...übrigends: Niedersachsen mit Herrn MP Wulf führt ab August 2006 einen eigenen Kombilohn, - ohne große Dabatten zu führen -, ein......

Mittelbayerische, 15./16.06.2006
DGB-Chef greift CSU-Mann an

BERLIN (dpa). DGB-Chef Michael Sommer hat den Vorstoß aus der Unionsfraktion, Langzeitarbeitslose zu einem "Gemeinschaftsdienst" zu verpflichten, zurückgewiesen. Es sei "unerträglich", wie der arbeitsmarktpolitische Obmann Stefan Müller (CSU) "Millionen Langzeitarbeitslose als Drückeberger diffamiert", sagte Sommer gestern in Berlin.
R.Kiehl: .....na und??? .....kein weiterer Kommentar...siehe dazu die weiteren Komm. unter rki-i.com.......

Straubinger, 15.06.2006
Arbeitspflicht für Langzeitarbeitslose?
CSU-Politiker Stefan Müller machte entsprechenden Vorstoß - Harsche Kritik

Berlin. (dpa/AP) Der CSU-Politiker Stefan Müller hat eine Arbeitspflicht für Langzeitarbeitslose gefordert. Der Vorstoß des arbeitsmarktpolitischen Obmanns der UnionsBundestagsfraktion stieß bei SPD, Grünen, Linkspartei und DGB auf scharfe Kritik. Das Bundesarbeitsministerium wollte die Überlegungen für eine Verschärfung der Hartz-IV-Regelungen, die demnächst überprüft werden sollen, nicht kommentieren.

"Alle arbeitsfähigen Langzeitarbeitslosen müssen sich dann jeden Morgen bei einer Behörde zum "Gemeinschaftsdienst" melden und werden dort zu regelmäßiger, gemeinnütziger Arbeit eingeteilt - acht Stunden pro Tag, von Montag bis Freitag. Wer sich verweigert und nicht erscheint, muss mit empfindlichen finanziellen Einbußen rechnen", sagte Müller in einem Interview.

Er könne sich vorstellen, "dass wir da gut zwei Millionen Menschen unterbringen können", fügte er auf dpa Anfrage hinzu. Viele der Bezieher von Arbeitslosengeld II wollten arbeiten, fänden aber keinen Job. Der "Gemeinschaftsdienst" dürfe sozialversicherungspflichtige Stellen nicht gefährden. Als Beispiele nannte Müller Hausaufgabenbetreuung, Einkaufshilfen für ältere Menschen oder Essenausgabe für Bedürftige. Dies seien Aufgaben, die Menschen meist ehrenamtlich erledigten. Sein Vorstoß ziele nicht auf einen "Arbeitsdienst wie in den dreißiger Jahren".

SPD-Fraktionsvize Ludwig Stiegler wies die Idee zurück. "Unser Ziel ist es, die Arbeitslosen wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen", sagte er. Dem CSU-Kollegen schwebe vor, eine

"industrielle Reservearmee aufzubauen, die Hauptmann Müller jeden Morgen die Stiefel poliert." Er empfehle Müller, "baden zu gehen und sich abzukühlen". Grünen-Fraktionschef Fritz Kuhn sprach von einer "diskriminierenden Idee" und einer "abstrusen Missbrauchdebatte". "Zwangsarbeitseinsätze" seien keine Lösung.

Der DGB-Vorsitzende Michael Sommer nannte Müllers Überlegungen "unerträglich". Damit würden "Millionen Langzeitarbeitslose als Drückeberger und Schwarzarbeiter diffamiert", sagte Sommer.

 

R.Kiehl:...jedem seine eigene Statistik...
Beschäftigung:
Zahlen des Bundesarbeitsministeriums zu den Kosten von Hartz IV
Kostenexplosion durch Hartz IV?
VDI nachrichten,Düsseldorf,16.6.06,has- ,

2005 betrugen die Kosten für Hartz IV 44,4 Mrd.,E. Aber auch nach dem alten Recht hatten die entsprechenden Leistungen bei 43,5 Mrd. E gelegen, so das Bundesarbeitsministerium.

Hartz IV, die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, hat seine Wirkung bislang verfehlt. So ist es kaum gelungen, Langzeitarbeitslosen eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt zu vermittelte, während die Kosten in die Höhe schnellen, sagen Kritiker.

Kanzlerin Angela Merkel hat mit Blick auf den Bundeshaushalt vor dem Wirtschaftsrat der CDU eine grundlegende Überholung von Hartz IV gefordert. Die Bedingungen sollen verschärft werden. Als einen ersten Schritt hat der Bundestag beschlossen, dass Langzeitarbeitslosen alle Leistungen gestrichen werden, wenn sie dreimal ein Job-Angebot ablehnen. Kurt Beck, Ministerpräsident von Rheiriland-Pfalz und Vorsitzender des Koalitionspartners SPD, reagiert auf die Kostendebatte mit dem Appell an Hartz-IV-Empfänger, nicht alle möglichen Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen: "Man muss nicht alles rausholen, was geht." Gibt es diese Kostenexplosion durch Hartz IV? Nach Berechnungen des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung lagen die Kosten für Hartz IV für Bund, Länder und Gemeinden im vergangenen Jahr bei 44,4 Mrd. E. Aber: Auch nach dem alten Recht hätten 2005 die Ausgaben für Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe, Wohngeld für Erwerbsfähige sowie für Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten bei 43,5 Mrd. E gelegen, also 0,9 Mrd. E niedriger als mit Hartz IV. Zum Vergleich: Im Jahr 2004 betrugen diese Kosten noch 38,6 Mrd.E.

Den Anstieg von 2004 auf 2005 erklärt Staatssekretär Gerd Andres aus dem Bundesarbeitsministerium mit der "ungünstigen Entwicklung des Arbeitsmarktes", nicht aber mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Rahmen von Hartz IV.

Irene Becker, Professorin für Wirtschaftswissenschaft an der Uni Frankfurt, sieht den Kostenanstieg in der "Fehleinschätzung der sozialen Lage vor der Hartz-IV-Reform". Die überwiegende Mehrheit der Hilfebedürftigen habe auch schon vor Hartz IV Hilfe zum Lebensunterhalt oder Arbeitslosenhilfe bezogen. Seit der Einführung des Arbeitslosengeldes II (Alg II) dürfte sich, so Becker, die Zahl der Anspruchsberechtigten noch erhöht haben, weil die Arbeitslosigkeit nicht gesunken, teilweise sogar gestiegen sei und die Zahl der prekären Beschäftigungsverhältnisse zu Lasten sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze zugenommen habe.

Im vergangenen Monat haben nach Berechnungen von Becker 7,12 Mio. Frauen und Männer Alg II und Sozialgeld bezogen. Ende 2004, vor Hartz IV, waren 7,6 Mio. Bundesbürger anspruchsberechtigt, von denen 1,8 Mio. Transferleistungen nicht in Anspruch genommen haben. Irene Becker wundert sich angesichts dieser Zahlen über die Kostendebatte - auch deshalb, weil mit Hartz IV, wie politisch gewünscht, die "Dunkelziffer der Armut" kleiner geworden sei und Alg-II-Empfänger in die Sozialversicherung einbezogen würden. has

Hartz IV sollte
die Dunkelziffer
der Armut
verringern

Straubinger, 13.06.2006
Regeln für Soli-Mittel bleiben bestehen
Verständigung nach Treffen Steinbrücks mit Länderfinanzministern – Sparwillen bekundet

Berlin. (AP/dpa) An den Kriterien für die Verwendung der Solidarpakt-Mittel in den ostdeutschen Ländern wird nicht gerüttelt. Darauf verständigten sich Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und seine Länderkollegen bei einem rund einstündigen Treffen am Montag in Berlin. Steinbrück erklärte, er wolle "unverändert daran festhalten, mit den Solidarpakthilfen die teilungsbedingten Sonderlasten abzubauen". Der Kriterienkatalog werde nicht aufgeweicht, betonte auch der Finanzminister von Sachsen-Anhalt, Jens Bullerjahn.

Hintergrund ist ein Vorstoß der Länder Thüringen und Sachsen-Anhalt, das Geld aus dem Solidarpakt etwa für Bildung einzusetzen. Dafür sprach sich der thüringische Ministerpräsident Dieter Altbaus (CDU) am Montag erneut aus. Der Solidarpakt II sichert Ostdeutschland bis 2019 aus dem Bundeshaushalt und dem Länderfinanzausgleich 156 Milliarden Euro zu. Steinbrück betonte, es könnten auch künftig keine dauerhaften Ausgaben durch zeitlich befristete Mittel des Bundes finanziert werden. Für die neuen Länder führe daher "kein Weg daran vorbei, ihre laufenden Ausgaben noch kritischer unter die Lupe zu nehmen." Auch der für den Aufbau Ost zuständige Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee hatte zuvor im Fernsehen noch einmal deutlich gemacht, dass er auf einer gesetzestreuen Verwendung der Mittel bestehe.

Der Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin beteuerte nach dem Treffen, die Vorschriften für die Investitionen gälten unverändert. Sarrazin und Bullerjahn betonten, es bestehe Einigkeit, dass die Länder alle Einsparmöglichkeiten ausnutzen sollten. Es sei aber eine Tatsache, dass die Finanzmittel aus dem Solidarpakt angesichts der knappen Kassen nicht in vollem Umfang zweckgerichtet verwendet werden könnten, räumte Sarrazin ein. Bullerjahn ergänzte, jedes Land müsse seine Aufgaben erfüllen, insbesondere müssten die Ausgaben für Verwaltung und Personal weiter abgebaut werden. Die Finanzminister einigten sich auf ein Papier, in dem die mittelfristige Planung umrissen wurde. Der Bund der Steuerzahler forderte eine bessere Kontrolle der Verwendung der Mittel aus dem Solidarpakt. Verbandspräsident Karl Heinz Däke erklärte: "Sollten die Gelder weiterhin zweckentfremdet werden, müssen den betroffenen Ländern die Mittel aus dem Solidarpakt gekürzt werden." Nach einem Zeitungsbericht haben Sachsen und die fünf Geberländer im Länderfinanzausgleich - Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hamburg - bei einem Geheimtreffen am Tegernsee Vorstöße gegen Länder mit maroden Finanzen vereinbart.

Sachsen ist das einzige Land, das die Solidarpakt-Mittel kortekt verwendet. Regierungschef Georg Milbradt (CDU) sprach sich dafür aus, Länder, die sich in eine Haushaltsnotlage gewirtschaftet haben, zeitweise die Autonomie über ihren Haushalt zu entziehen. Der Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, Harald Ringstorff, regte dagegen an, dass die neuen Bundesländer eine Selbstverpflichtung zum Abbau der Verwaltungskosten eingehen.

Kommentar
GEBEN UND NEHMEN

VON PAUL SPREE

Gleiche Lebensverhältnisse zwischen Rhein und Oder, von Flensburg bis Garmisch, zwischen der Uckermark und dem Schwabenländle kann und wird es nie geben. Wer Gleichheit als gleiche Einkommen, gleiche Preise, gleiche Jobs, gleiche Kaufkraft versteht, also einen ICE- und Autobahn-Anschluss sowie eine Universität in jedem Kaff, hat das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes gründlich missverstanden. Was unter der "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse" zu verstehen ist wie die Verfassung sie gebietet, liegt im Dunkeln. Gemeint ist eher Chancengleichheit zwischen den Regionen, damit es nicht zu größeren Binnenwanderungen kommt. Diesem Ziel dient der Finanzausgleich zwischen dem Bund und den Ländern untereinander. Ein Teil davon ist der Solidarpakt, mit dem die westlichen Bundesländer den östlichen wirtschaftlich helfen wollen. Hier läuft vieles schief. Die fünf "reichen" Länder (Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und in geringem Maß auch Nordrhein-Westfalen) füttern die elf "armen" Bundesländer. Unter ihnen sind einige faktisch pleite und wirtschaftlich nicht lebensfähig. Das gilt für das Land Berlin, für Bremen und das Saarland, die seit Jahren auf Kosten der anderen leben. Aber auch Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern oder Thüringen haben sich an den Geldsegen gewöhnt, der anderswo verdient wird. Die Geberländer zweifeln daran, dass die Osthilfe (Solidarpakt) immer zweckentsprechend verwendet wird. Die Gelder sollen dem Wirtschaftsaufbau dienen, nicht aber der Finanzierung einer aufgeblähten Verwaltung. Unter den Ostländern verwendet nur Sachsen die Subventionen korrekt. Zu Recht beklagen die Geberländer, dass sie mit ihren Zuschüssen den Schlendrian der anderen finanzieren. Um die Zweckentfremdung von Subventionen zu verhindern, gilt es, Druck aufzubauen gegen sperrige Empfängerländer. Ihnen muss klargemacht werden, dass eine ewige Umverteilung gegen die Logik der Solidarität verstößt. Notfalls muss eben ein Staatskommissar eingreifen, um Zweckentfremdung zu vermeiden und Verschuldungsgrenzen einzuhalten. Für Bundesländer, die sich dieser Disziplin entziehen und auf Dauer finanziell nicht lebensfähig sind, sollte eine Zusammenlegung erwogen werden.

Diese Debatte um einen Neuzuschnitt der Bundesländer tobt schon seit Jahrzehnten. Die Reform der föderalen Finanzbeziehungen drängt jedoch zu einer Lösung. Ein Flickenteppich von 16 Landesregierungen, 16 Parlamenten und 16 Bürokratien ist nicht die ideale Skizze einer modernen Staatsorganisation. Dass sich Sachsen mit seiner seriösen Finanzpolitik jetzt auf die Seite der fünf Geberländer schlägt, ist ein gutes Vorzeichen für eine Reform des desolaten Finanzausgleichs.

 

Straubinger, 14.06.2006
Regierung will EU-Tabakwerbeverbot umsetzen
Verleger, Handel und die Werbebranche üben scharfe Kritik an dem Gesetzesvorhaben

Berlin. (dpa/AP) Das Tabakwerbeverbot der EU soll nach jahrelanger Verzögerung nun auch in Deutschland umgesetzt werden. Nachdem der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof am Dienstag empfohlen hatte, die Klage Deutschlands gegen das Verbot abzuweisen, kündigte Bundesverbraucherminister Horst Seehofer an, ein entsprechendes Gesetz auf den parlamentarischen Weg zu bringen. Mit einer Klausel im Gesetz solle gesichert werden, dass das im Herbst erwartete EuGH-Urteil nicht berührt werde.

Generalanwalt Philippe Leger hatte festgestellt, dass die Rechtsgrundlage für das Verbot nach EU-Gesetzeslage gegeben sei. "Der Generalanwalt schlägt dem Gerichtshof deshalb vor, die von Deutschland erhobene Klage abzuweisen." Die alte rot-grüne Bundesregierung hatte 2003 in Luxemburg geklagt mit der Begründung, die Regelung sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Werbefreiheit und verstoße damit gegen die Gesetzgebungen des EU-Binnenmarktes. Nach der EU-Richtlinie, soll in Zeitschriften, Zeitungen und im Internet nicht mehr für Zigaretten oder andere Tabakerzeugnisse geworben werden dürfen. Auch das grenzüberschreitende Sponsoring von Großveranstaltungen durch Tabakkonzerne wird verboten.

Handel, Verlegerverbände und Werbebranche warnten vor einer Einschränkung von Wettbewerb und Pressefreiheit. Das Werbeverbot koste allein die Medien 118 Millionen Euro im Werbegeschäft. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels teilte mit, das drohende Werbeverbot gefährde Umsatz und Arbeitsplätze von mehr als 40 000 Kiosken, Tabakläden und Tankstellen.

Es sei nicht nachvollziehbar, wieso Zeitungen, die lokal, regional und allenfalls national verkauft würden, zu einer grenzüberschreitenden Verzerrung des Wettbewerbs führen sollten, sagte der Sprecher des Bundesverbandes der Zeitungsverleger, Hans-Joachim Fuhrmann. Konsequent wäre es, die Tabakprodukte zu verbieten, statt die Werbung dafür. ."So lange Produkte und Dienstleistungen legitim sind, muss es auch die Freiheit geben, dafür zu werben."

Wolfgang Fürstner, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger, wies darauf hin, dass die Werbeumsätze für Tabakprodukte vor zehn Jahre 75 Millionen Euro im Jahr betragen hätten. Sie seien von alleine auf jetzt 35 Millionen Euro im Jahr zusammengeschmolzen. Daraus könne man erkennen, dass die Empfehlung des Generalanwalts "kein guter Tag für die Marktwirtschaft und den Wettbewerb sei". Er beklagte, dass nur die Werbebranche für die Übel des Tabakkonsums haftbar gemacht werde, während die Tabakbauern in Millionenhöhe subventioniert würden und der Staat über die Tabaksteuer kräftig mitverdiene. "Die Werbung muss als Sündenbock für das Fehlverhalten der Gesellschaft herhalten", kritisierte er. Georg Wronka, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes der deutschen Werbewirtschaft, riet von einer Einschränkung des Wettbewerbs ab. Der Verband befürchtet weitere Werbeverbote für Alkohol, zuckerhaltige Produkte oder Autos.

 

R.Kiehl:...derjenige, der Ethik, Moral, Menschenwürde übergeht, wird gefördert, bekommt Gelder, derjenige, der sich an normale menschliche Regeln eines Zusammenlebens hält, wird aus der Gemeinschaft ausgestoßen.....Kein weiterer Kommentar, dazu habe ich schon genug geschrieben...Wir als Deutsche zahlen an diejenigen, für die diese allgemeinen Regeln nicht gelten, Fördermittel ......wir sollten keine Forschungsmittel mehr in den EU-Topf einzahlen, das Problem wäre gelöst...Frau Niebler, es gibt keinen Kompromiß zur Menschenwürde,....Frau Schavan, Ihr Bedauern in "Ehren"...aber wie aus der Initiative von Frau Niebler zu ersehen, sowie am Koalitionsvertrag herauszulesen, ist Ihr "Bedauern" nur vorgeschoben.......Unsere Gesetze sollen mal wieder aufgeweicht werden........
Europapolitik
. Ringen um die Zukunft der Embryonenforschung
EU-Parlament entscheidet über Forschungsstrategien
VDI nachrichten, Straßburg, 16. 6. 06, moc -

Das EU-Partament hat am Dienstag in einer Generalaussprache zum 7. EU-Forschungsrahmenprogramm erneut die scheinbar unüberbrückbaren Positionen zur Förderung der Embryonenforschung aus EU-Mittein offen gelegt. Am Donnerstag dann stimmten die EU-Partamentarier über die kommende Siebenjahresperiode europäischer Forschungsförderung ab. Mit dem Inkrafttreten des neuen Forschungsrahmenprogramms der EU werden für die nächsten sieben Jahre 54 Mrd.E für Forschung und Entwicklung aus EU-Töpfen für europäische Wissenschaftler bereitstehen. Erstmals soll ein europäischer Forschungsrat (EFR) autonom über den Einsatz von 7 Mrd. E aus diesem Fördertopf entscheiden. Der von der EU-Kommssion als neues Instrument der Grundlagenforschung gepriesene Forschungsrat wirft im EU-Parlament aber inzwischen Fragen auf.

Während EU-Forschungskommissar Janez Potocnik sich bereits in der Vorbereitungsphase bei der Zusammensetzung des zukünftigen Wissenschaftlergremiums zurückgehalten hatte, reklamiert die Straßburger Volksvertretung nun Einflussmöglichkeiten.

So schlägt die CSU-Europaabgeordnete Dr. Angela Niebler die Bildung eines Kuratoriums aus Mitgliedern der Wissenschaft und den Europäischen Institutionen vor. "Dies ist auch bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) oder der National Science Foundation in den USA ein gängiges Verfahren", argumentiert die Münchner Juristin. Ein derartiger "Board of Trustees" solle eine Brückenfunktion darstellen.So könnten auch Anliegen, die nicht Teil der Arbeit des Forschungsrates sind, wie beispielsweise das Thema "Frauen in der Forschung", mittels einer Frauenbeauftragten aufgegriffen werden, argumentiert Niebler. Das Kuratorium sollte nicht dauerhaft tagen, aber mindestens zweimal im Jahr mit dem EFR zusammenkommen.

Von der Abstimmung des EU-Parlaments (deren Ergebnis bei Redaktionsschluss noch nicht vorlag) geht Signalwirkung aus. Auch wenn letztlich der EU-Ministerrat entscheidet, können sich die EU-Länder über das Parlamentsvotum nicht hinwegsetzen.

Ein umstrittenes Thema bis zuletzt war die Embryonenforschung. Neben der adulten Stammzellforschung und Arbeiten mit Nabelschnurblut gilt sie als ein Hoffnungsträger im Kampf gegen Krankheiten wie Altersdemenz, Diabetes oder Aids. In der vergangenen Legislaturperiode stimmte eine knappe Mehrheit im EU-Parlament für die EU-Förderung einer verbrauchenden Embryonenforschung. In Deutschland ist die verbrauchende Embryonenforschung jedoch durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Ähnliche Regelungen existieren in Italien, Österreich und Luxemburg. In Polen, der Slowakei, Litauen und Malta ist die Zerstörung von menschlichen Embryonen auch für Zwecke der Forschung verboten.

"Was im Konflikt mit der Gesetzgebung in zehn Mitgliedstaaten ist, darf nicht in Europa rechtens sein", lehnt der CDU-Europaparlamentarier Peter Liese einen Kompromiss ab. Unterstützt wird diese strikte Einstellung von der wertkonservativen Grünenabgeordneten Hiltrud Breyen

Um einen Kompromiss hingegen ist die CSU-Europaabgeordnete Dr. Angelika Niebler bemüht. Sie wirbt mit einem eigenen Änderungsantrag gemeinsam mit sozialdemokratischen Abgeordneten in den konservativen Volksparteien für eine Linie im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung. Die Münchner Juristin spricht sich zwar gegen die Herstellung von Embryonen nur für die Forschung aus, plädiert aber für Forschungsmöglichkeiten mit Zellen aus vorhandenen Stammzellinien. T. A. FRIEDRICH

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