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Betreff: Leserbrief zu "Durchbruch beim Ärztenachwuchs", Str. Tagblatt, 30. April 2021, S. 12
Datum: Wed, 5 May 2021 11:37:25 +0200
Von: Reinhold Kiehl <kiehl@rki-i.com>
An: leserbriefe@idowa.de, lokales@straubinger-tagblatt.de, m.schneider-stranninger@straubinger-tagblatt.de

Leserbrief "Klebeeffekt zu bezweifeln", 05.05.2021, auf "Durchbruch beim Ärztenachwuchs", 30.04.2021, Str.Tagblatt
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich um Veröffentlichung meines Leserbriefes.

Das Ziel war und ist, den Ärztemangel auf dem Land zu beseitigen. Dazu 
hatte Hermann Gröhe (CDU) den richtigen Ansatz, den gravierenden 
Überschuß an Ärzten in den Städten auf das Land zu verschieben. Auch der 
heutige Gesundheitsminister Spahn hat dies richtig erkannt: Reduzierung 
der Arztpraxen in den Städten, dafür weitere Landarztpraxen. Es geht 
schließlich nicht darum, das Gesundheitssystem zu Lasten der schon 
zahlenden Menschen immer weiter aufzublähen.
Das man nun das Bochumer Modell, die Einbindung der niederbayerischen 
Krankenhäuser in einen "Medizincampus Niederbayern" für die Ausbildung 
der jungen Medizinstudenten mit der TUM oder der UR ins Auge faßt, ist 
zu begrüßen. Da diese Kliniken schon Lehrkrankenhäuser sind, dürfte 
diesem Ansinnen nichts im Wege stehen, zumal angehende Ärzte von der UR 
oder der TUM heute schon hier mit ausgebildet werden. Ob dies allerdings 
zu einem nennenswerten "Klebeeffekt" führt und sogar Studenten vom 
Auslandstudium zurückgehalten werden, wage ich mehr als zu bezweifeln.
Desweiteren sollte man die zwei getrennten Varianten, der TUM und der 
UR, in einem Modell vereinen, den diese Teil-Ausbildung kann von der TUM 
und der UR leicht in einem "Medizincampus Niederbayern" mit organisiert 
werden. Regensburg ist quasi Teil von Niederbayern und für 
"Niederbayern" und "Niederbayerinnen" vor der Haustür, nach München 
brauchts schon mehr als ein Fahrrad...
Bleibt der wichtigste Ansatz: Die überbordende Zahl an Stadtarztpraxen 
effektiv zu reduziern, um dafür fehlende Landarztpraxen zu erhalten und 
zu schaffen, wofür u.a. die Bedarfplanung und Sicherstellungsrichtlinie 
der KVB zuständig ist.
Gröhes Versorgungsungsgesetz: "In überversorgten Gebieten soll künftig 
eine Praxis nur dann nachbesetzt werden, wenn dies für die Versorgung 
der Patienten sinnvoll ist. Die Einzelfallentscheidung treffen Ärzte und 
Krankenkassen vor Ort."

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Reinhold Kiehl
Straubing, tel. 094219298300