19.Jan.2006
Regierung verabschiedet Wachstumspaket
Genshagener Beschlüsse zu Kinderbetreuung wurden zunächst unverändert übernommen

Berlin. (dpa) Die Bundesregierung hat am Mittwoch die steuerlichen Grundlagen für ihr Genshagener Wachstumspaket verabschiedet. Das Programm für mehr Wachstum, Beschäftigung und Innovation hat ein Volumen von 25 Milliarden Euro für den Zeitraum 2006 bis 2009. Einschließlich der Beiträge von Ländern und Kommunen sind es 37 Milliarden Euro. Der Bund plant unter anderem:

FORSCHUNG:Bis 2009 will der Bund sechs Milliarden Euro züsätzlieh bereitstellen und so dazu beitragen, das der Anteil der Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Jahr 2010 auf drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes steigt.

VERKEHR:Die Ausgaben werden um 4,3 Milliarden Euro aufgesteckt.

GEBÄUDESANIERUNG:Das Programm zur Energie-Gebäudesanierung wird mit einem Volumen von vier Milliarden Euro neu gestaltet.

ELTERNGELD:Für ab 1. Januar 2007 geborene Kinder soll ein neues, einkommensabhängiges Elterngeld eingeführt werden. Im ersten Lebensjahr des Kindes erhält der Eltemteil, der auf Beschäftigung verzichtet, 67 Prozent seines letzten Nettoeinkommens - bis zu 1800 Euro monatlich. Für Eltern mit geringem Einkommen gibt es einen Sockelbetrag. Jede Familie erhält eine Mindestleistung von 170 Euro. Die Förderung kostet den Staat drei Milliarden Euro.

ABSCHREIBUNG:Unternehmen, die in Maschinen oder andere Wirtschaftsgüter investieren, sollen im Jahr des Erwerbs wie in früheren Jahren 30 Prozent der Anschaffungskosten abschreiben können und nicht nur 20 Prozent. Mit der auf die Jahre 2006 und 2007 befristeten Regelung sollen Investitionsanreize gegeben werden. Den Fiskus kostet die Maßnahme 4,4 Milliarden Euro.

HANDWERKERRECHNUNG: Privathaushalte sollen einen Teil ihrer Handwerker-Rechnungen von der Steuer absetzen können. Rückwirkend zum Jahresbeginn können jährlich bis zu einem Höchstbetrag von 3 000 Euro 20 Prozent der Handwerker-Arbeitskosten von der Steuer abgesetzt werden - maximal also 600 Euro. Der Bund verzichtet auf Einnahmen von 1,65 Milliarden Euro.

KINDERBETREUUNG:Berufstätige Eltern können Kosten für die Betreuung ihres Kindes bis zum Alter von sechs Jahren von der Steuer absetzen, sofern diese 1 000 Euro überschreiten. Maximal können künftig jährlich bis zu 4 000 Euro beim Fiskus geltend gemacht werden. Bei Kindern vom 7. bis zum 14. Lebensjahr können berufstätige Eltern ihre Betreuungskosten schon vom ersten Euro an steuerlich geltend machen - jährlich bis zu 4 000 Euro. Dies führt beim Staat zu Mindereinnahmen von 460 Millionen Euro.

PFLEGE:Familien von Pflegebedürftigen können künftig Betreuungskosten bis zu 6 000 Euro von der Steuer absetzen.

UMSATZSTEUER:Vor allem für kleinere Firmen werden die Regeln bei der Umsatzsteuer gelockert. Wer in den alten Ländern weniger als 250 000 Euro pro Jahr umsetzt, muss die Mehrwertsteuer erst ans Finanzamt abführen, wenn der Kunde gezahlt hat - und nicht schon dann, wenn die Rechnung gestellt wurde. In Ostdeutschland - dort gilt eine 500000-Euro-Grenze - soll die "lst-Besteuerung" über 2006 fortgeführt werden. Der Bund verzichtet hier auf insgesamt 750 Millionen Euro.

INVESTITIONSZULAGE:Die Investitionszulage wird in bisheriger Höhe über das Jahr 2006 hinaus fortgeführt und in Ostdeutschland "wachstumsrelevante und Arbeitsplatz schaffende Investitionen" fördern. Dies führt zu Mindereinnahmen von 450 Millionen Euro.

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