Straubinger, 28.Oktober 2005, Stellungnahme

"Befürchtungen treffen nicht zu"

Zum Bericht "Studiengebühr ärgert Lehrer und Schüler" vom 27.Oktober erreichte uns folgende Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst:

In dem Artikel der Chamer Zeitung "Studiengebühr ärgert Lehrer und Schüler" wird über Befürchtungen gegen die Erhebung von Studienbeiträgen berichtet, nämlich daß Schüler aus ärmeren Familien "ein Problem" darstellen könnten, daß in Studienrichtungen mit schlechten Berufsaussichten das Risiko der Aufnahme eines Studiums zu groß werden könnte und daß Studiengebühren die Finanzierung der Universitäten auf die Bürger umlegten.

Diese Befürchtungen treffen nicht zu: Bayern federt mit einer Kombination verschiedener Maßnahmen die Erhebung allgemeiner Studienbeiträge sozial ab. Der Geldbeutel der Eltern darf und wird nicht entscheidend für die Aufnahme eines Studiums sein. Neben einer im internationalen Vergleich moderaten Beitragshöhe von maximal 500 Euro pro Semester setzt Bayern auf eine soziale Abfederung der Studienbeiträge durch sozialverträgliche Darlehen und Befreiungsmöglichkeiten sowie auf Stipendien.

Zum einen werden Studierende ein zinsgünstiges Darlehen aufnehmen können. Nach dem bayerischen Konzept soll das Darlehen elternunabhängig, ohne Sicherheiten und ohne Bonitätsprüfung gewährt werden. Zurückzuzahlen ist es erst nach Abschluß des Studiums zu sozialverträglichen und einkommensabhängigen Bedingungen. Die Rückzahlung des Darlehens soll in moderaten monatlichen Raten möglich sein und davon abhängen, ob das Einkommen des Studierenden nach dem Studium eine bestimmte Grenze übersteigt.

Eine zinsfreie Stundung von Darlehensforderungen ist zum Beispiel möglich für unverheiratete Hochschulabsolventen ohne Kinder mit einem Monatseinkommen von weniger als 1 060 Euro netto oder für allein verdienende, verheiratete Absolventen mit zwei Kindern und einem Monatseinkommen von weniger als 2 410 Euro netto.

Außerdem setzt Bayern für BaföG-Empfänger eine Verschuldensobergrenze fest: Die Darlehensschuld ist insoweit auf 5 000 Euro begrenzt zuzüglich der Höchstgrenze für die Rückzahlung des BAföG-Darlehens von derzeit maximal 10 000 Euro. Insofern wird auch in Studienrichtungen mit schlechteren Berufsaussichten das Risiko nicht zu groß.

Zum anderen sieht der Gesetzentwurf eine Befreiung von der Beitragspflicht vor, beispielsweise für Studierende mit Kindern unter zehn Jahren oder behinderten Kindern oder Studierende, deren Unterhaltsverpflichtete für drei oder mehr Kinder Kindergeld erhalten. Zudem sollen die Hochschulen die Möglichkeit erhalten, bis zu 10 Prozent der Studierenden für besondere Leistungen von der Beitragspflicht zu befreien.

Unzutreffend ist auch die Behauptung, Studienbeiträge legten "die Finanzierung der Universitäten auf den Bürger um". Tatsache ist, daß die Studienbeiträge echte Zusatzeinnahmen für die Hochschulen über staatliche Leistungen hinaus sind. Sie werden zweckgebunden für eine gezielte Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt. Studierende profitieren damit unmittelbar von der verbesserten Finanzausstattung.

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