Kommentar R.Kiehl: Was ist hier neu??? Außer daß die GSF und das Fraunhofer-Institut mal wieder, wie so oft, nur von anderen Ergebnisse übernimmt...bitte lesen Sie dazu die Dateien unter www.rki-i.com (Publikationen und Materialien) und die Literaturliste dazu – schauen Sie sich dazu bitte auch die Powerpoint-Präsentationen an (Materialien)...

Feinstaub: Von der EU vorgeschriebene Grenzwerte für PM 10 gelten jetzt auch in Deutschland

Es liegt was in der Luft, das krank machen kann
VDI nachrichten, Berlin, 7.1. 05 -

Zum 1. Januar trat in Deutschland die Umsetzung der bereits 1999 erlassenen EU-Richtlinie zu den Grenzwerten von Feinstaub in der Luft in Kraft. Gut, aber nicht gut genug, urteilen Fachleute, denn nicht nur die Menge der Staubpartikel in der Atemluft ist relevant für Erkrankungen, sondern auch deren Metallgehalt.

Luftverschmutzung und Staub fuhren zu Atembeschwerden, darum stufen internationale Organisationen wie die Weltgesundheitsorganisation WHO die Belastung der Atemluft mit Umweltstäuben als eines der wichtigsten lufthygienischen Probleme ein. Um die Belastung möglichst gering zu halten, erließ die EU bereits vor gut fünf Jahren eine Richtlinie, die u.a. auch neue Grenzwerte für lungengängige Staubpartikel in der Luft enthält.

Staubpartikel, die kleiner sind als ein Hundertstel Millimeter, können die Gesundheit schädigen. International werden diese Feinststäube als PM 10 klassifiziert: Partikeln mit Durchmessern kleiner 10 pm.

Die EU-Richtlinie schreibt vor, dass bei Überschreitung dieser PM1O-Stäube Maßnahmenpläne erarbeitet werden müssen.

Das trifft bundesweit auf viele Standorte zu. Nicht nur Tagesgrenzwerte, sondern teilweise sogar die Jahresgrenzwerte werden in einigen Städten und Regionen nicht eingehalten werden können. Dichter Straßenverkehr, Industrieanlagen, ungünstige geografische Lagen, klimatische Besonderheiten oder gleich mehrere dieser Faktoren können die Belastungen in die Höhe treiben. Als gesundheitlich bedenklicher Tagesmittelwert gelten 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft (m g/m3).Vor allem in den Wintermonaten gibt es in Deutschland an einzelnen Tagen immer wieder flächendeckend zu viel Feinstaub in der Luft - so genannte Episoden. Dann wird an Meßstationen der festgelegte Grenzwert erheblich überschritten. In den anderen Jahreszeiten treten hohe Feinstaub-Werte lediglich vereinzelt auf.

Allerdings:Der ab 2005 per Gesetz auch einzuhaltende Jahresgrenzwert von 40 m g/m3 wird nur an Messpunkten mit hohem Verkehrsaufkommen überschritten. Dies dokumentiert ein Bericht des Umweltbundesamtes (UBA) "Episodenhafte PM10-Belastung in der Bundesrepublik

Deutschland in den Jahren 2000 bis 2003". Ausgewertet wurden die Daten der über 400 Meßstationen in Deutschland.Ausschlaggebend für die gesundheitlich bedenkliche Belastung der Atemluft ist aber nicht nur die Menge der Staubpartikel, sondern deren Belastung mit Metallen. Das wiesen in Deutschland Wissenschaftler erstmals in der menschlichen Lunge nach.

Vor allem Feinstäube werden von Filtersystemen in Industrieanlagen und Automotoren kaum zurückgehalten. Ihre winzigen Partikel mit Durchmessern von weniger als 2,5 Mikrometern beinhalten oft problematische Metalle. Grenzwerte für die Staubbelastung in der Umwelt berücksichtigen bisher nur die Partikelmenge, also Gesamtmasse pro Volumen Luft. Daß dieser Wert jedoch für fundierte toxikologische Aussagen und daraus resultierende Empfehlungen unzureichend ist, zeigt eine Studie, die die Staubbelastung der Luft im südlich von Magdeburg gelegenen Hettstedt betrifft. Die Stadt hat eine jahrhundertealte Tradition im Bergbau und Hüttenwesen, vor allem für Kupfer. War sie bis in die 90er Jahre stark verschmutzt, so ist die Industrie in den vergangenen zehn Jahren stark saniert worden: Die Staubkonzentration konnte auf das Niveau der umliegenden Regionen gesenkt werden. Dennoch leiden in Hettstedt bis heute signifikant mehr Kinder an Asthma als im gut 50 km entfernten, eher länd lichen Zerbst. Um der Ursache auf den Grund zu gehen, untersuchten Forscher vom Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Experimentelle Medizin (ITEM) mit Kollegen vom GSF Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit bei München die Wirkung von metallhaltigen Umweltstäuben. Dafür applizierten die Mediziner bei zwölf gesunden Probanden Staubproben aus den beiden Orten in zwei Lungenabschnitten. Die eingebrachte Dosis von jeweils 100 Mikrogramm entspricht der Menge, die ein Mensch sonst in 24 Stunden einatmet. An der ITEM-Abteilung "Klinische Allergie-, Asthma- und Inhalationsforschung" konnten die Mediziner nachweisen, dass die metallhaltigen Stäube aus Hettstedt deutlich stärkere Entzündungen hervorriefen als solche aus Zerbst.

"Entscheidend ist nicht nur die Quantität des Staubs, sondern auch seine Qualität, also etwa der Metallgehalt", fasst Abteilungsleiter Professor Norbert Krug die Ergebnisse zusammen. "Wichtig dafür war, dass wir als erste Einrichtung in Deutschland klinische Tests direkt in der menschlichen Lunge durchgeführt haben. Außerdem konnten wir erstmals Entzündungsreaktionen bei einer so niedrigen und für die Umwelt realistischen Partikelmenge nachweisen." Die Erkenntnisse dürften der gegenwärtigen Diskussion um Staubgrenzwerte in der EU eine neue Dimension geben. Wip  www.umweltbundesamt.dewww.item.fraunhofer.de

Immisionsschutz

Staubgrenzwerte

Mit der 22. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BimSchG) wurde die Richtlinie 1999/30/EG der Europäischen Union über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft in deutsches Recht übernommen. Danach gilt ab dem 1. Januar 2005:

Die Konzentration von Staub - mit einer Partikelgröße unter 10 m m (PM10) - darf im Tagesmittel nur an 35 Tagen im Jahr den Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter (m g/m3) überschreiten, - im Jahresmittel darf die PM10-Konzentration den Wert von 40 m g/m3 nicht überschreiten.

www. umweltbundesamt.de
www.env-it.de/luftdaten/
download/public/html/tochter1.html

"Speicher-Kat"' für saubere Luft
VDI nachrichten, Düsseldorf, 7. 1.05 -

Eine Art chemischen Luftreiniger präsentieren zwei japanische Chemiker im Fachblatt "Angewandte Chemie". Das von ihnen hergestellte Chromoxid-Material nimmt organische Verbindungen aus der Luft auf, speichert sie in unzähligen feinen Poren und bewerkstelligt schließlich ihre Umsetzung zu Kohlendioxid und Wasser. Viele organische Lösungsmittel und Ausgangsstoffe für Synthesen sind leicht flüchtig. Gelangen sie in die Umwelt, können sie direkt schädlich auf Organismen wirken, aber auch zur Entstehung von Smog und bodennahem Ozon beitragen. Dementsprechend werde ihre Freisetzung aus Industrieanlagen immer strikter kontrolliert, erläutern Anil Sinha und Kenichirou Suzuki von den Toyota Central R&D Labs in Nagakute. Üblicherweise werden die "Volatile Organic Compounds" (VOC) aus industrieller Abluft adsorbiert und dann katalytisch verbrannt. Sinha und Suzuki synthetisierten nun ein Chrom-Material, das bei beiden Prozessen hilft. Dazu ließen sie Chromnitrat und ein organisches Polymer langsam aus einem Gemisch von Propanol und Ethylenglykol auskristallisieren. Dabei umgaben sich die langen Polymermoleküle mit einer regelrechten Chromoxyd-Kruste. Entfernten die Forscher die Polymerschablone durch Erhitzen, blieb ein von unzähligen Poren durchzogenes Chromoxid-Gerüst zurück.Die Röntgenbeugungsanalyse deutet daraufhin, dass das Material eine würfelförmige Grundstruktur mit knapp 8 nm großen Poren und rund 13 nm starken Wänden besitzt. In diesem mesoporösen Chromoxid ist reichlich Platz für Gäste, ermittelten die Chemiker. Eine Probe von 0,4 g nahm 52 % bzw. 94 % des Toluols bzw. Acetaldehyds aus einem Luft-VOC-Gemisch auf. Und schon bei Raumtemperatur setzte in dem Material die Zersetzung der Schadstoffe zu Kohlendioxid und Wasser ein. Erhitzen auf 3500C führte zum vollständigen Abbau der gespeicherten VOC und zur Regeneration des Katalysators, so dass dieser für den nächsten Einsatz bereitstand. NN

EU-Rat beschließt Verbot für Cadmiumbatterien
VDI nachrichten, Brüssel, 7.1.05 -

Batterien und Akkumulatoren dürfen in Zukunft EU-weit kein Quecksilber und Cadmium mehr enthalten. Darauf haben sich die EU-Umweltminister in Brüssel geeinigt. Auch die Hersteller von tragbaren Elektrogeräten wie Zahnbürsten müssen dieses Verbot befolgen. Ausgenommen sind schnurlose Elektrowerkzeuge. Die EU-Richtlinie sieht eine verbindliche Sammelquote für die Cadmiumbatterien vor. In den ersten vier Jahren nach In-Kraft-Treten der Bestimmungen sollen die EU-Länder 25 % der durchschnittlichen Absatzzahlen sammeln, nach acht Jahren sollen es 45 % sein. djn/vwd

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