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Betreff: Re: UN-Migrationspakt
Datum: Tue, 18 Dec 2018 17:10:40 +0100
Von: Reinhold Kiehl <kiehl@rki-i.com>
An: Rainer Alois MA Zarse <alois.rainer.ma06@bundestag.de>


Guten Tag Herr Rainer !

Meine und anderer Punkte sind hinreichend aufgeführt und bekannt - und 
wir werden davon keinen Deut abweichen. So nur der letzte Punkt Ihres 
Schreibens:

Eine Geburtenkontrolle ist nicht diskriminierend, sondern notwendiges 
Übel, wenn die verschiedenen Fortschritte, der Schutz und das Überleben 
der Menschheit, erreicht werden sollen! Eine Geburtenkontrolle gibt es 
bereits in den aufgeklärten und fortschrittlichen Ländern:

... es geht ja wohl nicht an, daß die Entwicklungsländer Armutskinder in 
Masse produzieren, die diese nicht selbst ernähren können und deshalb 
andere Länder damit konfrontieren, indem sie diese nicht zu ernährend 
könnenden in andere Länder "emigrieren", um dort deren Einwohner das 
deren Nötige zum Leben abnehmen, gewissermaßen stehlen -
...   und weiterhin Ihre Kollegen sollten vielleicht einmal berechnen, 
wieviel Sauerstoff in Kohlendioxid durch diese Armutskinder und dann 
Erwachsenen umgewandelt wird und was damit den Treibhauseffekt 
bewirkt... dazu die Abholzung der Wälder/Urwälder/Grüne Lunge, die 
diesen CO2-Zuwachs begrenzen sollte...  also was bleibt dann vom Mensch 
gemachten Klimawandel noch übrig? Neben der verstärkten Sonnenaktivität, 
der Verschiebung der Erdachse.... ?? Die Bevölkerung nur von Afrika soll 
sich innerhalb weniger Jahre verdoppeln.... und dies geht expotentiell 
immer so weiter: Bitte Bilanzen berechnen!!

Ansonsten wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie, sowie den Kollegen
schöne erholsame Feiertage und ein gutes Neues Jahr


Am 18.12.2018 um 15:47 schrieb Rainer Alois MA Zarse:
> Sehr geehrter Herr Prof. Kiehl,
>
> vielen Dank für Ihr Schreiben zum UN-Migrationspakt. Gerne möchte ich im Folgenden Ihnen den aktuellen Sachstand zum Migrationspakt aufzeigen.
>
> In Ihrem Schreiben sprachen Sie den Global Compact for Migration (GCM) an. Im Wesentlichen behandelt der Pakt als Kernherausforderung die Migration für unser Land, für Europa aber auch die gesamte Welt.
>
> Wir haben deshalb in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen durchgesetzt, um die Migration nach Deutschland deutlich zu begrenzen - von den Asylpaketen 1-3 über eine Obergrenze im Koalitionsvertrag bis hin zur Abschaffung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte und die Einrichtung von AnKER-Zentren für beschleunigte Rückführungsverfahren.
> Auch die Bestimmung über reguläre/ legale Migration ist nach deutschem Recht im Aufenthaltsgesetz §3 Abs. 1 Satz 1 festgelegt. Demnach hat ein Ausländer, der legal in das Land einreisen möchte, die Pflicht, seine Identität durch einen Pass oder Ausweis nachzuweisen. Im Anschluss haben sie die Pflicht, sich bei den Behörden zu melden, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erlangen. Diejenigen, die ohne gültige Ausweispapiere in die EU einreisen und sich bei keiner Behörde gemeldet haben, gelten als illegale/ irreguläre Einwanderer.
>
> Für mich ist aber auch klar, dass die Ordnung, Steuerung und Begrenzung von Migration keine allein nationale Herausforderung darstellt. Sie bedarf gleichzeitig internationaler Maßnahmen, um Pull-Faktoren konsequent zu reduzieren und eine gerechtere Verteilung der durch Migration entstehenden Lasten unter den internationalen Partnern zu erreichen.
> Das leistet der GCM. Dessen Ziele werden von Deutschland bereits heute erfüllt und bilden einen geeigneten Rahmen, um von der internationalen Staatengemeinschaft mehr Engagement bei der Bewältigung der Migration einzufordern.
>
> Natürlich sind mir Ihre Bedenken bekannt und auch finde ich die sachliche Auseinandersetzung mit diesem Thema sehr wichtig, denn vorschnelle Entscheidungen bringen uns hier nicht weiter.
>
> Dennoch möchte ich hier die Gelegenheit nutzen, um darauf hinzuweisen, dass dieser Pakt aus deutscher Sicht dafür gedacht ist, andere Länder dazu zu verpflichten, die festgelegten Standards anzunehmen und umzusetzen, die Deutschland bereits alle implementiert hat.
> Für uns ist dabei besonders wichtig, die Migranten auf die Länder gleichmäßig zu verteilen, Migration zu begrenzen und ebenso zu ordnen, damit wir der illegalen Schleusung entgegenwirken.
> Mit dem Entschließungsantrag von CDU/CSU und SPD, über den wir in der vergangenen Sitzungswoche im Deutschen Bundestag abgestimmt hatten, haben wir weiter die Rahmenbedingungen festgelegt.
> Neben den bereits genannten wichtigen Punkten hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung aufgefordert:
>
> .	weiterhin die nationale Souveränität zu gewährleisten und keine deutschen Regelungen durch den GCM einzuschränken;
> .	Mindeststandards innerhalb der internationalen Staatengemeinschaft für Migranten zu etablieren, um den Migrationsdruck nach Europa zu reduzieren;
> .	eine klare Unterscheidung zwischen legaler und illegaler Migration sowie die illegale Migration nach Deutschland und Europa zu verhindern;
> .	mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz eine Voraussetzung für legale und geordnete Zuwanderungsmöglichkeiten zu verbessern;
> .	alle Staaten sollen sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass Migranten über Identitätsnachweise und Reisedokumente verfügen, denn nur so kann eine geordnete Rückführung gelingen;
> .	den Schutz der europäischen Außengrenzen voranzutreiben;
> .	sich auf internationaler Ebene gemeinsam für bessere Lebensbedingungen in den Herkunftsländern einzusetzen;
> .	den Aufbau von effizienten und rechtsstaatlichen Institutionen in der Wirtschafts- , Infrastrukturentwicklung und Armutsbekämpfung voranzutreiben;
> .	sich für die Wahrung der universellen Menschenrechte einzusetzen.
>
> Hinsichtlich des letzten Punktes, den wir in dem Entschließungsantrag fordern, wird das 17. Ziel des Migrationspaktes - Beseitigung aller Formen von Diskriminierung - explizit unterstrichen (siehe: http://www.un.org/depts/german/migration/A.CONF.231.3.pdf ) Eine weitere Definition für den Begriff Diskriminierung ist in Artikel 2 der Menschenrechte festgelegt. Dies hat Deutschland ebenso im Grundgesetz unter Art. 3 Abs. 3 GG verankert und erfüllt somit auch diesen Punkt im UN-Migrationspakt. Die von Ihnen angesprochene Geburtenkontrolle ist demnach auch diskriminierend.
>
> Darüber hinaus sollen der Deutsche Bundestag sowie auch die Öffentlichkeit über den Fortlauf und die Ziele des GCM angemessen unterrichtet werden.
> Wir haben in der Flüchtlingskrise eine große Verantwortung übernommen. Jedoch können wir diese weiterhin nicht allein tragen. Es gilt hier international mehr zusammenzuarbeiten, um so den Fluchtursachen in den betroffenen Ländern gezielt entgegenzuwirken.
> Nichtsdestotrotz verlangen wir auch von den Menschen, die in unserem Land Schutz oder Arbeit suchen, dass sie sich der Werteordnung unseres Landes anpassen, das Grundgesetz und unser geltendes Rechtssystem anerkennen und darüber hinaus zur Integration und zum Erlernen der deutschen Sprache gewillt sind.
>
>
> Mit freundlichem Gruß
>
> Alois Rainer, MdB
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> Deutscher Bundestag
> Platz der Republik 1
> 11011 Berlin
>
> Tel.:  030 227 77420
> Fax.: 030 227 76419
> E-Mail: alois.rainer@bundestag.de
> Web: www.alois-rainer.de
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