Straubinger, 1.Mai 2006
Staatsanwaltschaft soll untersuchen
Strafanzeige gegen Verantwortliche der Stadt und des Landratsamtes

Furth im Wald. (reit) Das Schreiben lag am Wochenende im Postfach der Chamer Zeitung in Cham und es ist zudem anonym. Gerichtet ist es jedenfalls an die Staatsanwaltschaft Regensburg und es wird in diesem Brief Strafanzeige gestellt gegen Verantwortliche der Stadt Furth im Wald, des Landratsamtes Cham als Aufsichtsbehörde und der Vereinigten Sparkasse Cham.

Die Chamer Zeitung/Further Chronik wollte gestern bei der Staatsanwaltschaft Regensburg Rücksprache nehmen, ob sie den Eingang dieses Schreibens bestätigen kann, jedoch war dort niemand zu erreichen.

In dem Schreiben heißt es: "Sehr geehrte Damen und Herren, wie dem Vorgang von Bürgermeister Müller und dem Vertreter des kommunalen Rechnungsprüfungsverbandes zu entnehmen ist (siehe auch Presseartikel) wurde in der Stadt Furth im Wald über Jahre eine schwarze Buchhaltung geführt und dies in Millionenhöhe. Die Stadt Furth im Wald ist dadurch um ein Vielfaches des erlaubten überschuldet und die Gelder sind als Ausgaben überhaupt nicht mehr nachvollziehbar.

Verantwortliche im Stadtrat, in der Verwaltung, beim Landratsamt und bei der Sparkasse wußten seit längerem davon. Die Stadt Furth im Wald ist dadurch handlungsunfähig, ja pleite. Die Pleite wurde den Bürgern verschleiert, obwohl sie bei den genannten verantwortlichen Stellen seit mindestens drei Jahren bekannt war. Trotzdem wurde nicht eingeschritten und wurden über die Sparkasse weiter erhebliche Kredite ausgereicht. Wohin Gelder verschwunden sind, ist ebenfalls nicht geklärt.

Aus diesem Grunde machten sich diese Personen eines schweren Vergehens gegenüber den Bürgern schuldig, weshalb die Staatsanwaltschaft aufgefordert wird, die Vorgänge strafrechtlich zu untersuchen".

Inzwischen hat der Chamer Rechtsanwalt Georg Althammer einen Brief an den Beschwerdeausschuss des Bayerischen Landtags gerichtet. Dabei bringt er unter anderem zum Ausdruck, daß die Auffassung der Juristin Karin Bucher, mit dem Gesetz käme der kommunale Beamte nur dann in Konflikt, wenn er bewußt Entscheidungen trifft, die zu einem Vermögensschaden für die Stadt führen, dem Gesetz widerspricht. Nach Artikel 49 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) hafte der Beamte auch dann auf Schadensersatz, wenn er grob fahrlässig seine Pflichten verletzt. Althammer weiter: "Die Verantwortlichen haben sicher ihre Dienstpflichten als Beamte oder Angestellte grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich verletzt. Der Vorsatz wird durch die Strafgerichte festgestellt werden". Ferner beschäftigt sich Altmann in dem Schreiben mit der Frage, wer seiner Ansicht nach zu den Verantwortlichen in diesem Fall gehört.