-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Fwd: Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die veranlasste Verpflichtung zum Tragen einer FFP2 Maske in Bayern für die gesamte Bevölkerung ab 15 Jahren, Tgb.Nr. 101/21, 14. Januar 2021
Datum: Mon, 18 Jan 2021 11:54:02 +0100
Von: Reinhold Kiehl <kiehl@rki-i.com>
An: poststelle@gensta-n.bayern.de, poststelle@sta-r.bayern.de, poststelle@olg-n.bayern.de


Hiermit bitte ich die Damen und Herren um entsprechende Weiterleitung.
Reinhold Kiehl, tel. 094219298300

-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die veranlasste Verpflichtung zum Tragen einer FFP2 Maske in Bayern für die gesamte Bevölkerung ab 15 Jahren, Tgb.Nr. 101/21, 14. Januar 2021
Datum: Mon, 18 Jan 2021 11:43:32 +0100
Von: Reinhold Kiehl <kiehl@rki-i.com>
An: .... olg-m.bayern.de kanzlei.............



Leider kann ich den Antrag nicht faxen oder ausdrucken und Ihnen zusenden, was ich daher die Kanzlei ............ bitte ordnungsgemäß, den gerichtlichen Vorgaben gemäß, bitte zu erledigen.


Prof. Dr. Reinhold Kiehl
RKI-Institut
Wittelsbacherstr. 27
94 315 Straubing                                                                             Straubing, 14. Januar 2021



Bayerischer Verfassungsgerichtshof
Herr Hagspiel
Richter am Oberlandesgericht,
Referent des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs

Prielmayerstraße 5
80335 München


Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die veranlasste Verpflichtung zum Tragen einer FFP2 Maske in Bayern für die gesamte Bevölkerung ab 15 Jahren

Tgb.Nr. 101/21


Sehr geehrter Herr Richter Hagspiel,

die Bayerische Staatsregierung veranlasst mit dem Datum ab dem 15. Januar die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske für die gesamte Bevölkerung Bayerns ab 15 Jahren.
Hiermit lege ich gegen diese Veranlassung den Antrag auf einstweilige Anordnung und Rückweisung dieser Verpflichtung ein.

Meine bisherigen Schreiben:
"... zur Pressekonferenz von Söder, Holetschek und Aiwanger: Was soll der Quatsch mit den FFP2 Masken? Ich schalte hiermit die Staatsanwaltschaft und die Gerichte zu diesem Thema ein!

Schutz vor "Lockdown" in Bayern, Schutz vor Mutation des Virus? Risiko weiter minimieren? im ÖPNV, in den Läden, da starke Ansammlungen... für Kunden, nicht für die Bedienung? ab 15 Jahren? Kosten kein Problem, da massenweise auf Lager, Lager voll, da in Bayern Produktion aufgebaut - diese müssen schließlich jetzt auch benutzt und verkauft werden... so einen Stuss habe ich schon lange nicht mehr gehört! Neue Besen (Herr Holetschek) kehren gut?

Noch einmal: Bringen Sie belastbare wissenschaftliche Daten dafür, daß die FFP2-Maske im öffentlichen Raum mehr liefert als die bisher benutzen medizinischen Masken! Denn diese Daten gibt es nicht! Im Gegenteil, diese schaden mehr als sie schützen... Diese FFP2 Maske schützt nicht nur den anderen, sondern auch einen selbst??? so ein Unsinn! Wenn jeder die medizinischen Masken benutzt, dann wird jeder geschützt: Er und ich! Die Probleme liegen ganz wo anders und werden nicht oder wurden nicht angegangen

( "Lockdown zero"): Schule, Grenze, Arbeit... BG Prof.Dr.Reinhold Kiehl RKI-Institut Gutachter und Berater."

Zunächst einmal unabhängig von gut oder schlecht ist die Beschränkung auf Personen ab 15 Jahren ohne jeglichen plausiblen fundierten wissenschaftlichen Beweis abwegig: Warum sollte das Virus zwischen dem Alter von Personen einen Unterschied erkennen? Das Virus wird sich dort einnisten, wo es einen ungehinderten Zugang bekommt: Offener Mund oder Nase - und das um so  besser, je näher sich diese Personen sind!
Und dies auch bei Kunden und Bedienung. Und in allen öffentlichen Bereichen, nicht nur in Läden und dem ÖPNV. Und das auch unabhängig von den verschiedenen Varianten/Mutationen. Kontaktvermeidung = Isolation zu 100 % bringt 100 % Schutz. Kinder und Alte Menschen atmen das Virus genauso ein, wie Menschen Mittleren Alters, das Virus vermehr sich dort und greift das Stoffwechselgeschehen incl. Immunsystem in jeder Person an, UND genauso werden die Viren von jeder Person auch wieder ausgeatmet.
"ISOLATION: Das Problem ist der "Lockdown Zero", Schule, Arbeit, Grenze, und das Nichtbefolgen der AHA-Regeln - NICHT die Medizinische Maske: FFP2-Maskenpflicht ein Placebo zum Verdecken von unwirksamen Maßnahmen!"

Diese FFP2-Masken sind für die Berufswelt konzipiert und dafür auch gedacht: Nicht für den täglichen Gebrauch jeglicher Personen für unbestimmte Zeiten.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin rät daher von der privaten Nutzung ab. Das RKI empfiehlt, FFP2-Masken "grundsätzlich nur nach sorgfältiger Abwägung von potentiellem Nutzen und unerwünschten Wirkungen" zu tragen:
"
FFP2-Masken - ebenso wie ähnliche hochwertigere Atemschutzmasken der Klassen N95 oder KN95 - sind dichter als Mund-Nase-Masken. Sie filtern somit mehr und auch kleinere Partikel und bieten daher mehr Schutz für den Träger. Allerdings ist der Schutzeffekt nur dann umfassend gewährleistet, wenn die Maske durchgehend und dicht sitzend getragen wird. Das dichtere Material erhöht den Atemwiderstand. Gerade für ältere Menschen oder Kinder kann das gesundheitliche Auswirkungen haben. Deshalb sollten FFP2-Masken nach allgemeiner Empfehlung maximal 75 Minuten durchgehend getragen werden - mit anschließender 30-minütiger Pause.
Und das gilt im Besonderen für Personen mit Atemproblemen und weiteren gesundheitlichen Einschränkungen.

Ursprünglich sind solche Masken für den Arbeitsschutz gedacht, zum Beispiel im medizinischen Bereich. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin rät daher von der privaten Nutzung ab. Das RKI empfiehlt, FFP2-Masken "grundsätzlich nur nach sorgfältiger Abwägung von potentiellem Nutzen und unerwünschten Wirkungen" zu tragen: Was eben nicht gegeben ist, sondern das allgemeine Tragen schadet mehr, als es nutzt. Normale Mund-Nasen-Bedeckungen sollten wie bisher auch ausreichend sein.
Eine "Reinigung" der Masken für den Normalmenschen ist schon aus technischen und vor allem PRAKTISCHEN Gründen für den Normalbürger nicht zu empfehlen und ebenso abwegig, dazu eine gute Zusammenfassung für die Tagesschau unter
"https://www.tagesschau.de/faktenfinder/ffp2-masken-wiederverwenden-105.html?fbclid=IwAR2-lvm1KhcSmssxsTg10nS9Ier9mem3tuFikAC5bEYxw-nnDMlvY2xRTxE"
und
"https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/kommentar-ffp2-maskenpflicht-bayern-100.html?fbclid=IwAR2-U2AsvwFptRGLKFwkyeJS6yR4bo9HE4FttPdho1Ps2VCfh9v01ApDZgg" nachzulesen.
Sowie unter dem Straubinger Tagblatt vom 15. Januar 2021 "Populismus und Blödsinn", Führende Mediziner halten die Maskenpflicht nicht für sinnvoll.

Meine bisherigen Schreiben:
"Jedoch seien bei Gesundheitspersonal Nebenwirkungen wie z. B. Atembeschwerden oder GESICHTSDERMATITIS INFOLGE DES ABSCHLIESSENDEN DICHTSITZES beschrieben.
Beim Einsatz bei Personen mit z. B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen seien gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen: ALSO NICHT ZU EMPFEHLEN!

... ich habe diese FFP2-Maske nur einmal ausprobiert, nachdem ich diese von der Apotheke als Risiko-Person kostenlos erhalten hatte: Da ich schon mit den anderen Masken Atemprobleme habe - war ich mit dieser FFP2-Maske wegen unmöglichem Atmen kurz vor dem Kollaps... als Person mit Lungenproblemen und Hypoxie, Allergie .... soll also nun kein Essen mehr kaufen können? Ich schalte hiermit die Staatsanwaltschaft und das Bayr. Verfassungsgericht ein: Bitte hier einzuschreiten! Diese Anordnung ist gesundheitsschädlich und sofort zurückzunehmen! BG

Ein Kommentar eines besorgten Bürgers: " Um die Corona-Pandemie weiter einzudämmen, verpflichtet Bayern seine Bürger vom kommenden Montag an zum Tragen von FFP2-Masken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel.https://www.tagesschau.de/.../bayern-beschliesst...

Meine Meinung dazu: Da laut RKI „FFP2-MASKEN (sollten) grundsätzlich NICHT MEHRFACH verwendet werden, da es sich i.d.R. um EINMALPRODUKTE handelt.“,
heißt das:
So wie bei bisherigen Masken: Waschen/trocknen/wiederververwenden geht nicht mehr.
Konsequenz: Ständig neue FFP2 Masken kaufen– das wird dann mit der Zeit nicht billig (und erzeugt kontaminierte Abfallberge)
und hoffentlich immer welche bekommen, (wenn sich Millionen Bürger ständig neue besorgen müssen) – damit man ein Geschäft betreten darf um sich was zu Essen zu kaufen.
Was die Masken taugen und welche Nebenwirkungen und Schutz sie haben, im nachfolgenden Artikel:
>Wie lange am Stück darf man die Maske tragen?
„Gemäß Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die
durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt
(siehe Herstellerinformationen, i.d.R. 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause),
um die Belastung des Arbeitnehmers
durch den erhöhten Atemwiderstand zu minimieren“,
erklärt das RKI auf seiner Seite.
Wie häufig kann eine FFP2-Maske getragen werden?
Im Rahmen des Arbeitsschutzes, wo FFP2-Masken gewöhnlich eingesetzt werden, sollen EINWEGMASKEN
NACH EINER SCHICHT – ALSO NACH ACHT STUNDEN – ODER BEI DURCHFEUCHTUNG ENTSORGT WERDEN.
Im Pandemiegebrauch werden FFP2-Masken wahrscheinlich selten in Acht-Stunden-Schichten getragen,
sondern eher jeweils kurze Zeiten im Supermarkt oder beim Tanken.
Werden Masken also wiederverwendet,
sollte die Maske zwischen den Trage-Intervallen so gelagert werden,
dass sie gut trocknen kann und keine Gegenstände kontaminiert.
(Anm.: ABER ACHTUNG!!!):
Das RKI schreibt hierzu allerdings: „FFP2-Masken (sollten) grundsätzlich
nicht mehrfach verwendet werden,
da es sich i.d.R. um Einmalprodukte handelt.“
Kann man FFP2-Masken chemisch desinfizieren oder erhitzen?
FFP2-Masken zum Einmalgebrauch können chemisch oder thermisch nicht desinfiziert werden.
Das BFARM RÄT AUF SEINER HOMEPAGE EXPLIZIT DAVON AB:
Eine Dekontamination von Atemschutzmasken bei 65 °C bis 70 °C trockener Hitze über 30 Minuten
könne nicht mehr empfohlen werden,
schrieb das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte am 30. April 2020.
Welche „Nebenwirkungen“ sind bei FFP2-Masken bekannt?
Laut RKI gibt es keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen und langfristigen Auswirkungen bei vulnerablen Personen oder Kindern beim Tragen von FFP2-Masken.
Jedoch seien bei Gesundheitspersonal Nebenwirkungen wie z. B. Atembeschwerden oder GESICHTSDERMATITIS INFOLGE DES ABSCHLIESSENDEN DICHTSITZES beschrieben.
Beim Einsatz bei Personen mit z. B. eingeschränkter Lungenfunktion
oder älteren Personen seien gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen.
Damit eine FFP2-Maske überhaupt schützen kann, muss sie auf das Gesicht passen, dabei erfordert der Umgang eine gewisse Übung.
Das RKI geht sogar so weit: „Der Schutzeffekt der FFP2-Maske ist nur dann umfassend gewährleistet, wenn sie durchgehend und dicht sitzend getragen wird.
Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen MNS hinaus daher nicht zwangsläufig gegeben“
Das RKI rät sogar, dass bei Laien das Tragen von FFP2-Masken möglichst ärztlich begleitet wird,
um über die Handhabung und Risiken aufzuklären,
einen korrekten Dichtsitz zu gewährleisten
und die für den Träger vertretbare Tragedauer
unter Berücksichtigung der Herstellerangaben individuell festzulegen
und gesundheitliche Risiken oder Folgen zu minimieren.
Ausführlich lesen:

Dazu kann ich mich nur wiederholen: Das Tragen dieser Maske in der Öffentlichkeit von jeglicher Person ist gesundheitsschädlich für die Allgemeinheit:
Das richtige Tragen dieser Maske ist schon für das Medizinische Personal nicht immer gegeben, wie soll dies bei einer unbedarften, unaufgeklärten Person der Fall sein? 
... unter dem Straubinger Tagblatt vom 15. Januar 2021 "Populismus und Blödsinn", Führende Mediziner halten die Maskenpflicht nicht für sinnvoll. Beispiel DGHM-Mitglied Andreas Podbielski (Rostock). Er sieht den Sicherheitsgewinn nicht, sondern haufenweise Probleme! Dem ist uneingeschränkt zuzustimmen. Die Maske ist nur für das Medizinische Personal anzuraten!

Zur Praxis: Ich - als Person mit asthmatischen Problemen, mit Bronchialproblemen - Lungenproblemen, einer Hypoxie, habe schon ohne die Maske Atemprobleme und bin auf genügend Sauerstoffversorgung angewiesen (was mit Maske nicht gegeben ist!) - obwohl ich gesund lebe und Sportler bin, wie jede andere Person, öffne das direkte Anliegen der Maske an das Gesicht mit dem Finger, der Hand (was der Hygiene zuwider ist), um besser atmen zu können - die FFP2-Maske hindert noch mehr den normalen Luftaustausch. Diese Masken werden im öffentlichen Bereich nicht so getragen, wie dies der Fall sein sollte! Zudem wird eine Sicherheit sugeriert, die nicht vorhanden ist, und die Menschen werden weiter unachtsam werden. Von der Psychischen Belastung wollen wir gar nicht reden!

Nichtsdestotrotz "erhöhen" diese Masken, egal welche Maske, den Abstand des Virusweges von der einen Person zur nächsten, indem nämlich das Virus nicht auf direktem Wege von dem einen Gesicht zum nächsten wandern und in die Person gelangen kann. Das Virus (Ärosol) wird nach oben oder unten oder zur Seite abgelenkt! Je länger der Weg, desto weniger lebensfähig sind die Virus-Partikel.

Ein weiteres gravierendes Manko ist das wieder oder noch einmal einatmen des einmal ausgeatmenten Luftgemisches, incl. des Kohlendioxides (C02) und Kohlenmonoxides (CO) , NO und weiteren Bestandteilen!

Zusammengefaßt: Die FFP2-Maske ist zur allgemeinen Abwehr des Virus und seiner Verbreitung in der Öffentlichkeit nicht zu empfehlen und daher von der Verpflichtung zum Tragen in der Öfentlichkeit von allen Personen abzuraten: Die Anordnung daher kontraindiziert und zurückzuweisen. 

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Reinhold Kiehl
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Prof. Dr. Dipl.Ing. Reinhold Kiehl VDI EurChem
Gutachter und Berater, eingeschriebener unabhängiger Fachgutachter der EU-Kommission, (Peer-)Reviewer,incl.
Direktor und Eigentümer RKI-Institut(e), Dr.Kiehl Labor und Forschung, Laboratory and Research for Molecular Medicine/Biology
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Leider kann ich den Antrag nicht faxen oder ausdrucken und Ihnen zusenden, was ich daher die Kanzlei Ebner bitte ordnungsgemäß, den gerichtlichen Vorgaben gemäß, bitte zu erledigen.