19.Febr2005

EU-Verfassung soll zügig in Kraft treten

Bundesrat gibt grünes Licht für viele Gesetze - Widerstand gegen Antidiskriminierungsgesetz

Berlin. (dpa) Im Bundesrat hat am Freitag das parlamentarische Verfahren zur Ratifizierung der EU-Verfassung begonnen. Sie soll nach dem Willen aller Beteiligten bis zum Sommer verabschiedet werden. Die unionsregierten Länder verlangten mehr Mitspracherechte des Bundesrates bei EU-Entscheidungen. Der Bund signalisierte Gesprächsbereitschaft.

Diese Gesetze treten nach Bundesrat-Beschlüssen in Kraft:

AUFENTHALTSRECHT:Flüchtlinge, die schon länger als drei Jahre legal in Deutschland leben, dürfen nicht automatisch noch länger bleiben. Der Bundesrat billigte den Kompromiss zum Aufenthaltsrecht aus dem Vermittlungsausschuss.

BUNDESWEHREINSÄTZE: Die Regierung muss bei kleineren Auslandseinsätzen der Bundeswehr künftig nicht mehr die Zustimmung des ganzen Bundestags einholen.

Gleichzeitig bekommt der Bundestag das Recht, Soldaten aus Einsätzen zurückzuholen.

ELEKTROSCHROTT:Verbraucher können ausgediente Fernseher und Stereoanlagen von März 2006 an gratis bei kommunalen Sammelstellen abgeben. Die Kosten für die Entsorgung tragen die Hersteller.

MINIJOBS:Geringfügig Beschäftigte können künftig ihren einheitlichen Unfallversicherungsbeitrag zusammen mit anderen Sozialversicherungen an die Minijobzentrale der Bundesknappschaft zahlen.

WAHLKREISE:Wegen der Bevölkerungsentwicklung wird ein Großteil der 299 Bundestags-Wahlkreise neu eingeteilt. Bayern erhält einen mehr und hat damit 45 Wahlkreise. In Thüringen gibt es dafür nur noch 9 statt bislang 10 Wahlkreise.

Folgende Gesetze von Rot-Grün hat der Bundesrat vorläufig gestoppt:

UMWELT-TÜV:Die von der EU und dem Bund verlangte umfassende Umweltprüfung von Verkehrswegeplänen und anderen Großprojekten liegt vorerst auf Eis.

Kfz-STEUER:Die Neuregelung der Zulassungsvoraussetzungen für Kraftfahrzeuge und Fahrschulen kann vorerst nicht in Kraft treten. Die Länder wollen Fahrzeuge nur noch zulassen, wenn zuvor alle damit verbundenen sowie rückständigen Gebühren gezahlt wurden.

APOTHEKERGESETZ:Die von der EU verlangte Liberalisierung des Apothekergesetzes findet vorerst nicht statt. Die Länder sind dagegen, dass Kliniken auch von Apotheken beliefert werden dürfen, die nicht zum jeweiligen Landkreis gehören.

Weitere Entscheidungen:

AUSLÄNDER:Nach dem Willen der unionsregierten Mehrheit der Länder sollen Ausländer bei ihrer Einbürgerung einen Eid auf die Einhaltung deutscher Gesetze ablegen.

WINDKRAFT:Die Länder wollen den Bau von Windkraftanlagen wesentlich vereinfachen. Jede Windmühle mit mehr als 50 Metern Höhe soll grundsätzlich immissionsrechtlich und mit öffentlicher Beteiligung genehmigt werden.

ANTIDISKRIMINIERUNG:Die Unionsmehrheit fordert von der Bundesregierung, dass sie die neuen Regelungen gegen Diskriminierungen bei Vertragsabschlüssen auf das beschränkt, was von der EU verlangt wird. Der rot-grüne Entwurf führe zu einer zu starken Einschränkung der Vertragsfreiheit.

DNA-ANALYSE:Mehrere unionsregierte Länder wollen DNA-Analysen bei der Verbrechensbekämpfung dem Fingerabdruck gleichstellen. Diese Daten sollen dann gespeichert werden. Die Regierung lehnt das ab.

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