-Enforcement bei Bundesregierung und Bundestag
geben.
Die MU fordert die Korrektur des Kleinunternehmerförderungsgesetzes, da sich dieses als
Flop erweisen hat. Ziel des Kleinunternehmerförderungsgesetzes ist der Bürokratieabbau
für den Mittelstand. Dazu ist u.a. die Buchführungspflichtgrenze angehoben worden,
erinnert Michelbach. Sie greift nunmehr erst ab Umsätzen von 350.000 Euro (vorher 260.000
Euro) oder Gewinnen ab 30.000 Euro (vorher 25.000 Euro.) Im Gegenzug wurde die bislang
formlose Einnahmeüberschussrechnung standardisiert. Das Formular zur Einnahme-
Überschuss-Rechnung ist jedoch mit gravierenden Mängeln behaftet, grafisch misslungen
und schafft Bürokratiezusatzbelastungen für den Mittelstand. Die Unternehmer sollen 82
Zeilen mit 82 Angaben ausfallen, die im Gesetz nirgends vorgeschrieben sind und die sie in
aller Regel auch gar nicht haben. Das Formular hat das pure Chaos und Frust bei den
Mittelständlern ausgelöst. Das Kleinunternehmerförderungsgesetz gehört deshalb auf den
Prüfstand.
Die Maßnahmen im Einzelnen:
Geltende Vorschriften auf den Prüfstand stellen
1. 1:2-Regel: Die federführenden Ministerien werden verpflichtet, jede geplante neue
Rechtsverordnung mit der Prüfung zu verbinden, ob in ihrem Verantwortungsbereich zwei
bestehende Rechtsvorschriften außer Kraft gesetzt werden können.
2. Prüfungsvorbehalt: Die federführenden Ministerien werden verpflichtet, bei jedem neuen
Gesetz zu prüfen, ob sämtliche Vorschriften des zu ändernden Rechts bzw. der dazu
ergangenen Rechtsverordnung entbehrlich geworden sind oder vereinfacht werden können,
Das Ergebnis der Prüfung muss dem Parlament zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens
mitgeteilt werden.
3. Umkehr der Beweislast: Die Bundesregierung wird verpflichtet, jährlich 200 Gesetze bzw.
Rechtsverordnungen auf deren Entbehrlichkeit bzw. auf überflüssige bürokratische
Hemmnisse zu überprüfen. Das entspricht ca. 10% der derzeit gültigen Gesetze und
Verordnungen. Die Bundesregierung hat in einem jährlichen Bericht darzulegen, warum die
überprüften Regelungen weiterhin Bestand haben sollen und nicht außer Kraft gesetzt
werden können.
4. Verfallsautomatismus: Die Bundesregierung verpflichtet sich, alle Verwaltungsvorschriften
auf ihre Notwendigkeit zu überprüfen. Dazu führt sie grundsätzlich einen
Verfallsautomatismus ein, wie es im Saarland, Hessen und Bayern bereits erfolgreich
praktiziert wird. Sollen Verwaltungsvorschriften über den Verfallsstichtag hinaus in Kraft
bleiben, so ist die Notwendigkeit dafür vom jeweiligen federführenden Ministerium
gegenüber einem neu einzurichtenden Kabinettsausschuss Bürokratiebekämpfung"
schriftlich zu begründen.
5. Automatische Prüfung: Alle Verwaltungsvorschriften sind künftig fünf Jahre nach ihrem
Inkrafttreten daraufhin zu überprüfen, ob sie weiterhin Bestand haben sollen.
6. Revisionsklausel: Nach zwei Jahren wird ein Gesetzescontrolling durchgeführt, um zu
klären, ob der Gesetzeszweck überhaupt erfüllt wird.
7. KMU-Verträg!lichkeit: Alle Gesetzesvorhaben stehen unter dem Vorbehalt einer KMU-
Verträglichkeitsprüfung.
8. Geltungsbefristung: Die Geltungsdauer neuer Gesetze ist in geeigneten Fällen verstärkt zu
befristen. Die Befristung und eventuelle Änderungen bemessen sich nach dem Bedürfnis an
Rechts- und Planungssicherheit der Adressaten des jeweiligen Gesetzes.
9. Gesetzesfolgenabschätzung: Die Gesetzesfolgenabschätzung ist zu institutionalisieren.
Bestehende Verfahren sind zu qualifizieren.
10. Weniger Verordnungsermächtigungen: Mit der Ermächtigung zum Erlass von
Verordnungsermächtigungen in Gesetzen ist sparsamer umzugehen. Um dem Anspruch des
Grundgesetzes stärker Rechnung zu tragen, müssen bei Gesetzesinitiativen Inhalt, Zweck
und Ausmaß einer notwendigen Rechtsverordnung sorgfältiger und konkreter als bislang
bestimmt werden.
Genehmigungsverfahren verkürzen
11. Automatische Genehmigung: in dafür geeigneten Bereichen werden
Genehmigungsverfahren für lnvestoren radikal gekürzt. Innerhalb einer Frist von vier
Wochen hat die Behörde die Vollständigkeit der Antragsunterlagen zu prüfen. Rügt sie die
Unterlagen innerhalb der Frist gegenüber dem Antragsteller nicht, gilt der Antrag als
vollständig.
12. Anzeige statt Genehmigung: Alternativ kann der Investor zugunsten eines Zeitgewinns
auf die amtliche Bestätigung, dass sein Vorhaben allen rechtlichen Voraussetzungen
entspricht, verzichten. Er hat dies der Behörde gegenüber zu versichern, gegebenenfalls
entsprechende Bestätigungen von Sachverständigen beizubringen und eine
Haftpflichtversicherung nachzuweisen sowie alle entstehenden Kosten zu tragen.
Richterrecht einschränken
13. Beurteilungsspielraum:Verwaltungsrechtliche Ermessens- bzw.
Zweckmäßigkeitsentscheidungen müssen im Sinne einer ausgewogenen Gewaltenteilung
wieder mehr gegen verwaltungsgerichtliche Eingriffe abgegrenzt werden. Behördlicher
Beurteilungsspielraum ist daher durch eine generelle Regelung in der
Verwaltungsgerichtsordnung zu erweitern. Im Ergebnis soll bei verwaltungsrechtlichen
Abwägungs-, Prognose- oder Beurteilungsentscheidungen der Maßstab der justiziabilität
auf prinzipielle Evidenz- und Willkürkontrollen beschränkt werden.
Weniger Bürokratie bei Ländern und Kommunen und der EU
14. Länder- und Kommunalbeteiligung: Ohne die Beteiligung von Ländern und Gemeinden
ist Bürokratieabbau nicht möglich. Die Länder sollten deshalb bei Gesetzen,
Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften in ihrem Verantwortungsbereich ähnlich
verfahren, wie dies für den Bund vorgeschlagen wird.
15. Öffnungs- und Experimentierklauseln: Der Gesetzgeber räumt den Ländern im Einzelfall
verstärkt das Recht ein, bestimmte Gesetze oder Rechtsverordnungen des Bundes zeitlich
oder regional beschränkt nicht anzuwenden. Auf diese Weise kann herausgefunden werden,
ob Vorschriften effektiv und effizient sind. Eine ähnliche Regelung muss für Kommunen
realisiert werden.
16. Subsidiarität einhalten: Ein großer Teil der Gesetzgebung rührt aus Vorgaben der EU her.
Deshalb ist alles zu unternehmen, damit ähnliche Vorgehensweisen wie die hier
vorgeschlagenen zum Abbau der Bürokratie auf der europäischen Ebene eingeführt werden.
17. Sachverständigenrat: Auf europäischer Ebene wird ein ständiger Sachverständigenrat
eingesetzt. Seine Aufgabe soll es sein, Bürokratie aller Art, die aus der Rechtssetzung und
aus Verhaltensweisen von Institutionen der EU herrührt, zu bekämpfen. Dabei wird er
ebenfalls streng für die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips eintreten.
Entbürokratisierung bei Bundesregierung und Bundestag verankern
18. Kabinettsbeschuss: Es sollte ein Kabinettsausschuss Bekämpfung der Bürokratie"
eingerichtet werden. Der Ausschuss hat jedes Gesetz, das die Bundesregierung in den
Bundestag einbringen will, einer Gesetzesfolgenabschätzung zu unterziehen, die sich auch
auf Notwendigkeit, Sachgerechtigkeit, Verwaltungsaufwand und Kosten bezieht die
insbesondere für Bürger und Unternehmen sowie nachgelagerte öffentliche Verwaltung
entstehen.
19. Ministeriumsstab: Dem Kabinettsauschuss wird ein hochrangiger Stab aus Angehörigen
aller Bundesministerien beigegeben, der ihn bei seiner Arbeit unterstützt. Gegen das Veto
des Ausschusses kann Kabinettsreife nicht hergestellt werden.
20. Bürokratiebericht: Die Bundesregierung muss dem Bundestagspräsidenten jährlich
einen Bericht vorlegen, in dem sie nachweist, inwieweit sie ihrem Auftrag nachgekommen
ist den Abbau der Bürokratie voranzutreiben.
21. Bundestazsausschuss: Der Bundestag richtet aus seiner Mitte einen Ausschuss für den
Abbau von Bürokratie ein. Den Vorsitz des Ausschusses sollte ein Mitglied einer
Oppositionsfraktion innehaben. Der Ausschuss steht nicht in Konkurrenz zu den
Fachausschüssen, sondern hat eine Querschnittsfunktion. Der Ausschuss überprüft jedes
Gesetz, das vom Bundestag verabschiedet werden soll, auf Notwendigkeit,
Sachgerechtigkeit Verwaltungsaufwand und Kosten, die insbesondere für Bürger und
Unternehmen sowie nachgelagerte öffentliche Verwaltung entstehen. Der Ausschuss soll
zudem mit Petitionswirkung arbeiten können. Bürger und Unternehmen können sich an
diesen Ausschuss wenden und auf nicht hinnehmbare bürokratische Gesetzesfolgen
hinweisen. Der Ausschuss hat darüber hinaus ein Vorschlagsrecht f ür die Überprüfung
vorhandener Gesetze und Rechtsverordnungen auf ihre Entbehrlichkeit bzw. bürokratische
Hemmnisse.
5. Bildungspolitik: Wettbewerb und Autonomie
Die zentralen Anforderungen
Ziel ist das Aufbrechen des staatlichen Bildungsmonopols auf allen Ebenen.Bildungseinrichtungen müssen mehr Rechte, aber auch mehr Pflichten erhalten.
Schulen und Hochschulen müssen wie Unternehmen auf dem Bildungsmarkt agieren können. Die Autonomie von Schulen und Hochschulen wird durch eine Verlagerung von Kompetenzen gestärkt.
Bildungsstandards und Ergebniskontrolle müssen eingeführt und
Mindestanforderungen definiert werden. Die Überprüfung der Bildungsstandards
wird mit einer Überprüfung der individuellen Lernleistungen verbunden.
Wenn überhaupt, so ist nicht das Angebot an Bildungsleistungen, sondern die Nachfrage danach öffentlich zu finanzieren. Zudem ist ein größerer Teil der Bildungsleistungen als bisher privat zu finanzieren. An den Hochschulen müssen Studiengebühren eingeführt werden.
Der Beamtenstatus muss für zukünftige Lehrer und Hochschullehrer abgeschafft, die leistungsfeindliche Entlohnung nach dem Senioritätsprinzip auf leistungsorientierte Prämien umgestellt und die Lehrerausbildung praxisorientierter gestaltet werden.
Die Maßnahmen im Einzelnen:
Bildungssystem deregulieren - Autonomie stärken
1. ZVS: Die ZVS wird ersatzlos abgeschafft.
2. KMK: Zur Verbesserung des föderalen Wettbewerbs wird die Kultusministerkonferenz
abgeschafft.
3. Angebotsprofil: jede Schule/Hochschule muss ein spezifisches Angebotsprofil entwickeln
können. Das Schuljahressystem muss auf ein Semesterprinzip umgestellt werden.
4. Auswahl: Zumindest Hochschulen müssen sich ihre Kunden selbst aussuchen können.
5. Personalhoheit: Schulen und Hochschulen müssen das eigene Personal selber auswählen,
führen und entwickeln können.
6. Arbeitsorganisation: Der Lehrbetrieb muss eigenständig organisiert werden können.
7. Finanzierung: Der Ressourceneinsatz muss selbstständig geplant werden können,
zusätzliche private Finanzmittel sind einzuwerben und müssen bei der Bildungseinrichtung
verbleiben können. Die Einrichtung von Stiftungshochschulen und Umwandlung von
bestehenden Hochschulen muss vorangetrieben werden.
Bildungsstandards und Ergebniskontrolle einfuhren
8. Evaluation: Es muss eine permanente interne Evaluation von Unterricht und Lehrqualität
geben.
9. Qualitätsstandards: Die Qualität von Bildungseinrichtungen muss durch externe
Einrichtungen laufend überprüft werden.
10. Zentralprüfungen: Es sind landesweite Zentralprüfungen bei den Schulabschlüssen
einzufahren.
11. Internationale Leistungsvergleiche: Es sind regelmäßige internationale
Leistungsvergleiche durchzufahren.
Bildungsfinanzierung: An den Kunden" ausrichten
12. Studiengebühren: Studierende müssen anteilig die Kosten des Hochschulstudiums
tragen. Eine staatliche Vollfinanzierung ist gegenüber Nicht-Studierenden ungerecht und
wirkt in der Finanzierung regressiv.
13. Bildungskonten: Die Möglichkeit Zeitguthaben auf Arbeitszeitkonten anzusparen und
für Weiterbildung zu verwenden, sollte ausgebaut werden.
14. Bildungssparen: Das Sparen für Bildungszwecke sollte steuerlich genauso gefördert
werden wie die Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand.
15. Bildungsgutscheine: Ein Teil der staatlichen Bildungsausgaben sollte als
Bildungsgutscheine (Voucher) an die Lernenden gelangen. Dadurch würde ihre Position als
kaufkräftige Nachfrager und der Wettbewerb auf der Anbieterseite gestärkt.
16. Bildungskredite: Es ist ein System von staatlich verbürgten Bildungskrediten
einzuführen, um der fehlenden Beleihbarkeit von Ausbildungsinvestitionen zu begegnen.
Dazu bedarf es auch eines ausgebauten Systems öffentlicher und privater Stipendien.
Beamtenstatus abschaffen - Lehrer praxisorientiert ausbilden
17. Beamtenstatus: Lehrer und Hochschullehrer sollten grundsätzlich als Angestellte
beschäftigt werden.
18. Dienstrecht: Der BAT muss grundlegend reformiert, das heißt entschlackt und
flexibilisiert werden. Die Versetzungsmöglichkeiten sind zu verbessern. Die
Kündigungsregelungen der Privatwirtschaft sind zeit- und wirkungsgleich zu übertragen.
19. Dienstpflichten: Für Lehrende ist eine Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung sowie zur
Anwesenheit über die Lehrverpflichtungen hinaus einzuführen.
20. Personalrekrutierung: Das Lehramt ist für berufserfahrene, fachlich qualifizierte
Absolventen ohne Lehramtsprüfung zu öffnen.
Antrag 2
Antragsteller: MU Landesvorstand
Die Landesversammlung der Mittelstands-Union möge beschließen:
Arbeitslosenversicherung auf Kernaufgaben konzentrieren
·In der Bundesagentur für Arbeit sind alle Maßnahmen, die nachweislich keine, bzw. kaum
in positive Beschäftigungseffekte haben oder aber negative Beschäftigungswirkungen nach sich ziehen, umgehend einzustellen.
Im Einzelnen bedeutet dies u.a.:
Alle Maßnahmen der Frühverrentung sind zu beenden.
Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen (ABM/SAM) sind in den
alten Ländern abzuschaffen. Dieses Arbeitsmarktinstrument hat sich als teuer und
teilweise beschäftigungspolitisch kontraproduktiv erwiesen.
ABM/SAM in Ostdeutschland sollten aus der Arbeitslosenversicherung ausgegliedert
und in Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit auf absehbare Zeit aus Steuermitteln
finanziert werden.
Die Subventionen f ür Personal-Service-Agenturen (PSA) müssen gestoppt werden. Mit
dieser Maßnahme hat die Bundesregierung zur Verstaatlichung der Leiharbeit
beigetragen.
Anstelle der derzeit mannigfaltigen und teilweise unüberschaubaren Aufgaben muss sich
eine reformierte Arbeitslosenversicherung künftig ausschließlich auf folgende Bereiche 3i konzentrieren:
die Arbeitsvermittlung
die Abwicklung des Arbeitslosengeldes,
die Abwicklung des Kurzarbeitergeldes,
die Abwicklung des Insolvenzgeldes,
die Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung,
die aktivierende, streng vermittlungsorientierte Arbeitsmarktpolitik sowie
-die berufliche Rehahilitation von Arbeitnehmern mit Vorversicherungszeiten.
Begründung
Die gesetzlich fixierten Beiträge der Sozialversicherungen erschweren die jobentwicklung 5i hierzulande nachhaltig. Während eine Arbeitsstunde 1970 gerade einmal mit 26,5 %
Sozialbeiträgen belastet wurde, waren es 1980 bereits 32,4 % und 1990 schon 35,6 %. Heute
wird der Faktor Arbeit durch einen 42 %igen Aufschlag für die Sozialversicherungen
verteuert. Noch niemals in der deutschen Nachkriegsgeschichte gab es höhere
Kassenbeiträge.
Aufgrund der Entwicklung am Arbeitsmarkt hat sich der Beitrag der
Arbeitslosenversicherung seit 1970 von 1,3 % auf heute 6,5 % verfünffacht. Allein im Zuge
der deutschen Einheit ist der Beitragssatz von 4,3 % auf zunächst 6,8 % angehoben worden
und seit 1993 bei 6,5 % konstant.
Damit Wachstum und Arbeit wieder möglich werden, müssen daher Teile der Sozialbeiträge
von den Arbeitsverhältnissen abgekoppelt und die Belastung durch Sozialabgaben deutlich
gesenkt werden. Die Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge bereits um einen
Prozentpunkt schafft mittelfristig rund 100.000 neue Vollzeitarbeitsplätze.
Die Arbeitslosenversicherung muss deshalb wieder auf ihre Kernaufgaben konzentriert
werden, um eine Beitragssatzsenkung zu ermöglichen:
Die Bundesagentur für Arbeit ist deshalb von allen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben zu
befreien. Dies gilt u.a. für die schulische Nachqualifikation vor einer Berufsausbildung oder
die Betreuung benachteiligter jugendlicher und Behinderter, die derzeit von der BA in
erheblichem Umfang finanziell aus Beitragsmitteln finanziert werden. Diese Aufgaben sind
aus Steuermitteln von den jeweils zuständigen politischen Ebenen zu erbringen.
Obwohl die Bundesagentur für Arbeit dieses Projekt mit bislang rund 340 Mio.€ - gefördert
hat, konnten kaum nennenswerte Beschäftigungseffekte erzielt werden. Stattdessen ist
jede Arbeitsvermittlung über eine PSA bislang mit durchschnittlich mehr als 21.700 E
subventioniert worden.
Gelingt es, die Arbeitslosenversicherung nach diesen Maßgaben neu aufzustellen, kann die
BA einen wichtigen Beitrag für mehr Wachstum- und Beschäftigung leisten. Entstehen
damit wieder mehr Arbeitsplätze und werden die Aufgaben der BA konsequent auf
beitragsbezogene Leistungen konzentriert, kann der Beitragssatz zur
Arbeitslosenversicherung mittelfristig halbiert werden.
Eine Modernisierung der Bundesagentur für Arbeit in diesem Sinne ist zudem die
Voraussetzung dafür, dass die BA die ihr übertragen Aufgaben künftig effektiv und effizient
erbringen kann.
Antrag 3
Antragsteller: MU Landesvorstand
Die Landesversammlung der Mittelstands-Union möge beschließen:
Senkung der Arbeitskosten durch Öffnung der Versicherung zur Abdeckung von
Arbeitsunfällen für private Anbieter
Die Mittelstands-Union fordert, dass
1. dasMonopolderBerufgenossenschaftenbeiderAbdeckungvonArbeitsunfällen
beendet werden muss,
2. die Struktur der Berufgenossenschaften an die moderne Wirtschaftsstruktur angepasst
werden muss, (jetzt 35, bzw. 27 Berufgenossenschaften ab dem 1.1.2005 sind nicht mehr
zeitgemäß. Wir streben eine Gesamtzahl von ca. 12 Berufsgenossenschaften an)
3. die Doppelbearbeitung durch Berufgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämtern
beim Arbeitsschutz aufgehoben werden muss,
4. die laufenden Entschädigungsleistungen zum Stichtag der Beendigung des Monopols
gesondert verwaltet werden müssen,
5. Versicherungsfremde Leistungen (Insolvenzgeld, Wegeunfälle) aus der
26Arbeitsunfallversicherung' herausgelöst werden müssen.
Begründung:
Der Versicherungsschutz zur Abdeckung von Arbeitsunfällen ist notwendig und muss
bestehen bleiben. Bei der gegenwärtigen Regelung der gesetzlichen Unfallversicherung
kritisieren die Unternehmen die oft unzumutbare und willkürlich erscheinende
bürokratische Belastung. Kritik wird auch an der hohen Beitragsbelastung geübt.
Positiv ist die Initiative des Freistaats Bayern die ineffiziente Doppelarbeit durch den
Technischen Aufsichtsdienst der Berufsgenossenschaften einerseits und der
Gewerbeaufsichtsämter auf der anderen Seite zu beenden.
Für viele Unternehmer ist aber die fast schon willkürliche Einteilung in Gefahrenklassen
logisch nicht mehr nachvollziehbar. Schon nach kleinen Arbeitsunfällen werden drastische
Beitragsanpassungen durchgeführt. Zwar sind die Gremien der Berufsgenossenschaften
paritätische von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt. Die Beitragsverteilung liegt aber
einseitig bei den Arbeitgebern. Die unüberschaubare Flut von Vorschriften zur
Betriebssicherheit ist gerade von kleinen und mittleren Unternehmern nicht mehr zu
bewältigen. Hier erwarten wir mehr Transparenz und eine stärkere Rücksichtnahme auf die
betriebliche Praxis.
Kritik wird aber auch an der Verwendung der Beiträge für großzügig ausgestattete
Verwaltungsgebäude und Bildungsstätten geäußert. Die Berufsgenossenschaften spiegeln
die Struktur der alten Industriegesellschaft wider und müssen an die moderne
Wirtschaftstruktur angepasst werden. Obwohl es beispielsweise in Deutschland nur noch
wenige Textilunternehmen gibt, existiert immer noch eine eigenständig Textil BG, die
wiederum die Versicherungsleistungen der Vergangenheit zu tragen hat. Hier stehen den
370.000 Vollarbeitern mit einer Lohnsumme von 8,3 Mrd. Euro bereits 16.600 Rentenfälle mit
einer Entschädigungssumme von 101 Mio. Euro gegenüber.
Die Abschaffung des Monopols der Berufsgenossenschaften wird zu mehr Wettbewerb, zu
einen weiteren Abbau von Bürokratie und letztlich auch zu einer günstigeren
Beitragsentwicklung durch Stärkung des privatwirtschaftlichen Sektors führen. Wir fordern
daher die Berufsgenossenschaften auf, in Fusionen und gemeinsamen Aktivitäten
finanzielle Potentiale und Synergien zu suchen und konsequent zur Reduzierung der Kosten
einzusetzen. Der Zusammenschluss zu einer einheitlichen Bau-BG zum 1.1.2005 ist ein erster
Schritt. Weitere Konzentrationen müssen folgen. Nach Ansicht der CSU würde eine Zahl von
ca. 12 Berufsgenossenschaften ausreichen.
Antrag 4
Antragsteller: MU Landesvorstand
Die Landesversammlung der Mittelstands-Union möge beschließen
Mittelstand gegen Bürgerversicherung
Die Einführung einer Bürgerversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der
unabhängig von ihrem Status, auch die Beamten sowie die bisher privat versicherten
Selbstständigen und Arbeitnehmer, Zwangsmitglied werden sollen, wird abgelehnt.
Begründung:
Die so genannte Bürgerversicherung ist nichts anderes als eine gesundheitspolitische
Einheitssteuer. Sie pumpt nur zusätzliche Mittel in das marode System der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV). Man drückt sich vor den überfälligen Strukturreformen in der
GKV. Die bestehenden Probleme werden nicht gelöst, sondern auf die Zukunft verschoben.
Notwendige Elemente wie vor allem die Stärkung der Eigenverantwortung fehlen gänzlich.
Der Zusammenhang von Preis und Leistung bleibt verschleiert.
Gründe, weshalb der Mittelstand gegen eine Bürgerversicherung ist:
1. Die Idee der Bürgerversicherung ist gescheitert
Die Eckpunkte der SPD-Arbeitsgruppe zur Bürgerversicherung belegen: Mit der
Bürgerversicherung kommt es weder zu einer spürbaren Entlastung bei den
Beiträgen noch zu einer Abkoppelung von den Lohnkosten. Die dringend benötigten
Effekte für mehr Wachstum und Beschäftigung bleiben daher aus. Es wird
überdeutlich, dass die Möglichkeiten, im bisherigen einkommensbezogenen
Beitragssystem weitere Einnahmequellen zu erschließen, ausgeschöpft sind. Deshalb
werden mit der Bürgerversicherung vor allem mittlere Einkommen zusätzlich
belastet, eine gerechtere Finanzierung wird verfehlt. Die Einführung einer
zusätzlichen zweckgebundenen Steuer auf Kapitalerträge zur Finanzierung der
Krankenkassen ist abgabenrechtlich fragwürdig und volkswirtschaftlich
kontraproduktiv. Damit ist die Bürgerversicherung in allen ihren Zielen gescheitert.
2. Die Bürgerversicherung geht an den eigentlichen Problemen in unserem Land
vorbei
Auch mit der Bürgerversicherung bleibt es dabei, dass die Gesundheitskosten weit
überwiegend aus Löhnen und Gehältern finanziert werden. Diese enge Anbindung an
die Lohnkosten vernichtet Arbeitsplätze, weil jede Kostensteigerung im
Gesundheitswesen die Arbeitskosten weiter in die Höhe treibt. Auch die Schere
zwischen Brutto und Netto wird durch die Bürgerversicherung nicht geringer: an
jeder Lohn- und Rentenerhöhung verdienen die Krankenkassen weiter mit. Eine
Entkoppelung der Krankenkassen-Beiträge von den Arbeitskosten findet nicht statt.
Damit leistet die Bürgerversicherung keinen Beitrag zur Senkung der
Lohnnebenkosten und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.
3. Die Bürgerversicherung führt zur Kapitalflucht
Bereits heute verlagern viele Anleger ihr Kapital ins Ausland, um dem Zugriff des Finanzamts zu entgehen. Mit einer befristeten Steueramnestie versucht die Bundesregierung derzeit, dieses Kapital zurück nach Deutschland zu holen. Diese Bemühungen werden scheitern, wenn auf Kapitaleinkommen neben Steuern auch noch Beiträge fällig werden. Die Bürgerversicherung macht alle Bemühungen, die Kapitalflucht aus Deutschland zu stoppen, mit einem Schlag zunichte. Die Folge ist noch mehr Bürokratie, um das Geld der Anleger und Sparer im Land zu halten.
4.Die Bürgerversicherung führt zur totalen Verunsicherung des Mittelstandes und der Bürger
Bis heute ist nicht klar, wer ab wann auf welche Einkünfte welchen Beitrag in die Bürgerversicherung einzahlen soll und welche Leistungen er dafür bekommt. SPD und Grüne belassen es bei allgemeinen Eckpunkten, um den Menschen nicht die Wahrheit sagen zu müssen: Die Bürgerversicherung belastet mittlere Einkommen, erzeugt neue Ungerechtigkeiten und eine gigantische Bürokratie, beseitigt Wahlfreiheit und Wettbewerb und ist bei alledem nicht in der Lage, die Beiträge zu senken.
Antrag 5
Antragsteller: MU-Landesvorstand
Die MU Landesversammlung möge beschließen:
Eigenheimzulage erhalten - Bauwirtschaft fördern
Der von der Bundesregierung vorgeschlagene Wegfall der Eigenheimzulage ist ein
Konjunkturvermeidungsprogramm und die falsche Antwort auf den aktuellen wohnungs
und stadtentwicklungspolitischen Handlungsbedarf. Dieser Vorschlag widerspricht der
Zielstellung, die Quote selbst genutzten Wohneigentums in Deutschland zu erhöhen. Die
Bildung von Wohneigentum bietet Unabhängigkeit von Mietpreisentwicklungen und
erweitert den persönlichen Freiheitsraum. Die Eigenheimzulage trägt auch zur
Stabilisierung der Wohnungsmärkte, zur Stadtentwicklung sowie zur privaten
Altersvorsorge bei.
Zur Stabilisierung der Bauwirtschaft und ihrer Arbeitsplätze darf keine weitere
Bauverhinderungspolitik satt finden. Die Baunachfrage muss erhöht werden, so dass es zu
mehr Wachstum und Beschäftigung kommt.
Begründung:
Die allgemeine rechnerische Ausgeglichenheit des Wohnungsmarktes darf nicht darüber
hinwegtäuschen, dass zum Erhalt dieser zufriedenstellenden Situation jährlich26mindestens ca. 350.000 Wohnungen fertig gestellt werden müssen und in einigen
westdeutschen Ballungsregionen bereits heute wieder eine erkennbare Tendenz zur
Wohnungsknappheit besteht. Mit ca. 270.000 Wohnungen blieb die Zahl der fertig-
gestellten Wohnungen im Jahr 2003 deutlich hinter dem erforderlichen Maß zurück. Dies
nun schon im dritten Jahr in Folge. Die Aussagen der aktuellen Raumordnungsprognose
2020 lassen nach Auffassung des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung in der
Tendenz keine erheblichen Änderungen für die Wohnungsprognosen erwarten. Die
schwachen Fertigstellungszahlen der letzten Jahre sind somit eindeutig als nicht
bedarfsgerecht zu werten. Der Wohnungsleerstand in vielen Regionen Ostdeutschlands
darf nicht über den ungebrochenen Wohnungsneubaubedarf in den wirtschaftlich
prosperierenden Regionen Westdeutschland hinwegtäuschen.
In keinem anderen westeuropäischen Land werden derzeit im Verhältnis zur
Einwohnerzahl so wenige Wohnungen gebaut wie in Deutschland. Der Neubau selbst
genutzten Wohneigentums muss also auch künftig in besonderem Maße zur Deckung des
Wohnraumbedarfs in Deutschland beitragen und somit für breite Einkommensgruppen
bezahlbar bleiben. Ein Wegfall der Eigenheimzulage würde eine deutliche Verschärfung
der Wohnungsmarktlage für die Zukunft billigend in Kauf nehmen.
Antrag 6
Antragsteller: MU-Landesvorstand
Die Landesversammlung der Mittelstands-Union möge beschließen:
Mittelstandsfinanzierung verbessern - Investitionen fördern
Die Eigenkapitalbasis ist durch eine Steuer- und Abgabensenkung zu stärken.
Alternativ zur traditionellen Kreditfinanzierung ist auf neue Formen der
Kapitalversorgung zurückzugreifen. Hierzu gehören:
Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Akquisition von
Beteiligungskapital,
Erhöhung der steuerlichen Wesentlichkeitsgrenze bei Beteiligungen,
Offenlegung der internen Ratingbewertungen der Banken in Zuge von Basel II.
Abschaffung des§ 8 a Körperschaftsteuergesetz
(Gesellschafterfremdfinanzierung),
Vereinfachung des Gangs an die Börse,
Auflegung geeigneter Fördermittel, die spezielle das Eigenkapital stärken und für
Unternehmenssanierungen und -restrukturierungen geeignet sind.
Erweiterung der staatlichen Bürgschaftsbanken,
Liberalisierung des Sparkassengesetztes. Die Sparkassen sollen für die
Beteiligungen Dritter geöffnet werden, so dass die Aufnahme von Eigenkapital
durch Dritte bis zu 49 % ermöglicht wird.
Stärkung der Eigenkapitalbasis durch grundlegende Unternehmenssteuerreform.
Die Erbschaftsteuer auf das Betriebsvermögen ist zur Erhaltung der Betriebe zu
stunden und nach zehn Jahren zu erlassen.
Begründung:
Die mittelständische Wirtschaft hat für innovative Zukunftsinvestitionen ein großes
Finanzierungsproblem, weil die Eigenkapitalbasis belastet wird und momentan die deutsche34Finanzwirtschaft durch Basel 11, eine überbürokratische Bankenaufsicht (BaFin) und
internationale Veränderungen vor einem großen strukturellen Umbruch stehen. Dieses
Spannungsfeld zwischen Kostendruck, Konsolidierung, Risikobereitschaft,
Eigenkapitalschwäche und Finanzierungserfordernissen des Mittelstandes ist dringlich
aufzulösen.
Die effektive Steuerbelastung ist in Deutschland im internationalen Vergleich noch immer41am höchsten. Mit einer durchschnittlichen Grenzsteuerbelastung von 39 Prozent ist
Deutschland Hochsteuerland gegenüber den Niederlanden mit 32,4 Prozent, Österreich
9 Prozent, Ungarn und Polen 19 Prozent. Hinzu kommt die Benachteiligung des
deutschen Mittelstands bei Abschreibungsmöglichkeiten und Verlustverrechnung.
Antrag 7
Antragsteller: Klaus Dieter Breitschwert, MdL, stellv. Landesvorsitzender MU, Vorsitzender
des Parlamentskreises 'Mittelstand' der CSU-Landtagsfraktion;
Uwe Trautmann, Kreisgeschäftsf ührer KV Ansbach Stadt und Landkreis
Die Landesversammlung der Mittelstands-Union möge beschließen:
Bayerns Stärke ist eine starke lnvestitionsquote
Die Mittelstands-Union der CSU hat die große Erwartung, dass die Investitionsquote der
Freistaates Bayern wieder deutlich ansteigt und mindestens auf 15 Prozent hochgefahren
wird. Diese Zielvorgabe wünschen wir auch deshalb, weil bei der Beschlussfassung zum
ausgeglichenen Haushalt das junktim mit beschlossen wurde, dass die Investitionsquote des
Freistaates stets mindestens 15 Prozent betragen wird. Nach der - auf Grund der kritischen
Wirtschafts- und Finanzsituation erforderlichen - deutlich niedrigeren Quote für das laufende
Jahr sehen wir die unabdingbare Notwendigkeit, diese Quote wieder deutlich zu erhöhen.
Wir sind uns als Mittelstands-Union durchaus bewusst, dass die Finanzsituation auch
weiterhin sehr angespannt ist. Gerade deshalb ist die Erhöhung der Investitionsquote ein
wichtiges Signal für den Aufschwung in Bayern. Dieses Signal ist unabdingbar, wollen wir
weiter für eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik stehen.
Begründung
Investitionsanschübe des Freistaates - etwa bei der RZwas, beim Staatsstraßen- sowie
Hochbau - sind wichtige Initialzündungen für die Wirtschaft. Unsere mittelständischen
Betriebe und hier besonders die Bauwirtschaft profitieren von den Aufträgen der
öffentlichen Hand: Finanzmittel des Freistaates werden vor Ort vielfach in breiter Form mit
Mitteln der Kommunen etc. zu deutlich größeren Aufträgen und so zu einem stabilen Faktor
für den notwendigen Aufschwung vor Ort. Die örtliche Wirtschaft wird gestärkt und somit in
die Lage gebracht, dringend benötigte Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen.
Antrag 8
Antragsteller: Klaus Dieter Breitschwert, MdL stellv. Landesvorsitzender MU, Vorsitzender
des Parlamentskreises 'Mittelstand' der CSU-Landtagsfraktion;
Uwe Trautmann, Kreisgeschäftsführer KV Ansbach Stadt und Landkreis
Die Landesversammlung der Mittelstands-Union möge beschließen:
PPP-Modelle auch in Bayern voranbringen
Die Mittelstands-Union der CSU sieht in 'Public Private Partnership' einen weiteren Weg, um
den Nachholbedarf an Investitionen in unseren Kommunen abzubauen. PPP-Modelle können
hier Entlastung bringen. So sind in Großbritannien ca. 20 % aller öffentlichen Bauvorhaben
PPP-Projekte, während es in Deutschland bisher lediglich 2 bis 3 % sind. PPP-Projekte bieten
auch für bayerische Kommunen eine interessante Variante, die darüber hinaus der
Privatwirtschaft vielseitige Betätigungsfelder anbieten.
Die Mittelstands-Union fordert deshalb den Bayerischen Landtag und die Bayerische
Staatsregierung auf, den noch vorhandenen gesetzgeberischen Klärungsbedarf - dies gilt
insbesondere hinsichtlich des Vergaberechts, der Fördermittelbestimmungen, des
kommunalen Haushaltsrechts und des Ausschreibungsverfahrens - so rasch wie möglich zu
klären und den Kommunen einen Leitfaden für PPP-Projekte an die Hand zu geben.
Begründung
PPP darf nicht verwechselt werden mit der Abgabe der öffentlichen Aufgabe durch
Privatisierung. Bei PPP geht es um eine Zusammenarbeit innerhalb der bestehenden
Aufgabenverteilung. Mit PPP-Projekten können die privaten Unternehmen jedoch stärker in
die öffentlichen Aufgaben mit eingebunden werden, ohne das der Staat seine
übergeordnete Rolle aufgibt.
PPP sollte nicht ausschließlich als Finanzierungsalternative betrachtet werden.
Berücksichtigt man mögliche Effizienzvorteile von PPP-Modellen, scheinen Effizienzgewinne
von 10 bis 20 % nicht unrealistisch zu sein.
Ein Projekt wird aber nur dann zustande kommen, wenn die öffentliche Hand ebenso wie
die privaten Partner hieraus Vorteile ziehen können. Ansatzpunkte sind hier die
Synergievorteile bei 'Leistungen aus einer Hand' sowie realistischere Kostenermittlung
durch eine 'Lebenszyklusbetrachtung' im Gegensatz zur bisherigen kommunalen
Wirklichkeit (gesplitterte Zuständigkeiten, kameralistischer Haushalt, Jährlichkeitsprinzip
etc.)Der entscheidende Kostenvorteil folgt bei PPP-Projekten allerdings aus dem
unternehmerischen Eigeninteresse des Privaten, welches sich die Kommunen zu eigen
machen können.