Es gilt das

gesprochene Wort

 

Rede des Leiters der Bayerischen Staatskanzlei, Staatsminister Erwin Huber, anlässlich der Basiskonferenz "Verwaltung 21" am 25.Sept 2004 In Essenbach.

Ein herzliches Willkommen und einen herzlichen Dank für den politischen Einsatz, den Sie mit Ihrer Teilnahme an dieser Basiskonferenz "Verwaltung 21" dokumentieren.

Diese Basiskonferenz ist mir sehr wichtig, denn es ist mir völlig klar: Unsere Reformpolitik wird nur dann ein Erfolg, wenn es gelingt, die Menschen auf breitester Front dafür zu gewinnen. Und die Menschen zu gewinnen, sie mitzunehmen, funktioniert nicht mit "Basta", sondern nur mit Erklärung und intensiver Überzeugungsarbeit. Diese Überzeugungsarbeit will ich hier und heute leisten und diese Überzeugungsarbeit müssen wir alle gemeinsam und geschlossen im ganzen Land leisten.

Es ist die Verantwortung der politischen Spitze, voraus zu denken, zukunftsfähige Lösungen für die anstehenden Herausforderungen zu entwerfen und realistische Konzepte zu erarbeiten. Erfolgreich umsetzen kann sie sie nur mit der Unterstützung der gesamten Partei, die sie trägt. Nur ein offen und ernsthaft diskutierter, dann aber umso klarer und geschlossener vertretener Kurs schafft Vertrauen bei den Menschen.

Die CSU und die von ihr getragene Staatsregierung haben das Vertrauen der Menschen.

0 Wir haben dieses Land in den vergangenen 50 Jahren weiter und weiter voran bis an die Spitze in Deutschland gebracht.

0 Wir haben die Herausforderungen immer wieder erkannt, haben sie aufgegriffen, haben weitblickend entschieden und konsequent gehandelt.

0 Wir haben die Probleme und Sorgen der Menschen immer ernst genommen, uns aber auch von Widerständen und der Angst vor Veränderung nicht abhalten lassen, das für Richtig erkannte durchzusetzen.

0 Wir haben uns intern immer wieder intensiv auseinandergesetzt und das Für und Wider abgewogen, aber am Ende stand immer eine gemeinsame und geschlossen vertretene Entscheidung.

Das ist erfolgreiche politische Führung. Das begründet unseren gemeinsamen Erfolg. Das hat Bayern vom Armenhaus in den 60er Jahren zum heutigen Spitzenstandort gemacht.

Heute stehen wir wieder vor großen Herausforderungen:

Die Verteilungsspielräume werden durch den intensiven globalen Wettbewerb und durch die demografische Entwicklung immer geringer. Viele vom Staat übernommene Aufgaben und staatlich finanzierte Wohltaten können wir uns heute nicht mehr leisten.

Das mag noch nicht überall voll verstanden werden. Deutschland macht oberflächlich betrachtet auch nach wie vor den Eindruck eines reichen Landes. Doch in Wahrheit leben wir auf Pump:

Jedes Kind, das in Deutschland geboren wird, ist bereits mit 80.000 E Schulden belastet. Unser vermeintlicher Reichtum ist eine Lebenslüge. Unser Gegenwartskonsum zu Lasten künftiger Generationen ist unmoralisch. Der Weg in den Schuldenstaat auch ökonomisch eine Sackgasse.

All diejenigen, die vielleicht noch daran zweifeln, empfehle ich einen Blick auf die Entwicklung in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu Bayern:

0 Gleiche Ausgangsposition 1969: Staatsverschuldung

umgerechnet rund 1,6 Milliarden E.

0 Nordrhein-Westfalen hat seitdem seine Staatsausgaben Jahr für Jahr in doppelt so hohem Maße über Schulden finanziert wie Bayern (Krediffinanzierungsquote).

Die Konsequenzen für die Zukunftssicherung und für Wachstum und Beschäftigung sind dramatisch: In Bayern ist die Wirtschaft in den letzten zehn Jahren um 20,3 % gewachsen, in NRW dagegen weniger als halb so viel (9,7 %). In Bayern ist die Beschäftigung trotz Krise mit plus 0,4 % weitgehend stabil geblieben, in NRW ist sie um 4,4 % zurückgegangen.

Wir müssen alles tun, damit Bayern eine solche Entwicklung erspart bleibt. Der Staat darf nicht mehr ausgeben, als er einnimmt!

Wir halten deshalb fest an unserem Ziel: Keine neuen Schulden mehr ab 2006. Das ist die epochale Weichenstellung für Generationengerechtigkeit, für Nachhaltigkeit, für Zukunftssicherung und für unsere Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in unsere Kompetenz und unsere Politik.

Wir haben diesen Kurs gemeinsam beschlossen. Er war Schwerpunkt im Wahlprogramm der CSU. Die Staatsregierung hat ihn auf den Weg gebracht. Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag hat ihn voll mitgetragen. Wir haben dabei wichtige Gruppen, Institutionen und Entscheidungsträger eingefunden vor allem auch die Kommunen.

Im Nachtragshaushalt 2004 und im Kommunalen Finanzausgleich für 2005 haben wir einen sehr guten Kompromiss für die Kommunalfinanzen gefunden. Bayerns FAG-Mittel pro Einwohner liegen über dem Durchschnitt der West-Flächenländer: In Bayern 384 E (2004), im Durchschnitt der West-Flächenländer nur 359 E.

Wir haben trotz der Proteste einzelner Betroffener die Zustimmung der Menschen zu diesem Kurs. Das großartige Ergebnis bei der Europawahl (mit 57,4 % das drittbeste in der Geschichte ) hat gezeigt: Die Menschen vertrauen uns.

Auch die Umfragen zeigen: Der Spar- und Reformkurs ist weithin akzeptiert. In der Umfrage vom Juli von infratest dimap für den "Zeitspiegel" sagen 59% der Bayern zu unserem Ziel Neuverschuldung Null in 2006: Das ist "richtig"!

Deshalb werden wir diesen Kurs konsequent weiter fahren. Und wir müssen ihn weiter fahren. Denn trotz Einsparungen und Konsolidierungserfolgen wird sich ein Problem weiter zuspitzen: Die steigenden Personal- und Versorgungsausgaben.

Allein die Versorgungsausgaben des Freistaats werden von rund 2,92 Milliarden Euro im Jahr 2004 auf rund 5,07 Milliarden Euro im Jahr 2015 ansteigen. Diese zusätzlichen Versorgungsausgaben würden 43.000 Stellen entsprechen.

Schon heute haben die Personalausgaben im Gesamthaushalt einen Anteil von 43%. Ohne Reformen würde dieser Anteil wegen der steigenden Pensionslasten ungebremst wachsen und den Spielraum für notwendige Investitionen verringern. Wir müssen langfristig weg von den steigenden Personalkosten hin zu mehr Investitionen.

Deshalb haben wir in Bayern den Staatsbediensteten viel abverlangt mit harten Sparmaßnahmen. DieseSparmaßnahmen stoßen an Grenzen. Wir brauchen strukturelle Reformen, die nachhaltig solide Finanzen gewährleisten und den Wirtschaftsstandort Bayern international wettbewerbsfähig halten. Unser Konzept hierfür lautet:

"Verwaltung 21 - Reform für ein modernes BaVern."

Sie besteht aus drei Handlungsfeldern:

Erstens: Wir wollen massiv Aufgaben abbauen. Sämtliche Aufgaben des Staates kommen auf den Prüfstand.

Zweitens: Wir wollen einen Staat mit weniger Reglemen, weniger Vorschriften,weniger Genehmigungen und weniger Prüfungen. Erste Erfolge sind messbar: Seit Januar 2003 ist die Zahl der Landesgesetze von 346 auf 312 zurückgegangen. Die Zahl der Landesverordnungen soll bis zum Jahresende 2004 von 1.162 auf rund 850 reduziert werden.

Drittens: Wir wollen eine Strukturreform für eine noch effizientere und noch mehr dienstleistungsorientierte Verwaltung. Wir haben sorgfältig geprüft, wie man durch Bündelung von Fachbehörden Effizienzgewinne erzielen kann. Wichtig ist, dass auch Aufgaben aus den Ministerien und Mittelbehörden auf Ämter vor Ort verlagert werden.

Dies vorweggeschickt, möchte ich jetzt unsere Pläne zum jetzt aktuellen Paket 2 der Verwaltungsreform im einzelnen erläutern.

Darin werden die standortrelevanten Entscheidungen gebündelt. Es handelt sich hier um Vorschläge der Staatsregierung, die nun intensiv diskutiert werden sollen. Mit der Fraktionsführung haben wir vereinbart, dass wir spätestens am 17. November 2004 zu einer abschließenden Entscheidung kommen wollen.

Im Einzelnen umfasst das Paket 2 folgende 12 Bereiche:

1 . Neuorganisation der Regierungen

Den Vorschlag zur Schulverwaltung wird die Staatsreqierung am 5. Oktober weiter beraten.

Sparpotenzial

Neben der Optimierung der bayerischen Staatsverwaltung soll die Verwaltungsreform auch handfeste Personaleinsparungen bringen. Bereits mit dem Paket 1 haben wir ein Einsparpotenzial von 2000 Planstellen realisieren können.

Das Paket 2 bietet mit den Vorschlägen der Staatsregierung die Chance, nochmals zwischen 3800 und 4300 Planstellen einzusparen.

Insgesamt ergeben sich damit Einspareffekte von rund 6000 Planstellen - oder auf den Haushalt bezogen: Es können bei voller Kassenwirksamkeit der Maßnahmen pro Jahr 300 Mio. E eingespart werden.

Einschließlich der Arbeitszeitverlängerung ergibt sich ein Einsparungspotenzial von zusammen genommen 11.000 Planstellen. Das ist im Endeffekt eine Entlastung bei den Personalkosten um ca. 550 Millionen E pro Jahr (zu heutigen Bezügen).Dabei wirken sich die Einsparungen in allen Tätigkeitsbereichen der Verwaltung aus: Im höheren Dienst sogar noch stärker als in den sonstigen Bereichen. Verdeutlichen möchte ich das mit einer Zahl: Durch die Verwaltungsreform sollen insgesamt 25 Präsidentenstellen wegfallen!Es werden Behörden aufgelöst, umorganisiert oder zusammengelegt werden. Insbesondere bei kleineren Dienststellen und Außenstellen müssen wir die Wirtschaftlichkeit und die fachliche Einbindung einer Dienststelle im Auge behalten.

Es ist verständlich, dass es bei einem notwendigen Umzug von Behörden Proteste und Widerspruch von Bediensteten gibt. Es ist klar, dass wir diese Belange prüfen. Entscheidender Maßstab muss aber das Gemeinwohl sein, dem wir verpflichtet sind: eine leistungsfähige, wirtschaftlich organisierte, effiziente Verwaltung. Wie soll die in Zukunft aussehen?

Erstens

Regierungen

Als Bündelungs- und Koordinierungsbehörden sind die Regierungen natürlich von der Reform betroffen - ich möchte Sie daher "vor die Klammer" ziehen:Bei den Bezirksregierungen besteht Potenzial für Aufgabenabbau und Verschlankung, auch eine weitere Delegation von Kompetenzen nach unten ist möglich. Derzeit arbeiten bei den Regierungen rund 4000 Mitarbeiter - wir könnten uns hier als Effekt der Verwaltungsreform eine Reduzierung um rund 25 % vorstellen.

Als Kernkompetenz bei den Regierungen sollte auf jeden Fall die ressortübergreifende Koordinierung von landkreisübergreifenden bzw. überregional bedeutsamen Vorhaben verbleiben.

Operative Aufgaben sollen die Regierungen nur dort wahrnehmen wo sich aufgrund der geringen Fallzahlen oder der Spezialität der Materie eine weitere Verlagerung auf eine untere Verwaltungsebene nicht lohnt.

Die weitere Konkretisierung des Aufgabenzuschnitts der Regierungen werden in einer Arbeitsgruppe der Staatsregierung bis November erarbeitet.

Zweitens:

Oberfinanzdirektionen

Die zwei Oberfinanzdirektionen befassen sich mit insgesamt 907 Planstellen in Nürnberg und 580 Planstellen in München mit Landes- und Bundesthemen.Wir wollen hier eine Trennung zwischen den Bundesaufgaben der OFDen und den Landesaufgaben herbeiführen und zugleich die Organisation im Bereich der Landesaufgaben straffen.

Dazu schlagen wir vor, in Nürnberg eine reine Bundes-OFD einzurichten, die ausschließlich die Bundesaufgaben wahrnimmt.Die Landesaufgaben der OFDen werden auf ein "Landesamt für Steuern" mit Standorten in München und Nürnberg übertragen. Dieses soll sich ausschließlich mit den Bereichen Steuern und luK befassen, den Bereich "Landesbau" wollen wir an die Autobahndirektion Nordbayern verlagern.

Nach unseren Berechnungen könnten bei der Umsetzung dieses Vorschlags insgesamt 72 Planstellen eingespart werden.DrittensBezirksfinanzdirektionenBei den 6 Bezirksfinanzdirektionen wollen wir die weitgefächerten Aufgaben zugunsten einer klaren Aufgabenstruktur bereinigen und die Organisation an diese neuen Aufgaben anpassen.

Aufgaben der BFDen sind unter anderem:

Diese heterogenen Aufgaben führen zu kleinen Arbeitseinheiten an mehreren Standorten - dass dadurch eine effiziente Aufgabenerledigung nicht immer gewährleistet sein kann, liegt auf der Hand.

Wir schlagen vor, die 6 BFDen durch ein "Landesamt für Finanzen" zu ersetzen - an den Hauptstandorten der bisherigen BFDen. Die Außenstellen in Nürnberg und Bamberg sind für den wirtschaftlichen Betrieb einer eigenständigen Dienststelle zu klein und sollen daher aufgelöst werden.

Im Interesse der effizienteren Aufgabenwahrnehmung wollen wir das Aufgabenspektrum der BFDen bereinigen:

Im Ergebnis entsteht eine klar strukturierte Behörde, die ihre Aufgaben schnell und effektiv wahrnehmen kann.

Wir versprechen uns bei Umsetzung dieses Vorschlages einen Effizienzgewinn, der zu Einsparungen in der Größenordnung von fast 200 Planstellen führt.

Viertens:

Außenstellen von Finanzämtern

Bei den 86 Finanzämtern bestehen insgesamt 26 Außenstellen und eine Beratungsstelle. Davon erreichen 3 Außenstellen und die Beratungsstelle die "kritische Masse" für einen wirtschaftlichen Betrieb nicht. Hier schlagen wir vor, diese Außenstellen und die Beratungsstelle aufzulösen.

Fünftens:

Vermessungsverwaltung

Die staatliche Vermessungsverwaltung ist gegliedert in das Landesvermessungsamt, die Vermessungsabteilungen der BFDen und 79 Vermessungsämter.

Für die Aufgaben der Vermessungsverwaltung stehen insgesamt rund 3500 Planstellen zur Verfügung.

Hier schlagen wir vor allem eine schlankere Organisationsstruktur und eine Reduzierung der Aufgaben vor:

Die Aufgaben der Vermessungsabteilungen an den BFDen sollen an das Landesvermessungsamt gehen, damit werden die Vermessungsaufgaben auf der Mittelebene konzentriert und es können Synergien genutzt werden. Daneben soll die Zahl der Vermessungsämter von 79 auf 50 reduziert werden.Neben diesen organisatorischen Maßnahmen wollen wir auch die Aufgaben der Vermessungsverwaltung reformieren: Hier stehen für die Diskussion in den nächsten Wochen zwei Alternativen zur Wahl:

Privatisierung oder Optimierung der bestehenden Strukturen

Das Kabinett hat sich vor allem aufgrund der hier unproblematisch umsetzbaren Privatisierung und den höheren Einsparungen klar für die Alternative 2 ausgesprochen. Der Staat soll sich nur in den Bereichen engagieren, wo dies unverzichtbar ist. Vermessungsleistungen können auch Private in gleicher Qualität dem Markt zur Verfügung stellen.

Sechstens

Zweigstellen der Amtsgerichte

Bei den 72 bayerischen Amtsgerichten bestehen derzeit 33 Zweigstellen. Das Staatsministerium der Justiz hat hierzu eine umfassende Untersuchung zu Wirtschaftlichkeit, fachlicher Vertretbarkeit und Reformmöglichkeiten durchgeführt. Dabei hat sich ergeben, dass 32 Zweigstellen in die Hauptgerichte eingegliedert werden können. Es handelt sich i.d.R. um kleinere Außenstellen, die man heute nicht mehr einrichten würde, vielfach waren sie als Obergangsregelung nach der Gebietsreform gedacht. 30 Jahre Anpassungszeit sollten genügen. Die Zusammenführung bleibt jeweils im Landkreis!

Lediglich in Sonthofen ist aufgrund der besonderen fachlichen Situation die Aufstufung zu einem Hauptgericht vorgesehen.

Siebtens

Außenstellen der Arbeitsgerichtsbarkeit

Im Bereich der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit besteht folgende Struktur: Neben 11 Arbeitsgerichten gibt es 11 Außenkammern der Arbeitsgerichte und 16 Gerichtstage. Unsere Prüfungen haben ergeben, dass die Gerichtstage, bei denen das gesamte Gericht "auf Reisen geht", nicht wirtschaftlich sind, bei den Außenkammern aber rund ein Viertel der Klagen der Arbeitsgerichte eingeht. Daraus folgt unser Vorschlag, die Gerichtstage abzuschaffen und im Interesse der Bürgernähe die Außenkammern beizubehalten.

In der Rechtsmittelinstanz erscheint uns ein Standort ausreichend.Wir schlagen daher vor, die Landesarbeitsgerichte München Nürnberg am Sitz Nürnberg zusammenzulegen.

Achtens:

Landesämter im Bereich STMUGV

Zwangsläufig bestehen hier Überschneidungen aufgrund der fachlichen Trennung aus der ehemals unterschiedlichen Ressortzugehörigkeit der Landesämter, die nicht im Sinne einer effizienten Aufgabeneriedigung sind. Deshalb schlägt die Staatsregierung vor, die Zahl Landesämter im Geschäftsbereich des STMUGV auf zwei zu reduzieren: Das Landesamt für Gesundheit und Lebensrnittelsicherheit (in Erlangen und Oberschleißheim) und ein neues.Landesumweltamt (in Augsburg und Hof).

Diesem neuen Landesamt sollen im Wesentlichen die Aufgaben der bisherigen Landesämter für.Umweitschutz, für Wasserwirtschaft und des Geologischen Landesamts zufallen. Die Aufgaben des Landesamts für Arbeitsschutz gehen ihrem Schwerpunkt nach auf die beiden neuen Landesämter über.

Dieses Modell bietet den Vorteil, dass die bislang in den verschiedenen Landesämtern - auch unter verschiedenen Aspekten - behandelten Themenbereiche nun gebündelt werden könnten. Damit sind umfassende Analysen möglich, es können Einrichtungen konzentriert genutzt werden und es werden Doppel- oder Paralleiuntersuchungen vermieden. Damit ergeben sich beträchtliche Spareffekte.

Wie sich am Beispiel des Landesamts für Gesundheit und Lebensmitteisicherheit gezeigt hat, lässt sich heute mit den modernen lnformations- und Kommunikationstechnologien ein großes Landesamt an zwei Standorten mit einer klaren fachlichen Ausrichtung unproblematisch führen. Diese Lösung lässt sich auch für die Standorte Augsburg und die Außenstelle Hof realisieren.

Damit verbunden ist der Ausbau und die Stärkung des Umweltkompetenzzentrums Augsburg als Sitz des neuen Landesumweltamts. Augsburg würde mit künftig mehr als 400 Mitarbeitern Kern eines "bayerischen Umweltclusters". Selbstverständlich sind die Bereiche Lawinenschutz, Wildbachverbauung oder lnformationsdienst alpine Naturgefahren in Südbayern angesiedelt, ebenso wie der Schwerpunkt Wasser. Lauingen bleibt als Ausbildungsstelle selbstverständlich bestehen.

Nordostbayern würde durch die Errichtung einer Außenstelle dieses Landesamts in Hof mit rund 300 Mitarbeitern gestärkt werden. Schwerpunkt sind natürlich die nordbayerischen Aktivitäten des Landesamts.

Ich weiß, dass dieser Vorschlag auch mit Hinweis auf die Kosten sehr kontrovers diskutiert wird.

Was sind die Gründe für unseren Vorschlag ?

Es wurde eine Kosten-Nutzen-Analyse für die Alternativen Augsburg, Augsburg/München und Augsburg/Hof erstellt. Dabei hat sich ergeben, dass unter Einbeziehung aller wirtschaftlichen Aspekte (insbesondere Bau- und Mietkosten) die Lösung Augsburg/Hof wirtschaftlich ist. Hinzu kommt der - natürlich nicht in Haushaltszahlen zu messende - positive Effekt für die Region Oberfranken. Wenn wir die Wirtschaft zu Investitionen dort animieren wollen, müssen wir selber Zeichen setzen.

Neuntens:

Staatsbau- und Wasserwirtschaftsverwaltung

Bei den Ämtern für Hochbau, Straßenbau und Wasserwirtschaft handelt es sich um eine im Wesentlichen technisch ausgerichtete Verwaltung. Bisher kümmern sich um diese Belange 28 Hochbauämter, 23 Straßenbauämter sowie 24 Wasserwirtschaftsämter in jeweils eigenen

Zuständigkeitsbezirken. Wir reden dabei über einen technischen Bereich mit rd. 1 1.000 Stellen.

Hier besteht nach unserer Auffassung Optimierungspotenzial sowohl beim Aufgabenumfang wie auch bei der Einteilung der räumlichen Zuständigkeitsbereiche:

Wir schlagen vor, Aufgaben der Bauverwaltung zu privatisieren.

Wir schlagen darüber hinaus vor, Hoch- und Straßenbauämter zusammenzulegen. Die Amtsbezirke von Wasserwirtschafts- und Bauverwaltung wollen wir angleichen. So sollen insgesamt 17 Amtsbereiche entstehen, für die 17 Wasserwirtschaftsämter und 22 Staatliche Baubehörden zuständig sein werden - die höhere Zahl der Baubehörden erklärt sich vor allem aus der höheren staatlichen Bautätigkeit in den Ballungsräumen. Hier wäre eine einzige Baubehörde organisatorisch nur mehr schwer darzustellen.

Bei der Ausgestaltung der Amtsbereiche haben wir uns an den verkehrlichen und fachlichen Anforderungen orientiert, um hier zu einer schlüssigen und optimierten Zuständigkeitsverteilung zu gelangen.

Die Sitze von Staatlicher Baubehörde und Wasserwirtschaftsamt wollen wir in den Amtsbereichen möglichst auf verschiedene Orte verteilen, um hier innerhalb der Amtsbereiche einen regionalen Ausgleich zu schaffen.

Mit unserem Vorschlag würde sich ein Einsparpotenzial von insgesamt 1438 Planstellen in den Bereichen Bau- und Wasserwirtschaft ergeben.

Zehntens:

Landwirtschaftsverwaltung

Mit insgesamt 79 landwirtschaftlichen und 127 forstwirtschaftlichen Ämtern ist die Verwaltung für Landwirtschaft und Forsten sehr breit aufgestellt.

Es stehen für landwirtschaftliche Belange 2170 Planstellen und für den Forstbereich rund 21 00 Planstellen zur Verfügung.

Ziel ist auch hier die Bündelung von land- und forstwirtschaftlichen Aufgaben bei einer überschaubaren Anzahl von schlagkräftigen und kompetenten Ämtern. Das haben wird in der Fraktion grundsätzlich entschieden.

Wir schlagen daher vor, die Landwirtschafts- und Forstämter in 47 Ämtern für Land- und Forstwirtschaft zu bündeln. Ausgehend von etwa 80 Standorten sollen diese einer weiteren Oberprüfung unterzogen werden. Ziel sollte auch hier sein, zu einer wirtschaftlichen Anzahl von Verwaltungseinheiten zu gelangen.

Notwendig ist die Konzentration der Landwirtschaftsschulen von derzeit 61 auf künftig 40 Standorte.

Hinzu kommen rund 40 Standorte des künftigen Unternehmens "Bayerische Staatsforsten".

Trotz dieser Reduzierung der Ämterstandorte bleibt es natürlich beim Engagement für agrarwirtschaftliche Ausbildung, für Verbundberatung mit Verbänden und Selbsthilfeeinrichtungen.

Wir sehen bei Realisierung dieses Vorschlags ein Einsparungspotenzial von 220 Planstellen.

Elftens:

Verwaltung für Ländliche Entwicklung

Mit der Landwirtschaftsverwaltung eng zusammen hängt die Verwaltung für Ländliche Entwicklung.Für die Aufgaben der Ländlichen Entwicklung stehen insgesamt rund 1600 Planstellen zur Verfügung.

Wir haben zwei Lösungsvarianten erarbeitet.

Realisierbar ist:

Direktionen für Ländliche Entwicklung mit den bisherigen Präsidenten soll es in keinem Fall mehr geben.

Der Bayerische Bauernverband spricht sich für die Alternative 2 -"Integration in die Ämter für Land- und Forstwirtschaft" - aus.

Entscheidend ist, dass Synergieeffekte erzielt werden und die bisherige Verwaltungsstruktur mit einer Behörde pro Regierungsbezirk mit quasi zweistufigem Verwaltungsaufbau bestehen bleibt. Auch die Teilnehmergemeinschaften als Behörden auf Zeit soll es weiter geben.

Die Vermessungsaufgaben sollen künftig ausschließlich von der Vermessungsverwaltung wahrgenommen werden. Auch wird es erforderlich sein, die Aufgabenabgrenzung zu anderen Fachverwaltungen (Landesplanung, Wasserwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege, kommunale Entwicklungsplanung) nochmals zu überprüfen.

Bei Umsetzung einer Reform der Verwaltung für Ländliche Entwicklung sehen wir ein Einsparpotenzial von 350 Planstellen, wobei sich diese Einsparung überproportional auf den höheren Dienst auswirken würde.

Forstreform

Lassen Sie mich zum Schluss anlässlich des im November anstehenden Volksbegehrens zum Thema Forstreform einige gesonderte Anmerkungen machen, denn hier sind wir alle in besonderem Maße gefordert: In diesem Volksbegehren wird vielen falschen Argumenten gearbeitet und Stimmung gemacht. Wir müssen deshalb falsche Behauptungen richtig stellen, wir müssen aufklären, wir müssen unsere Gründe und Ziele darstellen.Diese lauten:

Mit der Forstreform sparen wir bei der Bürokratie, aber nicht beim Wald.

Nur wenn wir in der Verwaltung - bei Organisation und Personal - schlanker und effizienter werden, können wir auch in Zukunft die ökologisch und freizeitorientierten Aufgaben des Staatswaldes in der Leichen Qualität wie bisher sichern.Dabei ist mit dem vom Kabinett beschlossenen Waldgesetz und dem Gesetz für die Bayerischen Staatsforsten sichergestellt, dass der Wald auch in Zukunft so bleibt, wie es die Initiatoren des Volksbegehrens fordern:

Für diese Reform und für die notwendige Überzeugungsarbeit in der Bevölkerung bitte ich nachdrücklich um Ihre Unterstützung. Dabei geht es um mehr als nur den Wald:

Wenn dieses Volksbegehren Erfolg hätte, dann wäre das eine Schwächung unseres gesamten gemeinsamen Reformprojekts.

Deshalb sind wir alle aufgerufen, für diese Forstreform zu kämpfen, zu erklären, zu überzeugen und die falschen Behauptungen des Volksbegehrens richtig zu stellen wo immer wir können.

Wir in Bayern gestalten trotz aller Detaildiskussion einen Reformkonsens. Die große Mehrheit in Bayern erkennt an: Die Staatsregierung und die CSU handeln aus

'Liebe zu diesem Land und in Verantwortung für dieses Land und seine Menschen! Unser Ziel lautet:

Bayern 2020: Attraktiver, dynamischer Wirtschaftsstandort und liebens- und lobenswerte Heimat, stark und sozial, modern und menschlich. Für dieses Ziel müssen wir vieles ändern, um das Wesentliche zu erhalten. Wer nichts ändert, verliert auch das, was er erhalten wollte. Das haben wir in der CSU immer beherzigt und das hat uns über 50 Jahre so erfolgreich gemacht.

Wir wissen: Der Wert einer Generation liegt nicht in ihrer Ernte, sondern in ihrer Aussaat.

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